NZB 05/2013
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gerecht verteilen?<br />
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />
bemühen sich derzeit nach Kräften, die<br />
Spielräume zu nutzen, die das Versorgungsstrukturgesetz<br />
im Hinblick auf die Vergütung vertragszahnärztlicher<br />
Leistungen geschaffen hat.<br />
Besonders die einmalige Möglichkeit, die Leistungsmenge<br />
aus 2012 als Ausgangsbasis der Verhandlungen für <strong>2013</strong><br />
zu berücksichtigen, ist die herausragende Aufgabe bei den<br />
Verhandlungen.<br />
Einige Landesverbände der Krankenkassen haben diesen<br />
deutlichen Willen des Gesetzgebers, wie er vor allem in<br />
der Begründung zur Gesetzesänderung evident wird, im<br />
Konsens mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />
schon umgesetzt, andere verharren noch auf der semantischen<br />
Position, dass der Gesetzgeber aber nicht ausgeschlossen<br />
habe, seinem Willen nicht gerecht zu werden!<br />
In Niedersachsen sind die Verhandlungen zusätzlich<br />
erschwert durch die vom Schiedsamt einst eingeführte<br />
Festbetragssystematik, für die der Gesetzgeber aber –<br />
wiederum in der Begründung – die Vorgabe gemacht hat,<br />
dass der dort zum Ansatz kommende „fiktive“ Punktwert<br />
eine reine Rechengröße sei ohne Präjudiz für spätere<br />
Verhandlungen!<br />
Darüber hinaus ist dabei die Berücksichtigung von<br />
Mengenentwicklungen (Morbidität) schwieriger:<br />
Wenn der Gesetzgeber mit den neuen BEMA-Positionen<br />
einen „Leistungsanreiz“ setzen wollte, so kann es ja nicht<br />
angehen, die gewünschte Mehrleistung gleichzeitig wieder<br />
zu deckeln!<br />
All dies steht derzeit im Zentrum des Vertragsgeschäftes.<br />
Trotzdem gilt es, aufmerksam auch die politischen<br />
Programme für die Zeit nach der Bundestagswahl zu<br />
beobachten!<br />
Es wäre ja nur ein Tropfen auf den heißen Stein, jetzt für<br />
die Zahnärzteschaft eine Entlastung bei den Gesamtvergütungsobergrenzen<br />
zu erreichen, wenn dann bei der Einführung<br />
einer Bürgerversicherung die derzeit durch den<br />
Foto: <strong>NZB</strong>-Archiv<br />
Blätterwald geisternden Milliardenverluste eintreten würden.<br />
Diese möglichen Verluste hat unter anderem Prof. Wasem<br />
für alle niedergelassenen Mediziner errechnet, wenn<br />
zukünftig das Einheits-Honorar auf GKV-Niveau abgesenkt<br />
würde.<br />
Waren diese Veröffentlichungen der Grund dafür, dass auf<br />
dem SPD-Parteitag der Entwurf des Parteivorstandes noch<br />
schnell geändert wurde? Und ist vielleicht die „Arbeitsgemeinschaft<br />
Sozialdemokraten im Gesundheitswesen“ hier<br />
(endlich) einmal tätig gewesen?<br />
Jedenfalls hieß es im Vorstandsentwurf: Die Honorierung<br />
ambulanter Leistungen im niedergelassenen Bereich wird<br />
angeglichen.<br />
Jetzt hat es eine Ergänzung gegeben. Es heißt nun: Das<br />
Gesamthonorarvolumen wird dabei nicht geschmälert,<br />
sondern gerechter verteilt.<br />
Mir wäre wohler, wenn es hieße: Das Gesamthonorarvolumen<br />
der einzelnen Leistungsbereiche wird dabei nicht<br />
geschmälert!<br />
Denn an anderer Stelle wird gefordert, Reha-Deckel und<br />
Reha-Budgetbegrenzungen müssten beseitigt werden.<br />
Wo kommt dies Geld dann her? <br />
— Dr. Thomas Nels<br />
Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands<br />
Der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />
M A I 2 0 1 3 | N Z B | E D I T O R I A L<br />
1<br />
E D I T O R I A L