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Naturschutz Info 1/2012 - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und ...

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voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> qualitätsvollen vollzug erfüllt<br />

ausblick<br />

Text: Manfred Schmidt-Lüttmann<br />

Mit der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), der Kompensationsverzeichnis-Verordnung<br />

(KompVzVO), den zugehörigen<br />

Webanwendungen, den Hinweisen im Internet, den Schulungen<br />

der unteren <strong>Naturschutz</strong>behörden (UNB) <strong>und</strong> der<br />

Zulassungsbehörden sowie aufgr<strong>und</strong> der dauerhaften fachlichen<br />

<strong>und</strong> datenverarbeitungs-technischen Unterstützung<br />

durch die LUBW <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>, <strong>Messungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Naturschutz</strong> Baden-Württemberg sind die Einstiegsvoraussetzungen<br />

<strong>für</strong> einen guten Vollzug der Kompensation von<br />

Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft gegeben.<br />

Die <strong>Naturschutz</strong>verwaltung prüft, genehmigt <strong>und</strong> verwaltet<br />

seit April 2011 Ökokonto-Maßnahmen webunterstützt mit<br />

standardisierten Vorgaben <strong>und</strong> Formularen. Zugeordnete<br />

Kompensationsmaßnahmen werden auf gleiche Weise<br />

rechtssicher dokumentiert, so dass die bisherigen Defizite<br />

bei ihrer Umsetzung abnehmen dürften. Auch den Vorhabenträgern<br />

<strong>und</strong> den Zulassungsbehörden wird dieses<br />

landesweit standardisierte <strong>und</strong> webgestützte Verfahren <strong>für</strong><br />

die von ihnen zu erledigenden Verfahrensschritte zur Verfügung<br />

stehen, so dass ein durchgängiges System <strong>für</strong> alle<br />

Beteiligten besteht.<br />

Standardisierung, Webunterstützung <strong>und</strong> fachliche Beratung<br />

über eine zentrale Stelle – die LUBW – begrenzen den<br />

Aufwand bei den unteren <strong>Naturschutz</strong>behörden <strong>und</strong> den<br />

Zulassungsbehörden. Die öffentliche Einsehbarkeit wird<br />

Vorhabenträgern von Eingriffsvorhaben ermöglichen, geeignete<br />

Kompensationsmaßnahmen zu finden. <strong>Umwelt</strong>verbänden<br />

sowie Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern, welche die Umsetzung<br />

nachverfolgen wollen, werden umfangreiche <strong>und</strong><br />

leicht zu handhabende Recherchemöglichkeiten eröffnet.<br />

<strong>Naturschutz</strong>beauftragte gewinnen <strong>für</strong> die Wahrnehmung<br />

ihrer Aufgaben schnell einen Überblick über Ökokonto-<br />

Maßnahmen sowie über zu Eingriffen zugeordnete Kompensationsmaßnahmen.<br />

Die öffentliche Einsehbarkeit des Kompensationsverzeichnisses<br />

wird sich auf die Praxis der Eingriffsregelung somit<br />

positiv auswirken. Zum einen wird sie indirekt die Qualität<br />

der Maßnahmen fördern, zum anderen wird sie die Suche<br />

nach Ökokonto-Maßnahmen sehr erleichtern. Einen zusätzlichen<br />

Effekt wird sie dadurch haben, dass die öffentliche<br />

Einsehbarkeit gr<strong>und</strong>sätzlich in Richtung einer stärkeren<br />

Beteiligung wirkt <strong>und</strong> das Mitwirkungsinteresse bei der<br />

Bürgerschaft erhöhen wird.<br />

In der Anfangszeit wird es <strong>für</strong> die Zulassungsbehörden<br />

möglicherweise ungewohnt sein, dass sie verpflichtet sind,<br />

die in den Zulassungsverfahren festgesetzten Kompensationsmaßnahmen<br />

zusätzlich in einem Verzeichnis festzuhalten.<br />

Einerseits können sie diese Aufgabe aber an die<br />

Vorhaben träger delegieren, andererseits bietet die rechtssichere,<br />

an einer Stelle zusammengefasste Dokumentation<br />

aller festgesetzten Kompensationsmaßnahmen auch<br />

Vorteile <strong>für</strong> die Nachverfolgung der Maßnahmen <strong>und</strong> die<br />

Nutzung von Synergien durch eine ökologisch orientierte<br />

Arrondierung z. B. in Biotopverb<strong>und</strong>systemen.<br />

weitere entwicklung<br />

Die weitere Entwicklung des Gesamtsystems hängt ab von<br />

der Anzahl der beantragten <strong>und</strong> genehmigten Ökokonto-<br />

Maßnahmen,<br />

dem Zusammenspiel der Beteiligten wie Antragsteller<br />

von Ökokonto-Maßnahmen, UNB, LUBW, Träger von Eingriffsvorhaben,<br />

Zulassungsbehörden <strong>und</strong> Fachbüros<br />

der Entwicklung des Stellenwerts der öffentlichen Einsehbarkeit<br />

<strong>und</strong><br />

einer Ausstattung der <strong>Naturschutz</strong>behörden mit den erforderlichen<br />

Ressourcen.<br />

Die zahlenmäßige Entwicklung der Ökokonto-Maßnahmen<br />

lässt sich nur sehr schwer abschätzen. Sie hängt insbesondere<br />

ab von<br />

der Konkurrenz alternativer Anreizinstrumente, wie beispielsweise<br />

Förderprogrammen,<br />

der zu erwartenden Anzahl <strong>und</strong> Größe von Eingriffen <strong>und</strong><br />

Änderungen der rechtlichen Rahmensetzungen.<br />

Erste Ökokonto-Maßnahmen sind bereits genehmigt. Auch<br />

in Zukunft wird es insbesondere im Zusammenhang mit der<br />

Energiewende große Eingriffsvorhaben geben (z. B. große<br />

linienhafte Infrastruktureinrichtungen, Pumpspeicher-<br />

<strong>Naturschutz</strong><strong>Info</strong> 1/<strong>2012</strong> 43

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