Magazin 197910
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Für 587 Helfer konnte die Freistellung<br />
vom Wehrdienst aufgrund der Verpflichtung<br />
zum zehnjährigen Dienst im Katastrophenschutz<br />
erreicht werden. Außerdem<br />
wurden 17 Helfer, hierbei handelt<br />
es sich um Führungskrafte bzw. Helfer<br />
mit Spezialausbildung (z. B. Maschinisten,<br />
Schirrmeister), uk.-gestellt.<br />
Zur Ausstattung der Einheiten und Einrichtungen<br />
gehören zur Zeit 161 Fahrzeuge,<br />
wobei weitere 77 Fahrzeuge<br />
der Feuerwehr und ca. 60 Fahrzeuge<br />
der Polizei im Einsatzfall hinzugezogen<br />
werden können . Hinzuzuzählen ist noch<br />
ein Bergungsräumzug mit 26 Helfern,<br />
der aufgrund einer Absprache mit zwei<br />
Baufirmen personell und materiell, einschließlich<br />
der erforderlichen schweren<br />
Räum- und Bergungsgeräte, fruhzeitig<br />
eingesetzt werden kann. Letztlich stehen<br />
unter bestimmten Voraussetzungen in<br />
Fnedenszeiten auf Anforderungen auch<br />
Einheiten und Materialien der ortsansässigen<br />
Bundeswehr zur Verfugung.<br />
Es werden folgende Spezialgeräte und<br />
Ausstattungsgegenstände vorgehalten:<br />
mobile Feldkochherde<br />
Entgiftungsfahrzeuge<br />
Wasseraufbereitungsfahrzeuge<br />
LeuchtgiraHe<br />
Camping liegen<br />
Sandsäcke<br />
SauerstoHianze<br />
Decken<br />
Schutzmasken<br />
Funkgeräte und Funkmeldeempfänger<br />
fahrbare Notstromaggregate<br />
Feldschlachterelgeratesatz (Bundeswehr).<br />
Durch jahrliche Plan besprechungen,<br />
Plan-, Rahmen- und Einsatzübungen<br />
wird der Ausbildungsstand aller Einheiten<br />
überpruft. Seit 1961 wurden eine Vielzahl<br />
derartiger Übungen abgehalten.<br />
Bis 1977 führte der Hauptverwaltungsbeamte<br />
nach den Richtlinien über Organisation<br />
und Durchführung der Katastrophenabwehr<br />
im Lande Nordrhein-Westfalen<br />
die hiemach gebildete Katastrophenabwehrleitung<br />
Von der Katastrophenschutzschule<br />
des Bundes wurde unter<br />
besonderer Berucksichtigung der Erfahrungen<br />
bei dem großen Waldbrand in<br />
Niedersachsen zwischenzeitlich ein<br />
neu es Modell eIOer Katastrophenschutzleitung<br />
empfohlen, das auch von der<br />
Stadt Munster ubernommen wurde.<br />
Um sich mit der neuen Form der Fuhrungsstruktur<br />
und Stabsgliederung vertraut<br />
zu machen, hat die Katastrophenschutzleitung<br />
der Stadt Münster 1978<br />
geschlossen an einem ftinftägigen Lehrgang<br />
an der KatS-Bundesschule in Bad<br />
Neuenahr/ Ahrweiler teilgenommen.<br />
24 ZS-MAGAZIN 10/79<br />
Ebenso wurden die Aufbaulehrgänge<br />
verstärkl von Führungskräften besucht.<br />
Neben den Führungslehrgängen werden<br />
Helferinnen und Helfer zu Ausbildungslehrgängen<br />
an die Katastrophenschutzschule<br />
des Landes NW in Wesei, die<br />
DRK-Schule Munster und die Landesfeuerwehrschule<br />
Münster entsandt. Für<br />
Ausbildungszwecke auf Einheitsebene<br />
steht in Münster das KatS-Zentrum Weißenburgstraße<br />
zur Verfugung, in dem<br />
mehrere Einheiten und Einrichtungen<br />
der verschiedenen Fachdienste des Katastrophenschutzes<br />
mit Ausbildungs-,<br />
Aufenthalts- , Lager- und Garagenräumen<br />
untergebracht sind. Bei friedensmäßigen<br />
Katastrophen sowie bei Übungen ist<br />
hier auch der Sitz der Katastrophenschutzleitung<br />
bzw. des Stabes. Für das<br />
KatS-Zentrum wird zur Zeit ein Antrag<br />
an die betreHenden Bundesbehörden<br />
vorbereitet, um dieses Zentrum mit Hilfe<br />
von Bundesmitteln nach neuesten technischen<br />
und baUlIChen GesIchtspunkten<br />
einzurichten. zumal hier auch<br />
die hauptamtliche Geschäftsstelle des<br />
THW,<br />
die Katastrophenschutz-Zentralwerkstatt<br />
des Regierungsprasidenten Münster<br />
und die Landesschule Westfalen der<br />
JUH<br />
untergebracht sind .<br />
Verwaltet Wird dieses KatS-Zentrum<br />
vom Amt für Zivilschutz; zwei hauptamtliche<br />
Gerätewarte haben hier ihre<br />
Dienstwohnungen<br />
Im vergangenen Jahr wurde vom Zivilschutzdezernat<br />
eine Merkkarte mit lebenswichtigen<br />
Telefonnummern und<br />
einer Information uber das Verhalten<br />
bei Alarm In einer Auflage von 100 000<br />
Stuck gedruckt. Sie wurde Anfang Mai<br />
1979 an alle Haushalte verteilt.<br />
Gesundheitswesen<br />
Ein Katastrophen- oder Verteidigungsfall<br />
erfordert eine umfassende ärztliche Versorgung<br />
der Bevölkerung. Dazu gehören<br />
u. a. die Erweiterung der Aufnahmekapazität<br />
bestehender Krankenhäuser und<br />
die zusätzlIChe Bereitstellung von Betten<br />
in vorbereiteten Hilfskrankenhäusern,<br />
die im Frieden z. B als Schulen oder<br />
Jugendherbergen dienen. Hierfür werden<br />
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände,<br />
Verband- und Arzneimittel bereitgestellt.<br />
Zusätzlich sind Schwesternhelferinnen<br />
ausgebildet. Im Stadtgebiet<br />
Münster sind fünf Objekte als Hilfskrankenhauser<br />
ausgewahlt, die das Gesundheitsamt<br />
auf ihre Verwendbarkeit überprüft<br />
hat. Über 400 Fachärzte und Ärzte<br />
stehen in Krisenzeiten zur Verfügung.<br />
Die Sanitätsmittelbevorratung ist Sache<br />
des Landes und wird durch den Regierungspräsidenten<br />
wahrgenommen.<br />
Schutz von Kulturgut<br />
Diese Aufgabe wurde In Munster bereits<br />
vor 14 Jahren in Angriff genommen.<br />
Die Gewährung eines Bundeszuschusses<br />
in Höhe von 25 000 DM ermöglichte<br />
die Mikroverfilmung von Urkunden der<br />
verschiedensten Art aus dem Stadtund<br />
Gerichtsarchiv bis zum Jahre 1803.<br />
Eine weitere systematische Sicherung<br />
des Kulturgutes ist aus finanziellen<br />
Grunden zuruckgestellt.<br />
Die schutzwurdigen Kulturgüter der Stadt<br />
sollen in drei Kategorien eingeteilt und<br />
karteimäßig erfaßt werden:<br />
a) Schriftgut<br />
b) bewegliches Kulturgut<br />
c) Gebaude<br />
Aufrechterhaltung der Staatsund<br />
Regierungsgewalt<br />
Die Aufrechterhaltung der Staats- und<br />
Regierungsfunktionen auch in Krisenzeiten<br />
ist unentbehrlich. Die hierzu erforderlichen<br />
Vorsorgemaßnahmen müssen<br />
unter Beteiligung der in Frage kommenden<br />
Ämter der Stadt und der Dienststellen<br />
des Landes und Bundes getroHen<br />
werden .<br />
Alarmkalender<br />
Seit Jahren gilt bundeseinheitlIch ein<br />
umfassender ziviler Alarmplan zur Vorbereitung<br />
aller notwendigen Maßnahmen<br />
in Anpassung an Krisenzeiten und<br />
Alarmstufen. Die Verwaltung arbeitet<br />
als kalenderfuhrende Stelle mit 34 Behörden<br />
eng zusammen. Nach den Richtlinien<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
für die Vorbereitung und Duchführung<br />
der Alarmierung sowie für das Anlegen<br />
und Führen von Einsatzplänen bei Behörden,<br />
Dienststellen und Einrichtungen<br />
müssen diese in einem Alarmfall in der<br />
Lage sein , den friedensmäßigen Dienstbetrieb<br />
kurZfristig und reibungslos auf<br />
die besonderen Erfordernisse eines Verteidigungsfalles<br />
einzurichten. Hierzu<br />
werden in eigener Verantwortung bestimmte<br />
Alarmmaßnahmen vorbereitet.<br />
Es muß von der Verwaltung noch<br />
eine große Zahl von Einsatzplanen erarbeitet<br />
werden ,<br />
Alarmierungsübungen<br />
Das Alarmierungssystem und die Empfangsbereitschaft<br />
der einsatzpIanführenden<br />
Stellen wird seit Jahren durch Alar-