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Naturschutz Info 1/2012 - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und ...

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Gemäß der ÖKVO können Ökopunkte mit oder ohne die<br />

betroffene Fläche gehandelt werden. Werden die Ökopunkte<br />

gemeinsam mit der betroffenen Fläche veräußert, so gehen<br />

die damit verb<strong>und</strong>enen Rechte <strong>und</strong> Pflichten, insbesondere<br />

auch die Pflicht zur weiteren Sicherung bzw. Pflege der<br />

Maßnahme, auf den Erwerber über. Werden ausschließlich<br />

die Ökopunkte veräußert, so bedeutet dies, dass der bisherige<br />

Maßnahmenträger auch weiterhin die Durchführung<br />

bzw. Unterhaltung der Maßnahme sicherstellen muss. Der<br />

Eingriffsverursacher trägt jedoch in jedem Fall auch weiterhin<br />

die Gesamtverantwortung <strong>für</strong> die Eingriffskompensation<br />

<strong>und</strong> muss die Erfüllung seiner Kompensationsverpflichtung<br />

gegebenenfalls vertraglich regeln.<br />

Der Handel mit Ökopunkten oder Kompensationsflächen<br />

sowie die daraus resultierende Preisfindung sind privatrechtliche<br />

Vorgänge zwischen dem Maßnahmenträger, dem<br />

Flächeneigentümer <strong>und</strong> dem Erwerber der Ökopunkte bzw.<br />

dem Kompensationspflichtigen.<br />

Zur Erleichterung der Durchführung <strong>und</strong> der Handelbarkeit<br />

von Ökokonto-Maßnahmen können aber auch so genannte<br />

Flächenagenturen eingeschaltet werden, die im Auftrag des<br />

Maßnahmenträgers<br />

die Planung <strong>und</strong> Durchführung,<br />

die Pflege <strong>und</strong> Unterhaltung oder<br />

die Weitergabe <strong>und</strong> Veräußerung<br />

von Ökokonto-Maßnahmen wahrnehmen können.<br />

flächenagenturen als dienstleister im rahmen<br />

der naturschutzrechtlichen eingriffsregelung<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Flexibilisierung der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung haben sich inzwischen b<strong>und</strong>esweit<br />

so genannte Flächenagenturen als neuartige Dienstleister<br />

im <strong>Naturschutz</strong> etabliert. Sie vermitteln Kompensationsflächen<br />

<strong>und</strong> -maßnahmen an Eingriffs verursacher,<br />

bauen aber auch eigene Flächen- <strong>und</strong> Maßnahmenpools<br />

auf <strong>und</strong> betreuen sie langfristig.<br />

Um mit dem Inkrafttreten der ÖKVO in Baden-Württemberg<br />

auf dem Markt präsent zu sein, wurde bereits im September<br />

2010 die Flächenagentur Baden-Württemberg GmbH<br />

gegründet. Sie ist die erste gemäß § 11 ÖKVO anerkannte<br />

Flächenagentur im B<strong>und</strong>esland. Gesellschafter der Flächenagentur<br />

Baden-Württemberg sind die Stiftung <strong>Naturschutz</strong>fonds<br />

Baden-Württemberg, die LBBW Immobilien Landsiedlung<br />

GmbH <strong>und</strong> die Steine <strong>und</strong> Erden Service Gesellschaft<br />

SES GmbH. Ziel der Flächenagentur Baden-Württemberg<br />

GmbH ist es, die Umsetzung der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung im Sinne der §§ 13ff. BNatSchG <strong>und</strong> vergleichbarer<br />

Regelungen zur Vermeidung <strong>und</strong> zur Kompensation<br />

von Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie die<br />

Förderung <strong>und</strong> Durchführung von anderen Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong><br />

flächenagenturen<br />

Flächenagenturen sind neuartige Dienstleister im <strong>Naturschutz</strong>, die<br />

Konzepte <strong>für</strong> abgestimmte <strong>und</strong> möglichst zusammenhängende Kompensationsmaßnahmen<br />

fachgerecht umsetzen, an Dritte vermitteln <strong>und</strong><br />

langfristig betreuen. Flächenagenturen können also Vorhabenträgern<br />

gegen Entgelt Komplettlösungen zur Kompensation anbieten. Ihre staatliche<br />

Anerkennung <strong>und</strong> Zertifizierung erfolgt in Baden-Württemberg auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage des § 11 der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO).<br />

Zu den Aufgaben einer Flächenagentur können insbesondere zählen<br />

der Aufbau von Kompensationsflächenpools in Verbindung mit Flächenmanagement,<br />

die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen sowie deren langfristige<br />

Betreuung <strong>und</strong><br />

die Vermittlung von Kompensationsmaßnahmen bzw. von Ökopunkten<br />

an kompensationspflichtige Eingriffsverursacher.<br />

Im B<strong>und</strong>esverband der Flächenagenturen in Deutschland (BFAD) e. V. sind<br />

seit dem Jahr 2006 verschiedene Flächenagenturen zusammengeschlossen.<br />

Dabei sind die Mitgliedsunternehmen auf unterschiedlichen räumlichen<br />

Ebenen tätig, von der kommunalen bis zur landesweiten Ebene.<br />

Die Mitglieder des BFAD haben sich den folgenden Qualitätskriterien<br />

verpflichtet:<br />

<strong>Naturschutz</strong>fachliche Aufwertung der Flächen, um bloße Pflegemaßnahmen<br />

oder die Übernahme bereits existierender Verpflichtungen als<br />

Kompensationsmaßnahmen auszuschließen<br />

Langfristige Sicherung von Flächen <strong>und</strong> Maßnahmen durch Flächenerwerb<br />

oder dingliche Sicherung im Gr<strong>und</strong>buch <strong>und</strong> Bildung finanzieller<br />

Rücklagen<br />

Langfristige Dokumentation des Entwicklungszustandes der Poolflächen<br />

zur Erfolgskontrolle<br />

Fachliche Abstimmung <strong>und</strong> planerische Einbindung der Flächen in<br />

landschaftsplanerische Gesamtkonzepte<br />

Hohe Qualität der Planungsleistungen durch Beauftragung qualifizierter<br />

Planungsbüros<br />

Landschaft zu unterstützen. Dazu bietet sie umfassende<br />

Dienstleistungen an.<br />

Gemäß ihrer Satzung erstreckt sich die Tätigkeit der Gesellschaft<br />

insbesondere auf<br />

die Erbringung von Planungs-, Beratungs-, Management-<br />

<strong>und</strong> Vermittlungsleistungen auf dem Gebiet des Natur-<br />

<strong>und</strong> Landschaftsschutzes <strong>und</strong> der Eingriffsregelung sowie<br />

die Umsetzung von naturschutzfachlich sinnvollen Kompensationsmaßnahmen,<br />

die Durchführung <strong>und</strong> Förderung von Maßnahmen zur<br />

Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

oder den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen,<br />

die Vermittlung von Maßnahmen an Eingriffsverursacher<br />

<strong>und</strong> Handel mit Ökopunkten <strong>und</strong> Kompensationsmaßnahmen,<br />

die Beratung von Eingriffsverursachern im Rahmen der<br />

Eingriffsregelung,<br />

den Aufbau von Flächen- <strong>und</strong> Maßnahmenpools <strong>und</strong> deren<br />

Einbindung in naturschutzfachliche Gesamtkonzepte,<br />

die Suche nach naturschutzfachlich geeigneten Kompensationsflächen,<br />

ihre ökologische Untersuchung <strong>und</strong><br />

Bewertung sowie ihre Aufnahme in ein Flächenkataster,<br />

<strong>Naturschutz</strong><strong>Info</strong> 1/<strong>2012</strong> 37

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