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Geschäftsbericht 2002 Aditron AG - Rheinmetall AG

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Die in IAS 40 vorgesehene Möglichkeit,<br />

als Finanzinvestition gehaltene<br />

Immobilien zum beizulegenden Zeitwert<br />

zu bewerten, wird nicht wahrgenommen.<br />

Im Wege des Finanzierungsleasing<br />

angemietete Sachanlagen werden in<br />

Höhe des beizulegenden Zeitwerts<br />

bzw. des niedrigeren Barwerts der<br />

Mindestleasingzahlungen aktiviert<br />

und linear über die voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer bzw. gegebenenfalls<br />

über die kürzere Vertragslaufzeit<br />

abgeschrieben (IAS 17).<br />

Liegen Anhaltspunkte für eine Wertminderung<br />

vor und liegt der erzielbare<br />

Betrag unter den fortgeführten<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />

werden die Sachanlagen<br />

außerplanmäßig abgeschrieben.<br />

Sind die Gründe für die außerplanmäßigen<br />

Abschreibungen entfallen,<br />

werden entsprechende Zuschreibungen<br />

vorgenommen.<br />

Finanzanlagen<br />

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen<br />

Anteile an nicht konsolidierten<br />

verbundenen Unternehmen,<br />

an nicht nach der Equity-Methode<br />

bilanzierten assoziierten Unternehmen<br />

und Wertpapiere des Anlagevermögens<br />

gehören ausnahmslos der<br />

Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“<br />

an. Die Bewertung erfolgt zu<br />

Marktwerten.<br />

Als Finanzinvestition gehaltene<br />

Immobilien (Investment Properties)<br />

werden zu fortgeführten Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten<br />

bewertet. Der Marktwert der Investment<br />

Properties wird unter der Erläuterungsangabe<br />

(7) angegeben. Die<br />

Marktbewertung erfolgt dabei nach<br />

anerkannten Bewertungsmethoden.<br />

Unrealisierte Gewinne und Verluste<br />

werden in den Rücklagen aus Marktwertansatz<br />

und sonstigen Bewertungen<br />

erfaßt. Bei Veräußerung wird der<br />

Gewinn oder Verlust erfolgswirksam.<br />

Liegen jedoch substantielle Hinweise<br />

auf eine Wertminderung vor,<br />

so werden auch unrealisierte Verluste<br />

erfolgswirksam ausgewiesen.<br />

Marktüblich verzinsliche Ausleihungen<br />

sind gemäß IAS 39 zu den<br />

fortgeführten Anschaffungskosten<br />

bilanziert, zinslose bzw. niedrig verzinsliche<br />

Ausleihungen werden zum<br />

Barwert angesetzt.<br />

Finanzanlagen werden am Erfüllungstag,<br />

d.h. zum Zeitpunkt des Entstehens,<br />

zu Anschaffungskosten<br />

aktiviert.<br />

Vorräte und erhaltene Anzahlungen<br />

Die Vorräte werden zu Anschaffungsbzw.<br />

Herstellungskosten angesetzt.<br />

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten<br />

wird in der Regel die Durchschnittsmethode<br />

angewendet.<br />

Die Herstellungskosten umfassen<br />

die direkt dem Herstellungsprozeß<br />

zurechenbaren Kosten sowie<br />

angemessene Teile der produktionsbezogenen<br />

Gemeinkosten.<br />

Das Sachanlagevermögen wird regelmäßig<br />

über folgende wirtschaftliche<br />

Nutzungsdauern abgeschrieben:<br />

Jahre<br />

Gebäude 20 – 50<br />

Andere Baulichkeiten 8 – 30<br />

Grundstücksgleiche Rechte 5 – 15<br />

Technische Anlagen und Maschinen 3 – 20<br />

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 15<br />

Letztere enthalten Material- und<br />

Fertigungsgemeinkosten einschließlich<br />

fertigungsbedingter Abschreibungen<br />

und Altersversorgungsaufwendungen.<br />

Fremdkapitalkosten<br />

werden nicht als Teil der Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten aktiviert<br />

(IAS 23). Bestandsrisiken im<br />

Zusammenhang mit einer geminderten<br />

Verwertbarkeit wird durch angemessene<br />

Wertabschläge Rechnung<br />

getragen. Ist der Nettoveräußerungswert<br />

der Vorräte zum Abschlußstichtag<br />

niedriger als deren Buchwert,<br />

werden die Vorräte auf den Nettoveräußerungswert<br />

abgeschrieben.<br />

Soweit bei früher abgewerteten<br />

Vorräten der Nettoveräußerungswert<br />

gestiegen ist, wird die daraus<br />

resultierende Wertaufholung als<br />

Minderung des Materialaufwands<br />

(Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) oder<br />

Bestandserhöhung (unfertige, fertige<br />

Erzeugnisse) erfaßt.<br />

Erhaltene Anzahlungen für Aufträge,<br />

die keine Fertigungsaufträge im<br />

Sinne von IAS 11 darstellen, werden,<br />

soweit für den jeweiligen Auftrag<br />

bereits Herstellungskosten angefallen<br />

sind, aktivisch und offen von den<br />

Vorräten abgesetzt. Alle anderen<br />

Anzahlungen werden passiviert.<br />

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