Geschäftsbericht 2002 Aditron AG - Rheinmetall AG
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<strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong><br />
Corporate Governance<br />
Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat berät und überwacht<br />
den Vorstand bei der Leitung des<br />
Unternehmens regelmäßig. Er ist in<br />
Entscheidungen von grundlegender<br />
Bedeutung für das Unternehmen eingebunden.<br />
Seine Tätigkeit ist durch<br />
die Satzung und die Geschäftsordnung<br />
des Aufsichtsrats geregelt.<br />
Der Aufsichtsrat bestellt und entläßt<br />
die Mitglieder des Vorstands. Eine<br />
Altersgrenze für Vorstandsmitglieder<br />
liegt bei 65 Jahren.<br />
Der Aufsichtsrat hat einen Finanzausschuß<br />
und einen Personalausschuß<br />
gebildet. Der Finanzausschuß nimmt<br />
zugleich die unter Ziffer 5.3.2 im<br />
Deutschen Corporate Governance<br />
Kodex niedergelegten Aufgaben des<br />
Prüfungsausschusses (Audit Committee)<br />
wahr. Vorsitzender beider Ausschüsse<br />
ist jeweils der Vorsitzende<br />
des Aufsichtsrats.<br />
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder<br />
wird durch die Satzung festgelegt.<br />
Sie enthält neben einer festen<br />
eine erfolgsorientierte Vergütung und<br />
trägt der Verantwortung und dem<br />
Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder<br />
sowie der wirtschaftlichen<br />
Lage und dem Erfolg des Unternehmens<br />
Rechnung.<br />
Regelungen zur Erfassung und Meldung<br />
von Interessenkonflikten hat<br />
der Aufsichtsrat auf seiner Sitzung<br />
am 1. April 2003 verabschiedet.<br />
Interessenkonfikte wurden nicht<br />
gemeldet.<br />
Im Berichtsjahr wurden Vorstandsund<br />
Aufsichtsratsmitgliedern keine<br />
Kredite oder Vorschüsse gewährt.<br />
Transparenz<br />
<strong>Aditron</strong> pflegt eine aktuelle und offene<br />
Kommunikation mit allen Aktionären.<br />
Selbstverständlich stehen allen Zielgruppen<br />
die gleichen Informationen<br />
zum selben Zeitpunkt zur Verfügung.<br />
Über das Internet können sich auch<br />
die Privatanleger zeitnah in deutscher<br />
und in englischer Sprache über<br />
aktuelle Entwicklungen und Termine<br />
der <strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong> informieren; dazu<br />
gehören insbesondere Ad-hoc-<br />
Mitteilungen, Pressemitteilungen,<br />
<strong>Geschäftsbericht</strong>e sowie die Satzung.<br />
Der Plege der Internet-Seite<br />
wird besondere Aufmerksamkeit<br />
gewidmet.<br />
Mit Inkrafttreten des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes<br />
am 1. Juli <strong>2002</strong><br />
müssen gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz<br />
die Mitglieder des Vorstands<br />
und des Aufsichtsrats der<br />
<strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong> den Erwerb oder die Veräußerung<br />
von <strong>Aditron</strong>-Aktien offenlegen.<br />
Bis zum 7. April 2003 sind der<br />
<strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong> keine Meldungen zugegangen.<br />
Mitteilungspflichtiger Besitz<br />
nach Ziffer 6.6 des Deutschen<br />
Corporate Governance Kodex lag zum<br />
7. April 2003 ebenfalls nicht vor.<br />
Rechnungslegung und<br />
Abschlußprüfung<br />
Anteilseigner und Dritte werden<br />
durch den Konzernabschluß und<br />
während des Geschäftsjahres durch<br />
Zwischenberichte informiert werden.<br />
Der Konzernabschluß wird unter<br />
Beachtung international anerkannter<br />
Rechnungslegungsgrundsätze aufgestellt.<br />
Die <strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong> strebt an, den Konzernabschluß<br />
binnen 90 Tagen nach<br />
Geschäftsjahresende nach Ende des<br />
Berichtszeitraums zu veröffentlichen.<br />
Die dazu erforderlichen Straffungen<br />
des Ablaufs der Finanzberichterstattung<br />
im mehrstufig aufgebauten<br />
<strong>Aditron</strong>-Konzern werden<br />
intensiv vorangetrieben.<br />
Der Aufsichtsrat hat mit dem<br />
Abschlußprüfer, der PwC Deutsche<br />
Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,Frankfurt<br />
am Main vereinbart, daß er<br />
über Ausschluß- oder Befangenheitsgründe,<br />
die während der Prüfung auftreten<br />
und über alle für die Aufgaben<br />
des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen<br />
und Vorkommnisse,<br />
die sich bei der Durchführung der<br />
Abschlußprüfung ergeben, unverzüglich<br />
unterrichtet wird. Des weiteren<br />
wurde vereinbart, daß der Abschlußprüfer<br />
den Aufsichtsrat informiert<br />
bzw. im Prüfungsbericht vermerkt,<br />
wenn er im Zuge der Abschlußprüfung<br />
Tatsachen feststellt, die eine<br />
Unrichtigkeit der vom Vorstand und<br />
Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen<br />
Entsprechenserklärung zum<br />
Kodex ergeben.