Geschäftsbericht 2002 Aditron AG - Rheinmetall AG
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Konzernanhang <strong>2002</strong> der <strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong><br />
Grundlagen der Rechnungslegung<br />
Fertigungsaufträge<br />
Kundenbezogene längerfristige Fertigungsaufträge<br />
werden, sofern die<br />
Voraussetzungen gemäß IAS 11 vorliegen,<br />
nach der Percentage-of-Completion-Methode<br />
(PoC) bilanziert.<br />
Danach werden die aufgewendeten<br />
Herstellungskosten zuzüglich einer<br />
dem Fertigstellungsgrad entsprechenden<br />
Marge unter den Forderungen<br />
aus Fertigungsaufträgen sowie<br />
als Umsatzerlöse ausgewiesen.<br />
Der Fertigstellungsgrad wird in der<br />
Regel im Verhältnis der angefallenen<br />
Aufwendungen zum erwarteten<br />
Gesamtaufwand ermittelt. Zu erwartende<br />
Auftragsverluste sind durch<br />
Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen<br />
gedeckt; sie werden unter<br />
Berücksichtigung der erkennbaren<br />
Risiken ermittelt. Bei der Ermittlung<br />
der Forderungen aus Fertigungsaufträgen<br />
werden die erhaltenen<br />
Anzahlungen abgesetzt. Ein daraus<br />
gegebenenfalls resultierender<br />
negativer Saldo für einen Fertigungsauftrag<br />
wird als Verpflichtung aus<br />
Fertigungsaufträgen passiviert.<br />
Fehlen die Anwendungsvoraussetzungen<br />
für die Bewertung nach PoC,<br />
wie etwa eine nicht gegebene zuverlässige<br />
Schätzbarkeit der Auftragskosten,<br />
werden diese Aufträge nach<br />
der Zero-Profit-Methode bilanziert.<br />
Forderungen und sonstige<br />
Vermögenswerte<br />
Forderungen und sonstige Vermögenswerte<br />
werden mit den Anschaffungskosten<br />
bilanziert. Dem Ausfallrisiko<br />
wird durch angemessene<br />
Wertberichtigungen Rechnung getragen.<br />
Wertpapiere des Umlaufvermögens<br />
werden mit dem beizulegenden<br />
Zeitwert zum Bilanzstichtag angesetzt.<br />
Änderungen des beizulegenden<br />
Zeitwertes werden bis zur Realisierung<br />
erfolgsneutral behandelt.<br />
Liegen jedoch substantielle Hinweise<br />
für eine Wertminderung vor, so<br />
werden auch unrealisierte Verluste<br />
erfolgswirksam ausgewiesen.<br />
Latente Steuern<br />
Latente Steuern werden gemäß<br />
IAS 12 für die Bewertungsunterschiede<br />
zwischen der Konzernbilanz und<br />
den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften<br />
gebildet. Die aktiven latenten<br />
Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche,<br />
die sich aus<br />
der erwarteten künftigen Nutzung<br />
bestehender steuerlicher Verlustvorträge<br />
ergeben und deren Realisierung<br />
wahrscheinlich ist. Die latenten<br />
Steuern werden auf Basis der Steuersätze<br />
ermittelt, die in den einzelnen<br />
Ländern zum Bilanzstichtag gelten<br />
oder angekündigt sind.<br />
Im September <strong>2002</strong> wurde das<br />
Flutopfersolidaritätsgesetz veröffentlicht.<br />
Aufgrund dieses Gesetzes<br />
erhöht sich der Körperschaftsteuersatz<br />
einmalig für das Geschäftsjahr<br />
2003 von 25 % auf 26,5 %. Bezogen<br />
auf den für die Berechnung der<br />
latenten Steuern verwendeten durchschnittlichen<br />
Steuersatz – einschließlich<br />
Solidaritätszuschlag und<br />
Gewerbeertragsteuer – von gerundet<br />
40 %, ergibt sich ein unmaßgeblicher<br />
Effekt, so daß dieser Steuersatz<br />
auch für die Bewertung der<br />
latenten Steuern, für die ein Umkehreffekt<br />
in 2003 eintritt, zur<br />
Anwendung kommt.<br />
Die latenten Steuersätze im Ausland<br />
betrugen zwischen 15 % und 40 %<br />
(Vorjahr: 15 % – 38%).<br />
Rückstellungen<br />
Rückstellungen für Pensionen und<br />
ähnliche Verpflichtungen werden<br />
gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />
(Projected-<br />
Unit-Credit Methode) berechnet,<br />
soweit es sich um leistungsorientierte<br />
Versorgungspläne handelt.<br />
Danach werden der Ermittlung des<br />
Verpflichtungsumfangs Annahmen<br />
über die Lebenserwartung, Gehaltsund<br />
Rentensteigerungen, die Fluktuation<br />
der Versorgungsberechtigten,<br />
die Entwicklung des Zinsniveaus<br />
sowie weitere Rechnungsparameter<br />
zugrunde gelegt.<br />
Bei Abweichungen zwischen<br />
versicherungsmathematischen<br />
Annahmen und der tatsächlichen<br />
Entwicklung der zugrunde gelegten<br />
Rechnungsparameter entstehen versicherungsmathematische<br />
Gewinne<br />
oder Verluste, die zu einem Auseinanderfallen<br />
von Anwartschaftsbarwert<br />
gemäß IAS 19 (Defined Benefit<br />
Obligation) und bilanzierter Rückstellung<br />
führen. Versicherungsmathematische<br />
Gewinne und Verluste,<br />
die außerhalb einer Bandbreite von<br />
10 % des Anwartschaftsbarwerts<br />
liegen, werden über die durchschnittliche<br />
Restdienstzeit der Mitarbeiter<br />
verteilt. Die Rückstellung wird<br />
um den Marktwert des Vermögens<br />
bestehender Pensionsfonds gekürzt.<br />
Beiträge an beitragsorientierte<br />
Versorgungspläne, bei denen die<br />
Gesellschaft über die Entrichtung<br />
von Beitragszahlungen an zweckgebundene<br />
Versorgungskassen hinaus<br />
keine weiteren Verpflichtungen<br />
eingeht, werden im Jahr des Anfalls<br />
ergebniswirksam erfaßt.<br />
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen<br />
nach IAS 37 sämtliche<br />
am Bilanzstichtag erkennbaren rechtlichen<br />
oder faktischen Verpflichtungen<br />
gegenüber Dritten, die auf<br />
vergangenen Geschäftsvorfällen oder<br />
vergangenen Ereignissen beruhen<br />
und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher<br />
ist.