Geschäftsbericht 2002 Aditron AG - Rheinmetall AG
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Konzernanhang <strong>2002</strong> der <strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong><br />
Grundlagen der Rechnungslegung<br />
In den in lokaler Währung aufgestellten<br />
Einzelabschlüssen der konsolidierten<br />
Gesellschaften werden<br />
Forderungen und liquide Mittel in<br />
fremder Währung sowie Fremdwährungsverbindlichkeiten<br />
zum Stichtagskurs<br />
umgerechnet. Währungsdifferenzen<br />
werden erfolgswirksam<br />
im Finanzergebnis erfaßt.<br />
(5) Bilanzierungs- und<br />
Bewertungsmethoden<br />
Immaterielle Vermögenswerte<br />
Erworbene Immaterielle Vermögenswerte<br />
werden zu Anschaffungskosten,<br />
selbsterstellte immaterielle<br />
Vermögenswerte, aus denen dem<br />
Konzern wahrscheinlich ein künftiger<br />
Nutzen zufließt und die verläßlich<br />
Goodwills aus der Konsolidierung<br />
und der Bewertung nach der Equity-<br />
Methode werden über ihre voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer von<br />
regelmäßig 15 Jahren planmäßig<br />
abgeschrieben. Die voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer spiegelt dabei<br />
jeweils die Erwartung bezüglich der<br />
Ausnutzung der durch den Unternehmenserwerb<br />
gewonnenen Marktposition<br />
und das Wertschöpfungspotential<br />
des Unternehmens wider.<br />
bewertet werden können, werden mit<br />
ihren Herstellungskosten aktiviert<br />
und über ihre voraussichtliche<br />
wirtschaftliche Nutzungsdauer linear<br />
abgeschrieben. Die Herstellungskosten<br />
umfassen dabei alle direkt<br />
dem Herstellungsprozeß zurechenbare<br />
Kosten sowie angemessene<br />
Teile der produktionsbezogenen<br />
Gemeinkosten. Finanzierungskosten<br />
werden nicht aktiviert. Forschungsund<br />
Entwicklungskosten werden<br />
grundsätzlich als laufender Aufwand<br />
behandelt. Entwicklungskosten werden<br />
allerdings dann aktiviert und<br />
linear abgeschrieben, wenn ein neu<br />
entwickeltes Produkt oder Verfahren<br />
eindeutig abgegrenzt werden kann,<br />
technisch realisierbar ist und entweder<br />
die eigene Nutzung oder die<br />
Vermarktung vorgesehen ist (IAS 38).<br />
Sachanlagen<br />
Sachanlagen werden zu Anschaffungs-<br />
bzw. Herstellungskosten<br />
abzüglich planmäßiger und ggf.<br />
außerplanmäßiger Abschreibung<br />
bewertet. Investitionszuschüsse werden<br />
von den Anschaffungskosten<br />
abgesetzt. Die Herstellungskosten<br />
selbsterstellter Sachanlagen umfassen<br />
die direkt dem Herstellungsprozeß<br />
zurechenbaren Kosten einschließlich<br />
zuzurechnenden produktionsbezogenen<br />
Gemeinkosten.<br />
Weiterhin setzt die Aktivierung voraus,<br />
daß die Kosten mit hinreichender<br />
Wahrscheinlichkeit durch künftige<br />
Finanzmittelzuflüsse gedeckt<br />
werden. Liegen Anhaltspunkte für<br />
eine Wertminderung vor und liegt der<br />
erzielbare Betrag unter den fortgeführten<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />
werden die immateriellen<br />
Vermögenswerte außerplanmässig<br />
abgeschrieben. Bei Fortfall<br />
der Gründe für außerplanmäßige<br />
Abschreibungen werden entsprechende<br />
Zuschreibungen vorgenommen.<br />
Folgende Nutzungsdauern liegen –<br />
unverändert zum Vorjahr – der<br />
Bewertung regelmässig zugrunde:<br />
Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte<br />
Jahre<br />
3–10<br />
Entwicklungskosten 5<br />
Fremdkapitalkosten werden nicht<br />
als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
aktiviert. Sachanlagen<br />
werden linear über die voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer abgeschrieben,<br />
sofern nicht in Ausnahmefällen<br />
eine andere Abschreibungsmethode<br />
dem Nutzenverlauf eher<br />
entspricht. Zuschüsse und Zuwendungen<br />
der Öffentlichen Hand für<br />
Vermögenswerte werden gemäß<br />
IAS 20 von den Anschaffungs- bzw.<br />
Herstellungskosten abgesetzt.