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Geschäftsbericht 2002 Aditron AG - Rheinmetall AG

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Konzernanhang <strong>2002</strong> der <strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong><br />

Grundlagen der Rechnungslegung<br />

Fertigungsaufträge<br />

Kundenbezogene längerfristige Fertigungsaufträge<br />

werden, sofern die<br />

Voraussetzungen gemäß IAS 11 vorliegen,<br />

nach der Percentage-of-Completion-Methode<br />

(PoC) bilanziert.<br />

Danach werden die aufgewendeten<br />

Herstellungskosten zuzüglich einer<br />

dem Fertigstellungsgrad entsprechenden<br />

Marge unter den Forderungen<br />

aus Fertigungsaufträgen sowie<br />

als Umsatzerlöse ausgewiesen.<br />

Der Fertigstellungsgrad wird in der<br />

Regel im Verhältnis der angefallenen<br />

Aufwendungen zum erwarteten<br />

Gesamtaufwand ermittelt. Zu erwartende<br />

Auftragsverluste sind durch<br />

Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen<br />

gedeckt; sie werden unter<br />

Berücksichtigung der erkennbaren<br />

Risiken ermittelt. Bei der Ermittlung<br />

der Forderungen aus Fertigungsaufträgen<br />

werden die erhaltenen<br />

Anzahlungen abgesetzt. Ein daraus<br />

gegebenenfalls resultierender<br />

negativer Saldo für einen Fertigungsauftrag<br />

wird als Verpflichtung aus<br />

Fertigungsaufträgen passiviert.<br />

Fehlen die Anwendungsvoraussetzungen<br />

für die Bewertung nach PoC,<br />

wie etwa eine nicht gegebene zuverlässige<br />

Schätzbarkeit der Auftragskosten,<br />

werden diese Aufträge nach<br />

der Zero-Profit-Methode bilanziert.<br />

Forderungen und sonstige<br />

Vermögenswerte<br />

Forderungen und sonstige Vermögenswerte<br />

werden mit den Anschaffungskosten<br />

bilanziert. Dem Ausfallrisiko<br />

wird durch angemessene<br />

Wertberichtigungen Rechnung getragen.<br />

Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />

werden mit dem beizulegenden<br />

Zeitwert zum Bilanzstichtag angesetzt.<br />

Änderungen des beizulegenden<br />

Zeitwertes werden bis zur Realisierung<br />

erfolgsneutral behandelt.<br />

Liegen jedoch substantielle Hinweise<br />

für eine Wertminderung vor, so<br />

werden auch unrealisierte Verluste<br />

erfolgswirksam ausgewiesen.<br />

Latente Steuern<br />

Latente Steuern werden gemäß<br />

IAS 12 für die Bewertungsunterschiede<br />

zwischen der Konzernbilanz und<br />

den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften<br />

gebildet. Die aktiven latenten<br />

Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche,<br />

die sich aus<br />

der erwarteten künftigen Nutzung<br />

bestehender steuerlicher Verlustvorträge<br />

ergeben und deren Realisierung<br />

wahrscheinlich ist. Die latenten<br />

Steuern werden auf Basis der Steuersätze<br />

ermittelt, die in den einzelnen<br />

Ländern zum Bilanzstichtag gelten<br />

oder angekündigt sind.<br />

Im September <strong>2002</strong> wurde das<br />

Flutopfersolidaritätsgesetz veröffentlicht.<br />

Aufgrund dieses Gesetzes<br />

erhöht sich der Körperschaftsteuersatz<br />

einmalig für das Geschäftsjahr<br />

2003 von 25 % auf 26,5 %. Bezogen<br />

auf den für die Berechnung der<br />

latenten Steuern verwendeten durchschnittlichen<br />

Steuersatz – einschließlich<br />

Solidaritätszuschlag und<br />

Gewerbeertragsteuer – von gerundet<br />

40 %, ergibt sich ein unmaßgeblicher<br />

Effekt, so daß dieser Steuersatz<br />

auch für die Bewertung der<br />

latenten Steuern, für die ein Umkehreffekt<br />

in 2003 eintritt, zur<br />

Anwendung kommt.<br />

Die latenten Steuersätze im Ausland<br />

betrugen zwischen 15 % und 40 %<br />

(Vorjahr: 15 % – 38%).<br />

Rückstellungen<br />

Rückstellungen für Pensionen und<br />

ähnliche Verpflichtungen werden<br />

gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

(Projected-<br />

Unit-Credit Methode) berechnet,<br />

soweit es sich um leistungsorientierte<br />

Versorgungspläne handelt.<br />

Danach werden der Ermittlung des<br />

Verpflichtungsumfangs Annahmen<br />

über die Lebenserwartung, Gehaltsund<br />

Rentensteigerungen, die Fluktuation<br />

der Versorgungsberechtigten,<br />

die Entwicklung des Zinsniveaus<br />

sowie weitere Rechnungsparameter<br />

zugrunde gelegt.<br />

Bei Abweichungen zwischen<br />

versicherungsmathematischen<br />

Annahmen und der tatsächlichen<br />

Entwicklung der zugrunde gelegten<br />

Rechnungsparameter entstehen versicherungsmathematische<br />

Gewinne<br />

oder Verluste, die zu einem Auseinanderfallen<br />

von Anwartschaftsbarwert<br />

gemäß IAS 19 (Defined Benefit<br />

Obligation) und bilanzierter Rückstellung<br />

führen. Versicherungsmathematische<br />

Gewinne und Verluste,<br />

die außerhalb einer Bandbreite von<br />

10 % des Anwartschaftsbarwerts<br />

liegen, werden über die durchschnittliche<br />

Restdienstzeit der Mitarbeiter<br />

verteilt. Die Rückstellung wird<br />

um den Marktwert des Vermögens<br />

bestehender Pensionsfonds gekürzt.<br />

Beiträge an beitragsorientierte<br />

Versorgungspläne, bei denen die<br />

Gesellschaft über die Entrichtung<br />

von Beitragszahlungen an zweckgebundene<br />

Versorgungskassen hinaus<br />

keine weiteren Verpflichtungen<br />

eingeht, werden im Jahr des Anfalls<br />

ergebniswirksam erfaßt.<br />

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen<br />

nach IAS 37 sämtliche<br />

am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen<br />

oder faktischen Verpflichtungen<br />

gegenüber Dritten, die auf<br />

vergangenen Geschäftsvorfällen oder<br />

vergangenen Ereignissen beruhen<br />

und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher<br />

ist.

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