Naturschutz Info 1/2012 - Landesanstalt für Umwelt, Messungen und ...
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die kompensationsverzeichnis-<br />
verordnung<br />
Text: Anne Böhm <strong>und</strong> Wolfgang Kaiser<br />
Mit der Eingriffsregelung sollen Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />
flächendeckend geschützt <strong>und</strong> erhebliche Beeinträchtigungen<br />
des Naturhaushaltes <strong>und</strong> des Landschaftsbildes verringert<br />
<strong>und</strong> kompensiert werden. Bei der Durchführung <strong>und</strong><br />
Sicherung von Kompensationsmaßnahmen wurden allerdings<br />
immer wieder Defizite festgestellt. Manche Maßnahmen<br />
wurden in der Vergangenheit nicht oder in unsachgemäßer<br />
Weise durchgeführt <strong>und</strong> unterhalten. Außerdem<br />
wurden Kompensationsflächen, die in der Regel einer dauerhaften<br />
Aufwertung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes<br />
dienen müssen, zu einem späteren Zeitpunkt<br />
anderen Nutzungen zugeführt.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sieht das B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />
(BNatSchG) in § 17 Abs. 6 vor, dass die Ausgleichs- <strong>und</strong><br />
Ersatzmaßnahmen <strong>für</strong> Eingriffe in einem Kompensationsverzeichnis<br />
erfasst <strong>und</strong> damit nachvollziehbar dokumentiert<br />
werden. Die nähere Ausgestaltung der hier<strong>für</strong> erforderlichen<br />
Verfahrensregelungen wird dem Landesrecht überlassen<br />
(§ 17 Abs. 11 BNatSchG). Das <strong>Naturschutz</strong>recht des Landes<br />
(NatSchG) regelt in § 23 Abs. 8 Nr. 3, dass das Ministerium als<br />
oberste <strong>Naturschutz</strong>behörde Regelungen über die Führung<br />
von Kompensationsverzeichnissen treffen kann. Am 1. April<br />
2011 wurde mit dem Inkrafttreten der Kompensationsverzeichnis-Verordnung<br />
(KompVzVO) vom 17.02.2011<br />
(GBL. vom 28.02.2011, S. 79) das naturschutzrechtliche Kompensationsverzeichnis<br />
<strong>für</strong> Baden-Württemberg eingeführt.<br />
weiterführende informationen im internet<br />
kompensationsverzeichnis-verordnung<br />
Verordnungstext inklusive des zugehörigen Begründungstextes<br />
www.oekokonto.baden-wuerttemberg.de > Service > Dokumente<br />
Kontakt: oekokonto@lubw.bwl.de<br />
weiterführende informationen im uis-landesintranet<br />
kompensationsverzeichnis<br />
<strong>Info</strong>rmationen zu sämtlichen Anwenderzugängen der Fachanwendung<br />
Kompensationsverzeichnis<br />
www.lubw.bwl.de ><br />
NAIS <strong>Naturschutz</strong>informationssystem > Fachanwendungen ><br />
Kompensationsverzeichnis<br />
eingriffskompensation<br />
Ökokonto<br />
Hiermit soll in Zukunft die Nachprüfbarkeit der Umsetzung<br />
<strong>und</strong> Unterhaltung von Kompensationsmaßnahmen erleichtert,<br />
eine mehrfache Zuordnung von Maßnahmen zu verschiedenen<br />
Eingriffsvorhaben unterb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die anderweitige<br />
Überplanung von Kompensationsflächen verhindert<br />
werden. Neben der Erfassung von Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen<br />
dient das neue Verzeichnis der Bevorratung von<br />
vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen, den sogenannten<br />
Ökokonto-Maßnahmen (siehe hierzu auch S. 7ff.).<br />
inhalte des kompensationsverzeichnisses<br />
Das Kompensationsverzeichnis enthält zwei Abteilungen,<br />
die Abteilung Eingriffskompensation <strong>und</strong><br />
die Abteilung Ökokonto.<br />
In die Abteilung Eingriffskompensation werden sämtliche<br />
Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen eingetragen, die seit<br />
dem Inkrafttreten der Verordnung einem naturschutzrechtlichen<br />
Eingriff zugeordnet wurden. Darunter fallen auch<br />
ganz oder in Teilen zugeordnete Ökokonto-Maßnahmen<br />
(§ 1 Nr. 1 KompVzVO). Maßnahmen, die der Vermeidung<br />
<strong>und</strong> Minimierung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes<br />
<strong>und</strong> des Landschaftsbildes dienen sowie durch Ersatzzahlungen<br />
finanzierte Maßnahmen werden nicht in das<br />
Kompensationsverzeichnis aufgenommen. Die Abteilung<br />
Ökokonto beinhaltet naturschutzrechtliche Ökokonto-<br />
Maßnahmen, <strong>für</strong> die nach der Ökokonto-Verordnung<br />
(ÖKVO) eine Zustimmung der unteren <strong>Naturschutz</strong>behörde<br />
vorliegt (§ 1 Nr. 2 KompVzVO).<br />
Ausgleichsmaßnahmen nach Bauplanungsrecht wie auch<br />
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 135a Abs. 2<br />
Baugesetzbuch (bauplanungsrechtliches Ökokonto) werden<br />
hingegen nicht in den beiden naturschutzrechtlichen<br />
Abteilungen geführt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />
<strong>und</strong> Kontrolle wäre es <strong>für</strong> die Praxis sicher sinnvoll, sämtliche<br />
Kompensationsflächen in einem Verzeichnis darzustellen.<br />
Die bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung ist jedoch<br />
durch den B<strong>und</strong>esgesetzgeber im Baugesetzbuch (BauGB)<br />
geregelt, <strong>für</strong> landesrechtliche Bestimmungen besteht kein<br />
Raum. Im Zuge der Software-Programmierung zur Umsetzung<br />
der Kompensationsverzeichnis-Verordnung (siehe<br />
<strong>Naturschutz</strong><strong>Info</strong> 1/<strong>2012</strong> 27