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Naturschutz Info 1/2012 - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und ...

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das biotopbewertungsverfahren der<br />

Ökokonto-verordnung<br />

ursprung des bewertungsverfahrens<br />

Text: Peter Vogel<br />

Das Biotopbewertungsverfahren zur Ökokonto-Verordnung<br />

(ÖKVO) fußt auf einem Bewertungsmodell, das im<br />

Auftrag der damaligen <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>schutz<br />

Baden-Württemberg bereits in den Jahren 2000 bis 2005<br />

vom Institut <strong>für</strong> Botanik <strong>und</strong> Landschaftsk<strong>und</strong>e, Karlsruhe,<br />

entwickelt worden ist. Seine Zielsetzung war die Bereitstellung<br />

einer landesweit einheitlichen Biotopwertliste zur<br />

Bestimmung des Kompensationsbedarfs im Rahmen der<br />

bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung sowie der<br />

damit zusammenhängenden Bewertung von Ökokonto-<br />

Maßnahmen.<br />

Bis dahin standen <strong>für</strong> eine quantifizierende Biotopbewertung<br />

lediglich Verfahren anderer B<strong>und</strong>esländer oder verschiedene<br />

kommunale Bewertungsmodelle zur Verfügung.<br />

Diese sind zum Teil sehr heterogen <strong>und</strong> ihre Ergebnisse<br />

sind daher nur schwer vergleichbar. Auf den Biotoptypenschlüssel<br />

Baden-Württembergs sind sie außerdem zumeist<br />

abbildung 1: die entwicklung des biotopbewertungsverfahrens<br />

zur Ökokonto-verordnung<br />

bewertungsmodell bauplanungsrechtliches Ökokonto<br />

basismodul (5-stufige Ordinalskala)<br />

standardmodul (Gr<strong>und</strong>wert <strong>für</strong> pauschale Bestandsbewertung)<br />

feinmodul (Wertspanne <strong>für</strong> differenzierte Bestandsbewertung;<br />

Ermittlung des Biotopwerts durch Verrechnung des Gr<strong>und</strong>werts<br />

mit Bewertungsfaktoren zutreffender Kriterien; gutachterliche<br />

Begründung)<br />

planungsmodul (maximal 2 Planungswerte je Biotoptyp <strong>für</strong><br />

unterschiedlich Szenarien)<br />

bewertungsmodell naturschutzrechtliches Ökokonto (gemäß Ökvo)<br />

feinmodul (Normalwert <strong>und</strong> Wertspanne Bestand)<br />

planungsmodul (Normalwert <strong>und</strong> Wertspanne Planung)<br />

Ermittlung des Biotopwerts jeweils anhand zutreffender Kriterien;<br />

gutachterliche Begründung<br />

64-Punkte-Skala<br />

nur bedingt übertragbar. Das ursprüngliche Bewertungsmodell<br />

<strong>für</strong> die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung<br />

besteht aus vier aufeinander aufbauenden Modulen. Ein<br />

Basis modul mit fünf Bewertungsstufen ist <strong>für</strong> aggregierte<br />

Dar stel lungen geeignet, wie zum Beispiel <strong>für</strong> Grobanalysen<br />

oder <strong>für</strong> qualitative Vergleiche mit anderen Schutzgütern.<br />

Dem Basismodul stehen das Standardmodul, das Feinmodul<br />

<strong>und</strong> das Planungsmodul gegenüber. Diese fußen<br />

auf einer Bewertungsskala mit 64 Punkten <strong>und</strong> erlauben<br />

eine differenzierte Bewertung bestehender beziehungsweise<br />

geplanter Biotope.<br />

Für die Anwendung im Rahmen der Ökokonto-Verordnung<br />

wurde dieses Bewertungsverfahren modifiziert: Verzichtet<br />

wurde auf das Basismodul, da es <strong>für</strong> eine quantifizierende<br />

Bewertung nicht geeignet ist. Das Standardmodul wurde<br />

in das Feinmodul integriert, das nun außer den Wertspannen<br />

auch den Normalwert (im ursprünglichen Verfahren<br />

als „Gr<strong>und</strong>wert“ bezeichnet) enthält. Bei den im Feinmodul<br />

angegebenen auf- <strong>und</strong> abwertenden Bewertungskriterien<br />

wird auf die bisher verwendeten Bewertungsfaktoren<br />

(Zu- <strong>und</strong> Abschläge in 10–20 %-Stufen) verzichtet. Die Bewertung<br />

von Biotopausprägungen, die vom Normalwert<br />

abweichen, kann nun sehr fein differenziert werden. Im<br />

Planungsmodul werden die beiden bisher <strong>für</strong> zwei Szenarien<br />

vorgegebenen Planungswerte – analog zum Feinmodul<br />

– durch einen Normalwert mit Wertspannen ersetzt. Die<br />

Wertspannen des Fein- <strong>und</strong> Planungsmoduls dürfen wie<br />

bisher in besonderen Ausnahmefällen über- bzw. unterschritten<br />

werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> von zwischenzeitlichen Erkenntnissen aus der<br />

praktischen Anwendung des Verfahrens wurden bei einigen<br />

Biotoptypen die Normalwerte gegenüber denjenigen<br />

der ursprünglichen Biotopwertliste verändert. Diese Abweichungen<br />

betragen in aller Regel weniger als 10 % vom<br />

ursprünglichen Wert. Weiterhin wurde bei etlichen Biotoptypen<br />

die Wertspanne nach oben erweitert, vor allem, um<br />

der Bewertung besonderer Artenvorkommen in größerem<br />

Maße Rechnung tragen zu können als bisher.<br />

Die Werteinheit des neuen Bewertungsverfahrens <strong>für</strong> naturschutzrechtliche<br />

Ökokonto-Maßnahmen ist der sogenannte<br />

„Ökopunkt“ (ÖP).<br />

<strong>Naturschutz</strong><strong>Info</strong> 1/<strong>2012</strong> 19

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