Naturschutz Info 1/2012 - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und ...
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Ökopunkte (ÖP) ist erforderlich, um die Bewertungen beim<br />
Schutzgut Boden mit den Bewertungen anderer Schutzgüter<br />
vergleichbar zu machen. Das ermöglicht eine schutzgutübergreifende<br />
Kompensation.<br />
Datengr<strong>und</strong>lagen zur Bewertung von Böden auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
von Bodenkarten oder den Daten der Bodenschätzung<br />
stellt das Landesamt <strong>für</strong> Geologie, Rohstoffe <strong>und</strong> Bergbau im<br />
Regierungspräsidium Freiburg (Abteilung 9) zur Verfügung.<br />
Ab Mai <strong>2012</strong> sind diese Daten vollständig bei den Landratsämtern<br />
über das <strong>Info</strong>rmationssystem Wasser, Immissionsschutz,<br />
Boden, Abfall, Arbeitsschutz (WIBAS) erhältlich.<br />
bewertung von eingriffen in böden<br />
Der Wertverlust durch einen Eingriff in Böden wird, wie<br />
bei den anderen Schutzgütern auch, durch die Differenz<br />
der Wertstufe vor <strong>und</strong> der Wertstufe nach dem Eingriff<br />
errechnet. Unterschiedliche Eingriffe können also bei gleicher<br />
Ausgangswertstufe von Böden zu unterschiedlichen<br />
Wertverlusten dieser Böden führen.<br />
Für Böden werden drei Eingriffsarten betrachtet: Versiegelungen,<br />
Abgrabungen <strong>und</strong> Aufschüttungen. Werden<br />
Böden versiegelt, geht die Leistungsfähigkeit eines Bodens<br />
vollständig verloren. Dementsprechend ist die Wertstufe<br />
nach dem Eingriff 0 (keine Funktionserfüllung). Der Wertverlust<br />
durch den Eingriff entspricht also der Wertstufe<br />
des Bodens vor der Versiegelung. Bei Abgrabungen oder<br />
Aufschüttungen bestimmt sich die verbleibende Leistungsfähigkeit<br />
maßgeblich durch den anschließenden Auftrag<br />
von kulturfähigem Bodenmaterial. Dabei handelt es sich<br />
Erosionsschutzmaßnahmen (hier Hangverkürzung durch Grünstreifen) können<br />
als Kompensationsmaßnahme <strong>für</strong> das Schutzgut Boden anerkannt werden.<br />
weiterführende informationen im internet<br />
Ökokonto-maßnahmen<br />
zu den Schutzgütern Boden <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser<br />
www.oekokonto.baden-wuerttemberg.de ><br />
Ökokonto im <strong>Naturschutz</strong>recht > Hinweise zur Anwendung der Ökokonto-<br />
Verordnung > Wiederherstellung <strong>und</strong> Verbesserung von Bodenfunktionen,<br />
Verbesserung der Gr<strong>und</strong>wassergüte<br />
boden-bewertungsverfahren<br />
www.oekokonto.baden-wuerttemberg.de ><br />
Ökokonto im <strong>Naturschutz</strong>recht > Hinweise zur Anwendung der Ökokonto-<br />
Verordnung > Bewertungsverfahren > Bewertungsbeispiel Boden (Seite<br />
befindet sich im Aufbau)<br />
leitfäden<br />
Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit<br />
Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />
(in Vorbereitung)<br />
www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de ><br />
Boden > Berichte > Veröffentlichungen der <strong>Landesanstalt</strong> <strong>für</strong> <strong>Umwelt</strong>,<br />
<strong>Messungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Naturschutz</strong><br />
um eine Minimierungsmaßnahme, welche die Größe des<br />
Eingriffs reduziert. Der Auftrag von 20 Zentimetern weitgehend<br />
steinfreiem, kulturfähigem Oberbodenmaterial kann<br />
dabei pauschal mit einer Wertstufe angerechnet werden.<br />
Größere Mächtigkeiten erreichen entsprechend höhere<br />
Wertstufen. Werden Abgrabungen im Rahmen von Nassauskiesungen<br />
durchgeführt, wodurch das Gr<strong>und</strong>wasser<br />
freigelegt wird (Baggerseen), verbleibt <strong>für</strong> die Bodenfunktion<br />
„Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ eine Restleistungsfähigkeit<br />
von einer Bewertungsklasse.<br />
Stadt Heilbronn<br />
<strong>Naturschutz</strong><strong>Info</strong> 1/<strong>2012</strong> 25