Naturschutz Info 1/2012 - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und ...
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Gemäß der ÖKVO können Ökopunkte mit oder ohne die<br />
betroffene Fläche gehandelt werden. Werden die Ökopunkte<br />
gemeinsam mit der betroffenen Fläche veräußert, so gehen<br />
die damit verb<strong>und</strong>enen Rechte <strong>und</strong> Pflichten, insbesondere<br />
auch die Pflicht zur weiteren Sicherung bzw. Pflege der<br />
Maßnahme, auf den Erwerber über. Werden ausschließlich<br />
die Ökopunkte veräußert, so bedeutet dies, dass der bisherige<br />
Maßnahmenträger auch weiterhin die Durchführung<br />
bzw. Unterhaltung der Maßnahme sicherstellen muss. Der<br />
Eingriffsverursacher trägt jedoch in jedem Fall auch weiterhin<br />
die Gesamtverantwortung <strong>für</strong> die Eingriffskompensation<br />
<strong>und</strong> muss die Erfüllung seiner Kompensationsverpflichtung<br />
gegebenenfalls vertraglich regeln.<br />
Der Handel mit Ökopunkten oder Kompensationsflächen<br />
sowie die daraus resultierende Preisfindung sind privatrechtliche<br />
Vorgänge zwischen dem Maßnahmenträger, dem<br />
Flächeneigentümer <strong>und</strong> dem Erwerber der Ökopunkte bzw.<br />
dem Kompensationspflichtigen.<br />
Zur Erleichterung der Durchführung <strong>und</strong> der Handelbarkeit<br />
von Ökokonto-Maßnahmen können aber auch so genannte<br />
Flächenagenturen eingeschaltet werden, die im Auftrag des<br />
Maßnahmenträgers<br />
die Planung <strong>und</strong> Durchführung,<br />
die Pflege <strong>und</strong> Unterhaltung oder<br />
die Weitergabe <strong>und</strong> Veräußerung<br />
von Ökokonto-Maßnahmen wahrnehmen können.<br />
flächenagenturen als dienstleister im rahmen<br />
der naturschutzrechtlichen eingriffsregelung<br />
Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Flexibilisierung der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung haben sich inzwischen b<strong>und</strong>esweit<br />
so genannte Flächenagenturen als neuartige Dienstleister<br />
im <strong>Naturschutz</strong> etabliert. Sie vermitteln Kompensationsflächen<br />
<strong>und</strong> -maßnahmen an Eingriffs verursacher,<br />
bauen aber auch eigene Flächen- <strong>und</strong> Maßnahmenpools<br />
auf <strong>und</strong> betreuen sie langfristig.<br />
Um mit dem Inkrafttreten der ÖKVO in Baden-Württemberg<br />
auf dem Markt präsent zu sein, wurde bereits im September<br />
2010 die Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH<br />
gegründet. Sie ist die erste gemäß § 11 ÖKVO anerkannte<br />
Flächenagentur im B<strong>und</strong>esland. Gesellschafter der Flächenagentur<br />
Baden-Württemberg sind die Stiftung <strong>Naturschutz</strong>fonds<br />
Baden-Württemberg, die LBBW Immobilien Landsiedlung<br />
GmbH <strong>und</strong> die Steine <strong>und</strong> Erden Service Gesellschaft<br />
SES GmbH. Ziel der Flächenagentur Baden-Württemberg<br />
GmbH ist es, die Umsetzung der naturschutzrechtlichen<br />
Eingriffsregelung im Sinne der §§ 13ff. BNatSchG <strong>und</strong> vergleichbarer<br />
Regelungen zur Vermeidung <strong>und</strong> zur Kompensation<br />
von Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie die<br />
Förderung <strong>und</strong> Durchführung von anderen Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong><br />
flächenagenturen<br />
Flächenagenturen sind neuartige Dienstleister im <strong>Naturschutz</strong>, die<br />
Konzepte <strong>für</strong> abgestimmte <strong>und</strong> möglichst zusammenhängende Kompensationsmaßnahmen<br />
fachgerecht umsetzen, an Dritte vermitteln <strong>und</strong><br />
langfristig betreuen. Flächenagenturen können also Vorhabenträgern<br />
gegen Entgelt Komplettlösungen zur Kompensation anbieten. Ihre staatliche<br />
Anerkennung <strong>und</strong> Zertifizierung erfolgt in Baden-Württemberg auf<br />
Gr<strong>und</strong>lage des § 11 der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO).<br />
Zu den Aufgaben einer Flächenagentur können insbesondere zählen<br />
der Aufbau von Kompensationsflächenpools in Verbindung mit Flächenmanagement,<br />
die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen sowie deren langfristige<br />
Betreuung <strong>und</strong><br />
die Vermittlung von Kompensationsmaßnahmen bzw. von Ökopunkten<br />
an kompensationspflichtige Eingriffsverursacher.<br />
Im B<strong>und</strong>esverband der Flächenagenturen in Deutschland (BFAD) e. V. sind<br />
seit dem Jahr 2006 verschiedene Flächenagenturen zusammengeschlossen.<br />
Dabei sind die Mitgliedsunternehmen auf unterschiedlichen räumlichen<br />
Ebenen tätig, von der kommunalen bis zur landesweiten Ebene.<br />
Die Mitglieder des BFAD haben sich den folgenden Qualitätskriterien<br />
verpflichtet:<br />
<strong>Naturschutz</strong>fachliche Aufwertung der Flächen, um bloße Pflegemaßnahmen<br />
oder die Übernahme bereits existierender Verpflichtungen als<br />
Kompensationsmaßnahmen auszuschließen<br />
Langfristige Sicherung von Flächen <strong>und</strong> Maßnahmen durch Flächenerwerb<br />
oder dingliche Sicherung im Gr<strong>und</strong>buch <strong>und</strong> Bildung finanzieller<br />
Rücklagen<br />
Langfristige Dokumentation des Entwicklungszustandes der Poolflächen<br />
zur Erfolgskontrolle<br />
Fachliche Abstimmung <strong>und</strong> planerische Einbindung der Flächen in<br />
landschaftsplanerische Gesamtkonzepte<br />
Hohe Qualität der Planungsleistungen durch Beauftragung qualifizierter<br />
Planungsbüros<br />
Landschaft zu unterstützen. Dazu bietet sie umfassende<br />
Dienstleistungen an.<br />
Gemäß ihrer Satzung erstreckt sich die Tätigkeit der Gesellschaft<br />
insbesondere auf<br />
die Erbringung von Planungs-, Beratungs-, Management-<br />
<strong>und</strong> Vermittlungsleistungen auf dem Gebiet des Natur-<br />
<strong>und</strong> Landschaftsschutzes <strong>und</strong> der Eingriffsregelung sowie<br />
die Umsetzung von naturschutzfachlich sinnvollen Kompensationsmaßnahmen,<br />
die Durchführung <strong>und</strong> Förderung von Maßnahmen zur<br />
Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
oder den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen,<br />
die Vermittlung von Maßnahmen an Eingriffsverursacher<br />
<strong>und</strong> Handel mit Ökopunkten <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen,<br />
die Beratung von Eingriffsverursachern im Rahmen der<br />
Eingriffsregelung,<br />
den Aufbau von Flächen- <strong>und</strong> Maßnahmenpools <strong>und</strong> deren<br />
Einbindung in naturschutzfachliche Gesamtkonzepte,<br />
die Suche nach naturschutzfachlich geeigneten Kompensationsflächen,<br />
ihre ökologische Untersuchung <strong>und</strong><br />
Bewertung sowie ihre Aufnahme in ein Flächenkataster,<br />
<strong>Naturschutz</strong><strong>Info</strong> 1/<strong>2012</strong> 37