Geschäftsbericht 2002 Aditron AG - Rheinmetall AG
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Die Rückstellungen werden mit dem<br />
wahrscheinlichen Erfüllungsbetrag<br />
angesetzt. Langfristige Rückstellungen<br />
werden, sofern der aus einer<br />
Diskontierung resultierende Zinseffekt<br />
wesentlich ist, mit ihrem auf<br />
den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag<br />
bilanziert.<br />
Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten werden zum<br />
Bilanzstichtag gemäß IAS 39 mit<br />
ihren fortgeführten Anschaffungskosten<br />
bewertet, die in der Regel dem<br />
Rückzahlungsbetrag entsprechen.<br />
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen<br />
werden in Höhe des<br />
Barwerts der zukünftigen Leasingraten<br />
passiviert.<br />
Rechnungsabgrenzungen<br />
Rechnungsabgrenzungen werden<br />
angesetzt, um im voraus gezahlte<br />
oder im voraus erhaltene Mieten,<br />
Leasingraten, Zinsen, Versicherungsprämien<br />
etc. sachgerecht zu periodisieren.<br />
Zuschüsse und Zuwendungen der<br />
Öffentlichen Hand für den Ausgleich<br />
von Aufwendungen werden gemäß<br />
IAS 20 als Rechnungsabgrenzungen<br />
passivisch abgegrenzt und im Zeitpunkt<br />
des Anfalls der Aufwendungen<br />
realisiert.<br />
Erträge und Aufwendungen<br />
Umsatzerlöse bzw. sonstige betriebliche<br />
Erträge werden mit Erbringung<br />
der Leistung bzw. mit Übergang der<br />
Gefahren auf den Kunden realisiert.<br />
Bei kundenbezogener, längerfristiger<br />
Fertigung werden die Umsätze<br />
nach der Percentage-of-Completion-<br />
Methode dem Leistungsfortschritt<br />
entsprechend erfaßt.<br />
Betriebliche Aufwendungen werden<br />
mit Inanspruchnahme der Leistung<br />
bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung<br />
ergebniswirksam, Zinserträge<br />
und -aufwendungen werden<br />
periodengerecht erfaßt.<br />
Derivative Finanzinstrumente<br />
Unternehmen des <strong>Aditron</strong>-Konzerns<br />
setzen zur Sicherung von Bilanzpositionen<br />
und zukünftigen Zahlungsströmen<br />
derivative Finanzinstrumente<br />
ein.<br />
Sämtliche derivativen Finanzinstrumente<br />
werden zu Anschaffungskosten<br />
erfaßt und danach zum<br />
beizulegenden Zeitwert (Fair Value)<br />
bewertet. Derivative Finanzinstrumente<br />
mit einem positiven Fair Value<br />
werden unter den sonstigen Vermögenswerten,<br />
Derivate mit einem<br />
negativen Fair Value unter den übrigen<br />
Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />
Änderungen des beizulegenden Zeitwertes<br />
von derivativen Finanzinstrumenten<br />
werden grundsätzlich sofort<br />
ergebniswirksam erfaßt, es sei denn,<br />
daß ein wirksames Sicherungsgeschäft<br />
vorliegt, für das die Bedingungen<br />
nach IAS 39 erfüllt werden.<br />
Dient das Derivat der wirksamen<br />
Absicherung erwarteter zukünftiger<br />
Zahlungsein- oder -ausgänge (Cash<br />
Flow Hedge), so werden Änderungen<br />
des beizulegenden Zeitwertes des<br />
derivativen Finanzinstrumentes<br />
erfolgsneutral in die übrigen Rücklagen<br />
eingestellt. In diesem Fall<br />
ergeben sich ergebniswirksame Auswirkungen<br />
der Wertänderungen des<br />
Derivats erst bei Fälligkeit bzw.<br />
Erfüllung des gesicherten Grundgeschäfts.<br />
Wertänderungen von Derivaten, die<br />
der wirksamen Absicherung des Zeitwertes<br />
bilanzierter Vermögenswerte<br />
oder Schulden dienen, werden ebenso<br />
wie die Wertänderungen der<br />
gesicherten Vermögenswerte und<br />
Schulden, ggf. durch entsprechende<br />
Anpassungen der Buchwerte, ergebniswirksam<br />
erfaßt, so daß sich<br />
die kompensatorischen Effekte in<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
einstellen.<br />
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