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Geschäftsbericht 2002 Aditron AG - Rheinmetall AG

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12<br />

<strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong><br />

Corporate Governance<br />

Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat berät und überwacht<br />

den Vorstand bei der Leitung des<br />

Unternehmens regelmäßig. Er ist in<br />

Entscheidungen von grundlegender<br />

Bedeutung für das Unternehmen eingebunden.<br />

Seine Tätigkeit ist durch<br />

die Satzung und die Geschäftsordnung<br />

des Aufsichtsrats geregelt.<br />

Der Aufsichtsrat bestellt und entläßt<br />

die Mitglieder des Vorstands. Eine<br />

Altersgrenze für Vorstandsmitglieder<br />

liegt bei 65 Jahren.<br />

Der Aufsichtsrat hat einen Finanzausschuß<br />

und einen Personalausschuß<br />

gebildet. Der Finanzausschuß nimmt<br />

zugleich die unter Ziffer 5.3.2 im<br />

Deutschen Corporate Governance<br />

Kodex niedergelegten Aufgaben des<br />

Prüfungsausschusses (Audit Committee)<br />

wahr. Vorsitzender beider Ausschüsse<br />

ist jeweils der Vorsitzende<br />

des Aufsichtsrats.<br />

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder<br />

wird durch die Satzung festgelegt.<br />

Sie enthält neben einer festen<br />

eine erfolgsorientierte Vergütung und<br />

trägt der Verantwortung und dem<br />

Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder<br />

sowie der wirtschaftlichen<br />

Lage und dem Erfolg des Unternehmens<br />

Rechnung.<br />

Regelungen zur Erfassung und Meldung<br />

von Interessenkonflikten hat<br />

der Aufsichtsrat auf seiner Sitzung<br />

am 1. April 2003 verabschiedet.<br />

Interessenkonfikte wurden nicht<br />

gemeldet.<br />

Im Berichtsjahr wurden Vorstandsund<br />

Aufsichtsratsmitgliedern keine<br />

Kredite oder Vorschüsse gewährt.<br />

Transparenz<br />

<strong>Aditron</strong> pflegt eine aktuelle und offene<br />

Kommunikation mit allen Aktionären.<br />

Selbstverständlich stehen allen Zielgruppen<br />

die gleichen Informationen<br />

zum selben Zeitpunkt zur Verfügung.<br />

Über das Internet können sich auch<br />

die Privatanleger zeitnah in deutscher<br />

und in englischer Sprache über<br />

aktuelle Entwicklungen und Termine<br />

der <strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong> informieren; dazu<br />

gehören insbesondere Ad-hoc-<br />

Mitteilungen, Pressemitteilungen,<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong>e sowie die Satzung.<br />

Der Plege der Internet-Seite<br />

wird besondere Aufmerksamkeit<br />

gewidmet.<br />

Mit Inkrafttreten des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes<br />

am 1. Juli <strong>2002</strong><br />

müssen gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz<br />

die Mitglieder des Vorstands<br />

und des Aufsichtsrats der<br />

<strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong> den Erwerb oder die Veräußerung<br />

von <strong>Aditron</strong>-Aktien offenlegen.<br />

Bis zum 7. April 2003 sind der<br />

<strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong> keine Meldungen zugegangen.<br />

Mitteilungspflichtiger Besitz<br />

nach Ziffer 6.6 des Deutschen<br />

Corporate Governance Kodex lag zum<br />

7. April 2003 ebenfalls nicht vor.<br />

Rechnungslegung und<br />

Abschlußprüfung<br />

Anteilseigner und Dritte werden<br />

durch den Konzernabschluß und<br />

während des Geschäftsjahres durch<br />

Zwischenberichte informiert werden.<br />

Der Konzernabschluß wird unter<br />

Beachtung international anerkannter<br />

Rechnungslegungsgrundsätze aufgestellt.<br />

Die <strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong> strebt an, den Konzernabschluß<br />

binnen 90 Tagen nach<br />

Geschäftsjahresende nach Ende des<br />

Berichtszeitraums zu veröffentlichen.<br />

Die dazu erforderlichen Straffungen<br />

des Ablaufs der Finanzberichterstattung<br />

im mehrstufig aufgebauten<br />

<strong>Aditron</strong>-Konzern werden<br />

intensiv vorangetrieben.<br />

Der Aufsichtsrat hat mit dem<br />

Abschlußprüfer, der PwC Deutsche<br />

Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,Frankfurt<br />

am Main vereinbart, daß er<br />

über Ausschluß- oder Befangenheitsgründe,<br />

die während der Prüfung auftreten<br />

und über alle für die Aufgaben<br />

des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen<br />

und Vorkommnisse,<br />

die sich bei der Durchführung der<br />

Abschlußprüfung ergeben, unverzüglich<br />

unterrichtet wird. Des weiteren<br />

wurde vereinbart, daß der Abschlußprüfer<br />

den Aufsichtsrat informiert<br />

bzw. im Prüfungsbericht vermerkt,<br />

wenn er im Zuge der Abschlußprüfung<br />

Tatsachen feststellt, die eine<br />

Unrichtigkeit der vom Vorstand und<br />

Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen<br />

Entsprechenserklärung zum<br />

Kodex ergeben.

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