NZB 05/2013
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Minijobs Aktuell<br />
ÄNDERUNGEN AB DEM 01.01.<strong>2013</strong><br />
ANHAND VON FALLBEISPIELEN<br />
Ausgangslage<br />
Studien zufolge erfreuen sich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse<br />
(umgangssprachlich Minijobs) weiterhin wachsender<br />
Beliebtheit. Auch in Zahnarztpraxen sind Minijobs<br />
eine verbreitete Beschäftigungsform. So werden lange<br />
Öffnungszeiten abgedeckt, die Elternzeit überbrückt oder<br />
die Reinigung der Praxisräume organisiert. Häufig werden<br />
auch Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen<br />
im Rahmen solcher Minijobs durchgeführt.<br />
Der Beitrag widmet sich den Änderungen zum 01.01.<strong>2013</strong><br />
anhand von praxisnahen Fallbeispielen. Haushaltsnahe<br />
Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsverhältnisse im<br />
Rahmen der Gleitzone (sogenannte Midijobs) sind nicht<br />
Gegenstand des Beitrages.<br />
Ein Folgebeitrag geht auf die Besonderheiten bei nahen<br />
Angehörigen und der Elternzeit sowie auf Gestaltungen<br />
hinsichtlich zusätzlicher Vergütungsbestandteile bei Minijobs<br />
ein.<br />
Regelungen ab <strong>2013</strong><br />
Seit dem 01.01.<strong>2013</strong> ist bei der Beschäftigung und Neueinstellung<br />
von geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern<br />
die neue Entgeltgrenze von 450 EUR zu beachten.<br />
Hinsichtlich der vom Arbeitgeber zu tragenden pauschalen<br />
Abgaben für die Krankenversicherung und Rentenversicherung<br />
sowie der pauschalen Steuer hat sich nichts geändert.<br />
In der Regel sind Pauschalbeiträge von 30 % zu entrichten.<br />
Auswirkung Rentenversicherungspflicht<br />
Für das Jahr <strong>2013</strong> beträgt der Rentenversicherungsbeitrag<br />
18,9 %. Hiervon hat der Arbeitgeber 15% und der Arbeitnehmer<br />
3,9% zu tragen.<br />
Der Arbeitnehmer übt eine<br />
geringfügige Beschäftigung aus<br />
Eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung, die vor<br />
dem 31.12.2012 aufgenommen wurde, bleibt in allen<br />
Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei, sofern<br />
das regelmäßige Arbeitsentgelt von 400 EUR im Monat<br />
nicht überschritten wird. Der Arbeitnehmer hat weiterhin<br />
die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung<br />
zu verzichten.<br />
42 F A C H L I C H E S | N Z B | M A I 2 0 1 3<br />
© Gerhard Seybert/Fotolia.com<br />
Übersteigt das regelmäßige Arbeitsentgelt 400 EUR im Monat,<br />
greift der Bestandsschutz nicht mehr. Die Beschäftigung<br />
wird grundsätzlich dauerhaft rentenversicherungspflichtig.<br />
Der Arbeitnehmer hat aber die Möglichkeit, sich von der<br />
Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.<br />
Eine geringfügige Beschäftigung, die nach dem 01.01.<strong>2013</strong><br />
aufgenommen wird, ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.<br />
In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung<br />
bleibt die Versicherungsfreiheit für den Arbeitnehmer<br />
bestehen. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich von<br />
der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.<br />
Fall 1: Frau K hat im Dezember 2012 eine geringfügige Beschäftigung<br />
mit einem Entgelt von 200 EUR aufgenommen.<br />
Sie hat in der Vergangenheit nicht von der Möglichkeit der<br />
Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge (Verzicht auf<br />
Rentenversicherungsfreiheit) Gebrauch gemacht und möchte<br />
auch künftig keine eigenen Beiträge an die Rentenversicherung<br />
über ihren Arbeitgeber abführen.<br />
Lösung: Frau K bleibt ab Januar <strong>2013</strong> in allen Zweigen der<br />
Sozialversicherung versicherungsfrei.<br />
Abwandlung: Frau K soll ab März <strong>2013</strong> wegen betrieblicher<br />
Erfordernisse erheblich mehr Stunden arbeiten. Ihr<br />
monatliches Entgelt beträgt 420 EUR.<br />
Lösung: Frau K ist ab März <strong>2013</strong> in der Rentenversicherung<br />
versicherungspflichtig. Durch einen aktiven Verzicht auf die<br />
Rentenversicherungspflicht bleibt Frau K in allen Zweigen<br />
der Sozialversicherung versicherungsfrei.<br />
Fall 2: Frau D beginnt im Februar <strong>2013</strong> eine geringfügige<br />
Beschäftigung für 100 EUR im Monat. Sie verzichtet nicht<br />
aktiv auf die Rentenversicherungspflicht.