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NZB 05/2013

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Gerecht verteilen?<br />

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />

bemühen sich derzeit nach Kräften, die<br />

Spielräume zu nutzen, die das Versorgungsstrukturgesetz<br />

im Hinblick auf die Vergütung vertragszahnärztlicher<br />

Leistungen geschaffen hat.<br />

Besonders die einmalige Möglichkeit, die Leistungsmenge<br />

aus 2012 als Ausgangsbasis der Verhandlungen für <strong>2013</strong><br />

zu berücksichtigen, ist die herausragende Aufgabe bei den<br />

Verhandlungen.<br />

Einige Landesverbände der Krankenkassen haben diesen<br />

deutlichen Willen des Gesetzgebers, wie er vor allem in<br />

der Begründung zur Gesetzesänderung evident wird, im<br />

Konsens mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen<br />

schon umgesetzt, andere verharren noch auf der semantischen<br />

Position, dass der Gesetzgeber aber nicht ausgeschlossen<br />

habe, seinem Willen nicht gerecht zu werden!<br />

In Niedersachsen sind die Verhandlungen zusätzlich<br />

erschwert durch die vom Schiedsamt einst eingeführte<br />

Festbetragssystematik, für die der Gesetzgeber aber –<br />

wiederum in der Begründung – die Vorgabe gemacht hat,<br />

dass der dort zum Ansatz kommende „fiktive“ Punktwert<br />

eine reine Rechengröße sei ohne Präjudiz für spätere<br />

Verhandlungen!<br />

Darüber hinaus ist dabei die Berücksichtigung von<br />

Mengenentwicklungen (Morbidität) schwieriger:<br />

Wenn der Gesetzgeber mit den neuen BEMA-Positionen<br />

einen „Leistungsanreiz“ setzen wollte, so kann es ja nicht<br />

angehen, die gewünschte Mehrleistung gleichzeitig wieder<br />

zu deckeln!<br />

All dies steht derzeit im Zentrum des Vertragsgeschäftes.<br />

Trotzdem gilt es, aufmerksam auch die politischen<br />

Programme für die Zeit nach der Bundestagswahl zu<br />

beobachten!<br />

Es wäre ja nur ein Tropfen auf den heißen Stein, jetzt für<br />

die Zahnärzteschaft eine Entlastung bei den Gesamtvergütungsobergrenzen<br />

zu erreichen, wenn dann bei der Einführung<br />

einer Bürgerversicherung die derzeit durch den<br />

Foto: <strong>NZB</strong>-Archiv<br />

Blätterwald geisternden Milliardenverluste eintreten würden.<br />

Diese möglichen Verluste hat unter anderem Prof. Wasem<br />

für alle niedergelassenen Mediziner errechnet, wenn<br />

zukünftig das Einheits-Honorar auf GKV-Niveau abgesenkt<br />

würde.<br />

Waren diese Veröffentlichungen der Grund dafür, dass auf<br />

dem SPD-Parteitag der Entwurf des Parteivorstandes noch<br />

schnell geändert wurde? Und ist vielleicht die „Arbeitsgemeinschaft<br />

Sozialdemokraten im Gesundheitswesen“ hier<br />

(endlich) einmal tätig gewesen?<br />

Jedenfalls hieß es im Vorstandsentwurf: Die Honorierung<br />

ambulanter Leistungen im niedergelassenen Bereich wird<br />

angeglichen.<br />

Jetzt hat es eine Ergänzung gegeben. Es heißt nun: Das<br />

Gesamthonorarvolumen wird dabei nicht geschmälert,<br />

sondern gerechter verteilt.<br />

Mir wäre wohler, wenn es hieße: Das Gesamthonorarvolumen<br />

der einzelnen Leistungsbereiche wird dabei nicht<br />

geschmälert!<br />

Denn an anderer Stelle wird gefordert, Reha-Deckel und<br />

Reha-Budgetbegrenzungen müssten beseitigt werden.<br />

Wo kommt dies Geld dann her? <br />

— Dr. Thomas Nels<br />

Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands<br />

Der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen<br />

M A I 2 0 1 3 | N Z B | E D I T O R I A L<br />

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E D I T O R I A L

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