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Naturschutz Info 1/2012 - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und ...

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der Ökokonten <strong>und</strong> den Handel mit den Ansprüchen auf<br />

Anrechnung von Kompensationsmaßnahmen zu treffen.<br />

In § 23 NatSchG wurden Regelungen <strong>für</strong> ein Kompensationsverzeichnis<br />

aufgenommen, in dem <strong>für</strong> Ausgleichs- <strong>und</strong><br />

Ersatzmaßnahmen festgesetzte Flächen sowie nach § 22<br />

anerkannte Maßnahmen erfasst werden. Auch hier wurde<br />

die Ermächtigung <strong>für</strong> eine entsprechende Rechtsverordnung<br />

geschaffen.<br />

die arbeit an der Ökokonto- <strong>und</strong> der<br />

kompensationsverzeichnis-verordnung<br />

Bereits im Januar 2006 setzte das Ministerium <strong>für</strong> Ernährung<br />

<strong>und</strong> Ländlichen Raum Baden-Württemberg zwei<br />

Arbeitsgruppen mit dem Ziel ein, Verordnungstexte,<br />

Bewertungsregeln, Maßnahmenliste <strong>und</strong> Bezugsräume zu<br />

erarbeiten. Eine Arbeitsgruppe setzte sich mit den fachlichen<br />

Inhalten auseinander, die zweite mit der rechtlichen<br />

Ausgestaltung.<br />

Zu beiden Arbeitsgruppen wurden Unterarbeitsgruppen<br />

gebildet <strong>und</strong> dort die jeweils relevanten Akteure auf breiter<br />

Basis aktiv eingeb<strong>und</strong>en. So wirkten u. a. Vertreter<br />

der Natur schutzverwaltung, Fachverwaltungen, <strong>Umwelt</strong>verbände<br />

<strong>und</strong> sonstiger Verbände mit. Besonderes Augenmerk<br />

lag bei den naturschutzfachlichen Arbeiten auf den<br />

Bewertungsansätzen. So wurden neben den Biotopt ypen<br />

außerhalb <strong>und</strong> innerhalb des Waldes, Pflanzen- <strong>und</strong> Tier-<br />

beteiligte im abstimmungsprozess zur Ökokonto- <strong>und</strong><br />

kompensationsverzeichnis-verordnung<br />

naturschutzverwaltung<br />

Oberste <strong>Naturschutz</strong>behörde<br />

Höhere <strong>Naturschutz</strong>behörden<br />

Untere <strong>Naturschutz</strong>behörden<br />

LUBW <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>, <strong>Messungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Naturschutz</strong><br />

Baden-Württemberg<br />

fachverwaltungen<br />

Oberste Wasserbehörde<br />

Oberste Bodenschutzbehörde<br />

Oberste Landwirtschaftsbehörde<br />

Oberste Forstbehörde<br />

umweltverbände<br />

Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V.<br />

B<strong>und</strong> <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong> <strong>und</strong> <strong>Naturschutz</strong> Deutschland e. V.<br />

<strong>Naturschutz</strong>b<strong>und</strong> Deutschland e. V.<br />

sonstige verbände<br />

Industrieverband Steine <strong>und</strong> Erden Baden-Württemberg e. V.<br />

Verband der Baden-Württembergischen Gr<strong>und</strong>besitzer e. V.<br />

Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e. V.<br />

Forstkammer Baden-Württemberg – Waldbesitzerverband e. V.<br />

arten auch die Schutzgüter Wasser <strong>und</strong> Boden berücksichtigt.<br />

Bei den anerkennbaren Maßnahmen erhielten – neben<br />

biotoptyporientierten Maßnahmen – auch solche zur Förderung<br />

von gefährdeten Arten, zur Wiedergewinnung natürlicher<br />

Retentionsräume <strong>und</strong> zur Aufwertung des Schutzguts<br />

Boden besondere Beachtung. Ein ganz wesentliches Anliegen<br />

war die möglichst einfache Gestaltung von Antragstellung,<br />

Genehmigung, Dokumentation <strong>und</strong> Verwaltung<br />

der Maßnahmen. Als Lösung wurde ein internetbasiertes<br />

System entworfen <strong>und</strong> parallel zur Fortentwicklung der<br />

fachlichen Teile optimiert. Dieses System wird von der<br />

LUBW gepflegt. Sowohl Antragsteller, Genehmigungsbehörden<br />

als auch die Öffentlichkeit sowie Maßnahmen-Suchende<br />

haben darauf Zugriff.<br />

modellprojekt zur erprobung der<br />

Ökokonto-software<br />

Funktions- <strong>und</strong> Plausibilitätstests begleiteten die Entwicklung<br />

der Ökokonto-Software. Sie zeigte sich jedoch als so<br />

komplex, dass zusätzlich eine groß angelegte praktische<br />

Erprobung unverzichtbar war. In einem Modellprojekt des<br />

damaligen Ministeriums <strong>für</strong> Ernährung <strong>und</strong> Ländlichen<br />

Raum gemeinsam mit dem Regionalverband Schwarzwald-<br />

Baar-Heuberg <strong>und</strong> dem Industrieverband Steine <strong>und</strong> Erden<br />

Baden-Württemberg e. V. wurde deshalb die Software ein<br />

Jahr lang gemeinsam mit den zugehörigen Landkreisen,<br />

zehn Gemeinden <strong>und</strong> sechs Betrieben der Steine- <strong>und</strong><br />

Erden-Industrie unter der fachlichen Leitung der Hochschule<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> <strong>Umwelt</strong> Nürtingen praktisch erprobt<br />

<strong>und</strong> optimiert. Gr<strong>und</strong>legende Probleme wurden nicht<br />

festgestellt. Die Erprobung führte aber zur Feinjustierung<br />

der Bewertungsmodelle <strong>und</strong> vor allem der Antrags- <strong>und</strong><br />

Genehmigungssoftware.<br />

auswirkungen der novellierung des<br />

b<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes auf den erstellungs-<br />

<strong>und</strong> verabschiedungsprozess<br />

Die Veränderung der Rechtslage ab dem 1. März 2010 durch<br />

das neue B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz hatte Auswirkungen auf<br />

die Bezugsräume. Die ursprünglich angedachte elegante<br />

Lösung einer flexiblen Anordnung von Kompensationsräumen,<br />

bestehend aus naturräumlichen Einheiten 4. Ordnung,<br />

um den jeweiligen Eingriffsraum herum, musste aufgegeben<br />

werden. An deren Stelle traten die vom B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />

vorgegebenen naturräumlichen Einheiten<br />

3. Ordnung, mit dem Ergebnis, dass im Innern des Landes<br />

teils sehr große, in Randlagen zur Landes- <strong>und</strong> Staatsgrenze<br />

teils sehr kleine Kompensationsräume entstehen.<br />

<strong>Naturschutz</strong><strong>Info</strong> 1/<strong>2012</strong> 5

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