NZB 05/2013
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Drei Modelle<br />
Im „Aushungerungsmodell” wird der PKV-Bestand zu einem<br />
langsamen Siechtum verdammt. Es werden keine Neuzugänge<br />
mehr zugelassen -Kinder von PKV-Versicherten<br />
ausgenommen. Der Honorarausfall steigt hier langsam aber<br />
kontinuierlich auf 1,5 Milliarden jährlich oder 4,7 Prozent<br />
bis 2030. Das von der SPD laut Wahlprogramm präferierte<br />
„Umarmungsmodell” beginnt mit einer Abschlagsbasis von<br />
I ,6 Milliarden Euro im ersten Jahr. Bis 2030 erweitert sich<br />
die Lücke auf 3,1 Milliarden jährlich. Dabei wird unterstellt,<br />
dass 20 Prozent der jüngeren Population unter 50 Jahren<br />
und mehr als die Hälfte der Älteren in die GKV wechseln.<br />
Der vorgesehene Zuschlagsfaktor von 9,5 Prozent wird<br />
deshalb zur Kompensation im Beitrag nicht ausreichen.<br />
Kreuz des Südens<br />
So richtig teuer kommt das „Suddendeath-Modell”. Wenn<br />
alle bislang privat Versicherten sofort in die Einheitskassen<br />
integriert werden, beträgt der Honorarausfall schon vom<br />
Start weg 4,6 Milliarden Euro. Sie steigert sich dann auf<br />
annähernd 6 Milliarden Euro. Prozentual umgerechnet<br />
beträgt der Zuschlagsfaktor zum Ausgleich am Anfang 13,7<br />
anschwellend auf über 17 Prozent bis 2030. Ein Ausgleich<br />
für den Wegfall der PKV-Honoraranteile ist für die TK allerdings,<br />
weil abhängig von der politischen Großwetter- und<br />
Kassenlage, keineswegs ausgemacht. Bitter wird’s in den<br />
Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern (siehe<br />
Tabelle 1). In Mecklenburg-Vorpommern wäre der Einbruch<br />
mangels Privatklientel mit 37 Millionen Euro vielleicht noch<br />
verschmerzbar. Anders im Freistaat. Dort beträgt der Honorarverlust<br />
auf der Berechnungsgrundlage von 2010 je nach<br />
Variante zwischen 650 und 800 Millionen Euro jährlich. Bei<br />
der regionalen Verteilung der Kompensationen wäre es<br />
naheliegend, den Ärzten konkrete Einbußen auszugleichen.<br />
Dies würde sich allerdings kaum an versorgungspolitischen<br />
Bedarfen orientieren. Die Studie zeigt daher weitere Kriterien<br />
– zum Beispiel die relative Verteilung der Gesamtvergütungen<br />
zwischen den KVen fortzuschreiben oder eine stärkere<br />
Angleichung am Versorgungsbedarf vorzunehmen. Entsprechend<br />
unterschiedlich fallen die ermittelten Kompensationsbeträge<br />
für die einzelnen Bundesländer aus. Die Kriterien<br />
können weitgehend auch angewendet werden, wenn es<br />
danach um die Verteilung der einer KV gezahlten Kompensationen<br />
an die einzelnen Ärzte geht.<br />
Umsetzungschancen?<br />
Euphemistisch übersetzt ins Ökonomen-Kauderwelsch<br />
spricht das Gutachten hier von einem „stärkeren Finanzfluss<br />
aus dem Kompensationsvolumen in die neuen<br />
Länder”. Verräterisch, dass mit Bezug auf die SPD-<br />
Bürgerversicherungspläne von einer „gleichmäßigen<br />
Weiterentwicklung der bisherigen regionalen Versorgungssituation”<br />
gesprochen wird. Zur Befriedung gedacht ist der<br />
Bundesland Modell B<br />
Schleswig-Holstein 148<br />
Hamburg 98<br />
Niedersachsen 447<br />
Bremen 38<br />
Nordrhein-Westfalen 920<br />
Hessen 330<br />
Rheinland-Pfalz 212<br />
Baden-Württemberg 541<br />
Bayern 648<br />
Saarland 55<br />
Berlin 197<br />
Brandenburg 132<br />
Mecklenburg-Vorpommern 95<br />
Sachsen 220<br />
Sachsen-Anhalt 126<br />
Thüringen 119<br />
Bund 4.324<br />
Tabelle 2: Kompensationsbedarfe entsprechend Modell B nach<br />
Bundesländern 2010 (MiII. Euro).<br />
Umstand, dass an den bisherigen Verteilmechanismen in<br />
der GKV mit den KVen als „Empfänger der Ausgleichzahlungen”<br />
zur Weiterverteilung nicht gerüttelt werden soll.<br />
Ein äußerst kluger Schachzug der Vordenker, da die Selbstverwaltungskräfte<br />
hier eingebunden werden. Man darf<br />
gespannt sein, wie die Selbstzerfleischungsrituale der<br />
Arztgruppen angesichts dieser Horrorzahlen sich in den<br />
Entscheidungsgremien bewähren. Wie aus anderen Erhebungen<br />
bekannt, trifft es Facharztgruppen wie Radiologen<br />
oder Laborärzte aber auch Versorgerärzte mit Leistungen<br />
außerhalb des GKV-Katalogs ungleich härter als Hausärzte.<br />
Echtdaten über die Vergütungsverluste liegen dazu noch<br />
nicht vor. Die Studie zeigt, dass Kompensationszahlungen<br />
in den unterschiedlichen Modellen auf die einzelnen<br />
Krankenkassen unterschiedlich wirken, wenn die bisherigen<br />
Strukturen der Vergütungsverteilung auf die Kassen beibehalten<br />
werden. Alternativ zur Finanzierung der Kompensation<br />
durch die jeweils betroffenen Krankenkassen wäre es<br />
denkbar, die Mittel über den Gesundheitsfonds aufzubringen.<br />
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Gesundheitsfonds<br />
durch die Einführung des einheitlichen Versicherungssystems<br />
über Netto-Mehreinnahmen aus den Beitragseinnahmen<br />
bislang in der PKV versicherter Personen verfügt. <br />
— Quelle: Der Gelbe Dienst Nr. 8/<strong>2013</strong><br />
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