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Geschäftsbericht 2002 Aditron AG - Rheinmetall AG

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72<br />

Konzernanhang <strong>2002</strong> der <strong>Aditron</strong> <strong>AG</strong><br />

Grundlagen der Rechnungslegung<br />

In den in lokaler Währung aufgestellten<br />

Einzelabschlüssen der konsolidierten<br />

Gesellschaften werden<br />

Forderungen und liquide Mittel in<br />

fremder Währung sowie Fremdwährungsverbindlichkeiten<br />

zum Stichtagskurs<br />

umgerechnet. Währungsdifferenzen<br />

werden erfolgswirksam<br />

im Finanzergebnis erfaßt.<br />

(5) Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsmethoden<br />

Immaterielle Vermögenswerte<br />

Erworbene Immaterielle Vermögenswerte<br />

werden zu Anschaffungskosten,<br />

selbsterstellte immaterielle<br />

Vermögenswerte, aus denen dem<br />

Konzern wahrscheinlich ein künftiger<br />

Nutzen zufließt und die verläßlich<br />

Goodwills aus der Konsolidierung<br />

und der Bewertung nach der Equity-<br />

Methode werden über ihre voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer von<br />

regelmäßig 15 Jahren planmäßig<br />

abgeschrieben. Die voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer spiegelt dabei<br />

jeweils die Erwartung bezüglich der<br />

Ausnutzung der durch den Unternehmenserwerb<br />

gewonnenen Marktposition<br />

und das Wertschöpfungspotential<br />

des Unternehmens wider.<br />

bewertet werden können, werden mit<br />

ihren Herstellungskosten aktiviert<br />

und über ihre voraussichtliche<br />

wirtschaftliche Nutzungsdauer linear<br />

abgeschrieben. Die Herstellungskosten<br />

umfassen dabei alle direkt<br />

dem Herstellungsprozeß zurechenbare<br />

Kosten sowie angemessene<br />

Teile der produktionsbezogenen<br />

Gemeinkosten. Finanzierungskosten<br />

werden nicht aktiviert. Forschungsund<br />

Entwicklungskosten werden<br />

grundsätzlich als laufender Aufwand<br />

behandelt. Entwicklungskosten werden<br />

allerdings dann aktiviert und<br />

linear abgeschrieben, wenn ein neu<br />

entwickeltes Produkt oder Verfahren<br />

eindeutig abgegrenzt werden kann,<br />

technisch realisierbar ist und entweder<br />

die eigene Nutzung oder die<br />

Vermarktung vorgesehen ist (IAS 38).<br />

Sachanlagen<br />

Sachanlagen werden zu Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten<br />

abzüglich planmäßiger und ggf.<br />

außerplanmäßiger Abschreibung<br />

bewertet. Investitionszuschüsse werden<br />

von den Anschaffungskosten<br />

abgesetzt. Die Herstellungskosten<br />

selbsterstellter Sachanlagen umfassen<br />

die direkt dem Herstellungsprozeß<br />

zurechenbaren Kosten einschließlich<br />

zuzurechnenden produktionsbezogenen<br />

Gemeinkosten.<br />

Weiterhin setzt die Aktivierung voraus,<br />

daß die Kosten mit hinreichender<br />

Wahrscheinlichkeit durch künftige<br />

Finanzmittelzuflüsse gedeckt<br />

werden. Liegen Anhaltspunkte für<br />

eine Wertminderung vor und liegt der<br />

erzielbare Betrag unter den fortgeführten<br />

Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />

werden die immateriellen<br />

Vermögenswerte außerplanmässig<br />

abgeschrieben. Bei Fortfall<br />

der Gründe für außerplanmäßige<br />

Abschreibungen werden entsprechende<br />

Zuschreibungen vorgenommen.<br />

Folgende Nutzungsdauern liegen –<br />

unverändert zum Vorjahr – der<br />

Bewertung regelmässig zugrunde:<br />

Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte<br />

Jahre<br />

3–10<br />

Entwicklungskosten 5<br />

Fremdkapitalkosten werden nicht<br />

als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

aktiviert. Sachanlagen<br />

werden linear über die voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer abgeschrieben,<br />

sofern nicht in Ausnahmefällen<br />

eine andere Abschreibungsmethode<br />

dem Nutzenverlauf eher<br />

entspricht. Zuschüsse und Zuwendungen<br />

der Öffentlichen Hand für<br />

Vermögenswerte werden gemäß<br />

IAS 20 von den Anschaffungs- bzw.<br />

Herstellungskosten abgesetzt.

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