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Naturschutz Info 1/2012 - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und ...

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die kompensationsverzeichnis-<br />

verordnung<br />

Text: Anne Böhm <strong>und</strong> Wolfgang Kaiser<br />

Mit der Eingriffsregelung sollen Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

flächendeckend geschützt <strong>und</strong> erhebliche Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes verringert<br />

<strong>und</strong> kompensiert werden. Bei der Durchführung <strong>und</strong><br />

Sicherung von Kompensationsmaßnahmen wurden allerdings<br />

immer wieder Defizite festgestellt. Manche Maßnahmen<br />

wurden in der Vergangenheit nicht oder in unsachgemäßer<br />

Weise durchgeführt <strong>und</strong> unterhalten. Außerdem<br />

wurden Kompensationsflächen, die in der Regel einer dauerhaften<br />

Aufwertung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes<br />

dienen müssen, zu einem späteren Zeitpunkt<br />

anderen Nutzungen zugeführt.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sieht das B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) in § 17 Abs. 6 vor, dass die Ausgleichs- <strong>und</strong><br />

Ersatzmaßnahmen <strong>für</strong> Eingriffe in einem Kompensationsverzeichnis<br />

erfasst <strong>und</strong> damit nachvollziehbar dokumentiert<br />

werden. Die nähere Ausgestaltung der hier<strong>für</strong> erforderlichen<br />

Verfahrensregelungen wird dem Landesrecht überlassen<br />

(§ 17 Abs. 11 BNatSchG). Das <strong>Naturschutz</strong>recht des Landes<br />

(NatSchG) regelt in § 23 Abs. 8 Nr. 3, dass das Ministerium als<br />

oberste <strong>Naturschutz</strong>behörde Regelungen über die Führung<br />

von Kompensationsverzeichnissen treffen kann. Am 1. April<br />

2011 wurde mit dem Inkrafttreten der Kompensationsverzeichnis-Verordnung<br />

(KompVzVO) vom 17.02.2011<br />

(GBL. vom 28.02.2011, S. 79) das naturschutzrechtliche Kompensationsverzeichnis<br />

<strong>für</strong> Baden-Württemberg eingeführt.<br />

weiterführende informationen im internet<br />

kompensationsverzeichnis-verordnung<br />

Verordnungstext inklusive des zugehörigen Begründungstextes<br />

www.oekokonto.baden-wuerttemberg.de > Service > Dokumente<br />

Kontakt: oekokonto@lubw.bwl.de<br />

weiterführende informationen im uis-landesintranet<br />

kompensationsverzeichnis<br />

<strong>Info</strong>rmationen zu sämtlichen Anwenderzugängen der Fachanwendung<br />

Kompensationsverzeichnis<br />

www.lubw.bwl.de ><br />

NAIS <strong>Naturschutz</strong>informationssystem > Fachanwendungen ><br />

Kompensationsverzeichnis<br />

eingriffskompensation<br />

Ökokonto<br />

Hiermit soll in Zukunft die Nachprüfbarkeit der Umsetzung<br />

<strong>und</strong> Unterhaltung von Kompensationsmaßnahmen erleichtert,<br />

eine mehrfache Zuordnung von Maßnahmen zu verschiedenen<br />

Eingriffsvorhaben unterb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die anderweitige<br />

Überplanung von Kompensationsflächen verhindert<br />

werden. Neben der Erfassung von Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

dient das neue Verzeichnis der Bevorratung von<br />

vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen, den sogenannten<br />

Ökokonto-Maßnahmen (siehe hierzu auch S. 7ff.).<br />

inhalte des kompensationsverzeichnisses<br />

Das Kompensationsverzeichnis enthält zwei Abteilungen,<br />

die Abteilung Eingriffskompensation <strong>und</strong><br />

die Abteilung Ökokonto.<br />

In die Abteilung Eingriffskompensation werden sämtliche<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen eingetragen, die seit<br />

dem Inkrafttreten der Verordnung einem naturschutzrechtlichen<br />

Eingriff zugeordnet wurden. Darunter fallen auch<br />

ganz oder in Teilen zugeordnete Ökokonto-Maßnahmen<br />

(§ 1 Nr. 1 KompVzVO). Maßnahmen, die der Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Minimierung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />

<strong>und</strong> des Landschaftsbildes dienen sowie durch Ersatzzahlungen<br />

finanzierte Maßnahmen werden nicht in das<br />

Kompensationsverzeichnis aufgenommen. Die Abteilung<br />

Ökokonto beinhaltet naturschutzrechtliche Ökokonto-<br />

Maßnahmen, <strong>für</strong> die nach der Ökokonto-Verordnung<br />

(ÖKVO) eine Zustimmung der unteren <strong>Naturschutz</strong>behörde<br />

vorliegt (§ 1 Nr. 2 KompVzVO).<br />

Ausgleichsmaßnahmen nach Bauplanungsrecht wie auch<br />

vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 135a Abs. 2<br />

Baugesetzbuch (bauplanungsrechtliches Ökokonto) werden<br />

hingegen nicht in den beiden naturschutzrechtlichen<br />

Abteilungen geführt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />

<strong>und</strong> Kontrolle wäre es <strong>für</strong> die Praxis sicher sinnvoll, sämtliche<br />

Kompensationsflächen in einem Verzeichnis darzustellen.<br />

Die bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung ist jedoch<br />

durch den B<strong>und</strong>esgesetzgeber im Baugesetzbuch (BauGB)<br />

geregelt, <strong>für</strong> landesrechtliche Bestimmungen besteht kein<br />

Raum. Im Zuge der Software-Programmierung zur Umsetzung<br />

der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (siehe<br />

<strong>Naturschutz</strong><strong>Info</strong> 1/<strong>2012</strong> 27

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