Naturschutz Info 1/2012 - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und ...
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das biotopbewertungsverfahren der<br />
Ökokonto-verordnung<br />
ursprung des bewertungsverfahrens<br />
Text: Peter Vogel<br />
Das Biotopbewertungsverfahren zur Ökokonto-Verordnung<br />
(ÖKVO) fußt auf einem Bewertungsmodell, das im<br />
Auftrag der damaligen <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>schutz<br />
Baden-Württemberg bereits in den Jahren 2000 bis 2005<br />
vom Institut <strong>für</strong> Botanik <strong>und</strong> Landschaftsk<strong>und</strong>e, Karlsruhe,<br />
entwickelt worden ist. Seine Zielsetzung war die Bereitstellung<br />
einer landesweit einheitlichen Biotopwertliste zur<br />
Bestimmung des Kompensationsbedarfs im Rahmen der<br />
bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung sowie der<br />
damit zusammenhängenden Bewertung von Ökokonto-<br />
Maßnahmen.<br />
Bis dahin standen <strong>für</strong> eine quantifizierende Biotopbewertung<br />
lediglich Verfahren anderer B<strong>und</strong>esländer oder verschiedene<br />
kommunale Bewertungsmodelle zur Verfügung.<br />
Diese sind zum Teil sehr heterogen <strong>und</strong> ihre Ergebnisse<br />
sind daher nur schwer vergleichbar. Auf den Biotoptypenschlüssel<br />
Baden-Württembergs sind sie außerdem zumeist<br />
abbildung 1: die entwicklung des biotopbewertungsverfahrens<br />
zur Ökokonto-verordnung<br />
bewertungsmodell bauplanungsrechtliches Ökokonto<br />
basismodul (5-stufige Ordinalskala)<br />
standardmodul (Gr<strong>und</strong>wert <strong>für</strong> pauschale Bestandsbewertung)<br />
feinmodul (Wertspanne <strong>für</strong> differenzierte Bestandsbewertung;<br />
Ermittlung des Biotopwerts durch Verrechnung des Gr<strong>und</strong>werts<br />
mit Bewertungsfaktoren zutreffender Kriterien; gutachterliche<br />
Begründung)<br />
planungsmodul (maximal 2 Planungswerte je Biotoptyp <strong>für</strong><br />
unterschiedlich Szenarien)<br />
bewertungsmodell naturschutzrechtliches Ökokonto (gemäß Ökvo)<br />
feinmodul (Normalwert <strong>und</strong> Wertspanne Bestand)<br />
planungsmodul (Normalwert <strong>und</strong> Wertspanne Planung)<br />
Ermittlung des Biotopwerts jeweils anhand zutreffender Kriterien;<br />
gutachterliche Begründung<br />
64-Punkte-Skala<br />
nur bedingt übertragbar. Das ursprüngliche Bewertungsmodell<br />
<strong>für</strong> die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung<br />
besteht aus vier aufeinander aufbauenden Modulen. Ein<br />
Basis modul mit fünf Bewertungsstufen ist <strong>für</strong> aggregierte<br />
Dar stel lungen geeignet, wie zum Beispiel <strong>für</strong> Grobanalysen<br />
oder <strong>für</strong> qualitative Vergleiche mit anderen Schutzgütern.<br />
Dem Basismodul stehen das Standardmodul, das Feinmodul<br />
<strong>und</strong> das Planungsmodul gegenüber. Diese fußen<br />
auf einer Bewertungsskala mit 64 Punkten <strong>und</strong> erlauben<br />
eine differenzierte Bewertung bestehender beziehungsweise<br />
geplanter Biotope.<br />
Für die Anwendung im Rahmen der Ökokonto-Verordnung<br />
wurde dieses Bewertungsverfahren modifiziert: Verzichtet<br />
wurde auf das Basismodul, da es <strong>für</strong> eine quantifizierende<br />
Bewertung nicht geeignet ist. Das Standardmodul wurde<br />
in das Feinmodul integriert, das nun außer den Wertspannen<br />
auch den Normalwert (im ursprünglichen Verfahren<br />
als „Gr<strong>und</strong>wert“ bezeichnet) enthält. Bei den im Feinmodul<br />
angegebenen auf- <strong>und</strong> abwertenden Bewertungskriterien<br />
wird auf die bisher verwendeten Bewertungsfaktoren<br />
(Zu- <strong>und</strong> Abschläge in 10–20 %-Stufen) verzichtet. Die Bewertung<br />
von Biotopausprägungen, die vom Normalwert<br />
abweichen, kann nun sehr fein differenziert werden. Im<br />
Planungsmodul werden die beiden bisher <strong>für</strong> zwei Szenarien<br />
vorgegebenen Planungswerte – analog zum Feinmodul<br />
– durch einen Normalwert mit Wertspannen ersetzt. Die<br />
Wertspannen des Fein- <strong>und</strong> Planungsmoduls dürfen wie<br />
bisher in besonderen Ausnahmefällen über- bzw. unterschritten<br />
werden.<br />
Aufgr<strong>und</strong> von zwischenzeitlichen Erkenntnissen aus der<br />
praktischen Anwendung des Verfahrens wurden bei einigen<br />
Biotoptypen die Normalwerte gegenüber denjenigen<br />
der ursprünglichen Biotopwertliste verändert. Diese Abweichungen<br />
betragen in aller Regel weniger als 10 % vom<br />
ursprünglichen Wert. Weiterhin wurde bei etlichen Biotoptypen<br />
die Wertspanne nach oben erweitert, vor allem, um<br />
der Bewertung besonderer Artenvorkommen in größerem<br />
Maße Rechnung tragen zu können als bisher.<br />
Die Werteinheit des neuen Bewertungsverfahrens <strong>für</strong> naturschutzrechtliche<br />
Ökokonto-Maßnahmen ist der sogenannte<br />
„Ökopunkt“ (ÖP).<br />
<strong>Naturschutz</strong><strong>Info</strong> 1/<strong>2012</strong> 19