Naturschutz Info 1/2012 - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und ...
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ablaufschema Ökokontoverfahren<br />
Rückfragen<br />
Abstimmung<br />
sonstige fachbehörden<br />
(Bodenschutz-, Wasserwirtschaftsverwaltung,<br />
höhere <strong>Naturschutz</strong>verwaltung, etc.)<br />
Zuständigkeiten <strong>und</strong> Verfahrensschritte von der Planung einer<br />
Ökokonto-Maßnahme bis zu ihrer Zuordnung zu einem Eingriffsvorhaben<br />
antrag auf genehmigung<br />
untere naturschutzbehörde b<br />
(zuständig <strong>für</strong> Eingriffsbereich)<br />
Zuordnung der Maßnahmen<br />
Gemäß § 3 Abs. 1 ÖKVO legt der Maßnahmenträger den<br />
Antrag auf Genehmigung zu seiner geplanten Ökokonto-<br />
Maßnahme der zuständigen unteren <strong>Naturschutz</strong>behörde,<br />
zur Zustimmung vor. Dazu muss der Antragsteller nach<br />
§ 3 Abs. 2 ÖKVO zunächst die Maßnahmenfläche in einer<br />
flurstückscharfen Karte darstellen <strong>und</strong> die Verfügbarkeit<br />
der Fläche nachweisen. Weitere obligatorische Angaben in<br />
den Antragsunterlagen betreffen die Beschreibung des Ausgangszustands<br />
der Fläche sowie der vorgesehenen Aufwertungsmaßnahme,<br />
jeweils durch einen Fachk<strong>und</strong>igen. Eine<br />
maßnahmenträger<br />
Planung von Maßnahmen<br />
Dateneingabe über Webanwendung<br />
Antragsstellung<br />
untere naturschutzbehörde a<br />
(zuständig <strong>für</strong> Bereich der Maßnahme)<br />
Prüfung der Maßnahmen<br />
Zustimmung zu den Maßnahmen<br />
maßnahmenträger<br />
Umsetzung der Maßnahmen<br />
Einarbeitung von<br />
Anmerkungen<br />
Veröffentlichung<br />
über das Kompensationsverzeichnis –<br />
Abteilung Ökokonto<br />
Verzinsung<br />
ggf. Zwischenbewertung oder<br />
Änderung des Entwicklungsziels<br />
ggf. Handel mit Ökopunkten oder<br />
Flächen mit Ökopunkten<br />
Erfassung <strong>und</strong> Bewertung<br />
Endzustand<br />
untere naturschutzbehörde a<br />
Abbuchung der Maßnahmen<br />
Bewertung in Ökopunkten nach Anlage 2 ÖKVO hat <strong>für</strong> den<br />
Ausgangszustand bei biotop- <strong>und</strong> bodenbezogenen Maßnahmen<br />
sowie <strong>für</strong> den Zielzustand bei Maßnahmen sämtlicher<br />
Wirkungsbereiche zu erfolgen. Aufwertungsgewinne in<br />
mehreren Wirkungsbereichen werden addiert. Freigestellt ist<br />
dem Maßnahmenträger, ob er in seinen Antragsunterlagen<br />
Angaben zu folgenden Punkten machen will:<br />
Eignung der Maßnahme als Kohärenzsicherungsmaßnahme<br />
<strong>für</strong> Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten<br />
nach § 34 Abs. 5 BNatSchG (entsprechende Arten <strong>und</strong><br />
Lebensraumtypen wären sodann zu benennen)<br />
<strong>Naturschutz</strong><strong>Info</strong> 1/<strong>2012</strong> 9