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Naturschutz Info 1/2012 - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und ...

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ablaufschema Ökokontoverfahren<br />

Rückfragen<br />

Abstimmung<br />

sonstige fachbehörden<br />

(Bodenschutz-, Wasserwirtschaftsverwaltung,<br />

höhere <strong>Naturschutz</strong>verwaltung, etc.)<br />

Zuständigkeiten <strong>und</strong> Verfahrensschritte von der Planung einer<br />

Ökokonto-Maßnahme bis zu ihrer Zuordnung zu einem Eingriffsvorhaben<br />

antrag auf genehmigung<br />

untere naturschutzbehörde b<br />

(zuständig <strong>für</strong> Eingriffsbereich)<br />

Zuordnung der Maßnahmen<br />

Gemäß § 3 Abs. 1 ÖKVO legt der Maßnahmenträger den<br />

Antrag auf Genehmigung zu seiner geplanten Ökokonto-<br />

Maßnahme der zuständigen unteren <strong>Naturschutz</strong>behörde,<br />

zur Zustimmung vor. Dazu muss der Antragsteller nach<br />

§ 3 Abs. 2 ÖKVO zunächst die Maßnahmenfläche in einer<br />

flurstückscharfen Karte darstellen <strong>und</strong> die Verfügbarkeit<br />

der Fläche nachweisen. Weitere obligatorische Angaben in<br />

den Antragsunterlagen betreffen die Beschreibung des Ausgangszustands<br />

der Fläche sowie der vorgesehenen Aufwertungsmaßnahme,<br />

jeweils durch einen Fachk<strong>und</strong>igen. Eine<br />

maßnahmenträger<br />

Planung von Maßnahmen<br />

Dateneingabe über Webanwendung<br />

Antragsstellung<br />

untere naturschutzbehörde a<br />

(zuständig <strong>für</strong> Bereich der Maßnahme)<br />

Prüfung der Maßnahmen<br />

Zustimmung zu den Maßnahmen<br />

maßnahmenträger<br />

Umsetzung der Maßnahmen<br />

Einarbeitung von<br />

Anmerkungen<br />

Veröffentlichung<br />

über das Kompensationsverzeichnis –<br />

Abteilung Ökokonto<br />

Verzinsung<br />

ggf. Zwischenbewertung oder<br />

Änderung des Entwicklungsziels<br />

ggf. Handel mit Ökopunkten oder<br />

Flächen mit Ökopunkten<br />

Erfassung <strong>und</strong> Bewertung<br />

Endzustand<br />

untere naturschutzbehörde a<br />

Abbuchung der Maßnahmen<br />

Bewertung in Ökopunkten nach Anlage 2 ÖKVO hat <strong>für</strong> den<br />

Ausgangszustand bei biotop- <strong>und</strong> bodenbezogenen Maßnahmen<br />

sowie <strong>für</strong> den Zielzustand bei Maßnahmen sämtlicher<br />

Wirkungsbereiche zu erfolgen. Aufwertungsgewinne in<br />

mehreren Wirkungsbereichen werden addiert. Freigestellt ist<br />

dem Maßnahmenträger, ob er in seinen Antragsunterlagen<br />

Angaben zu folgenden Punkten machen will:<br />

Eignung der Maßnahme als Kohärenzsicherungsmaßnahme<br />

<strong>für</strong> Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten<br />

nach § 34 Abs. 5 BNatSchG (entsprechende Arten <strong>und</strong><br />

Lebensraumtypen wären sodann zu benennen)<br />

<strong>Naturschutz</strong><strong>Info</strong> 1/<strong>2012</strong> 9

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