Magazin 197910
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mierungsübungen, die bundesweit jährlich<br />
abgehalten werden , erprobt und<br />
überprüft. Die Weitergabe der beim Amt<br />
für Zivilschutz eingehenden Übungsalarmsprüche<br />
erfolgt durch eine aus<br />
Bediensteten der Stadtverwaltung Münster<br />
gebildeten "Auslösezentrale" an<br />
die in Münster ansässigen einsatzpianführenden<br />
Landesbehörden und Einrichtungen.<br />
Mit anzusprechen sind die jährlichen<br />
nationalen und internationalen Warndienstübungen,<br />
die der Ausbildung und<br />
Schulung der AM ASt (ABC-Melde- und<br />
Auswertestelle) im Befehlsstellenbereich<br />
dienen. Hierfür stehen Bedienstete der<br />
Stadtverwaltung Münster zur Verfügung,<br />
die bereits an mehreren Lehrgängen<br />
im Warnamt IV teilgenommen haben.<br />
Lehrplanspiel "Köln"<br />
in Münster<br />
Die Akademie für zivile Verteidigung<br />
hat unter Leitung ihres Präsidenten<br />
Dr. Dr. Eichstädt am 17. und 18.1 .1979<br />
in Münster vor einem Teilnehmerkreis<br />
von etwa 100 Personen die verkürzte<br />
Ausführung des Lehrplanspiels " Köln"<br />
durchgeführt. Den Dezernenten und<br />
Leitern städtischer Ämter sowie Gästen<br />
aus den verschiedensten Bereichen<br />
konnte hierbei erstmalig in komprimierter<br />
Form Notwendigkeit und Problembereiche<br />
des Zivilschutzes einer Stadt in KMsenzeiten<br />
aufgezeigt werden.<br />
Versorgung<br />
In den Jahren 1965 bzw. 1968 sind folgende<br />
Sicherstellungsgesetze in Kraft<br />
getreten:<br />
Wassersicherstellungsgesetz<br />
Wirtschaftssicherstellungsgesetz<br />
Verkehrssicherstellungsgesetz<br />
Arbeitssicherstellungsgesetz.<br />
Ferner sind das Bundesleistungsgesetz<br />
zu nennen sowie das Landbeschaffungsgesetz<br />
vom 23. 12. 1957 mit den dazu<br />
ergangenen Rechtsverordnungen und<br />
Verwaltungsvorschriften. Die Sicherstellungsgesetze<br />
ermöglichen den zuständigen<br />
Dienststellen Planungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen;<br />
das Bundesleistungsgesetz<br />
macht den individuellen<br />
Zugriff auf einzelne Sachen, Gebiete<br />
oder Leistungen möglich.<br />
Wassersicherstellungsgesetz<br />
Beim Wassersicherstellungsgesetz ist<br />
die Trinkwasserversorgung besonders<br />
erwähnenswert. Bisher hat die Stadt<br />
Münster insgesamt zehn Notbrunnen<br />
erstellt (sieben Um- sowie drei Neubauten)<br />
. Planung und Ausführung sowie<br />
die Unterhaltung dieser fertiggestellten<br />
Anlagen erfolgt durch das Amt für Zivilschutz.<br />
Die technische Durchführung<br />
ist dem Tiefbauamt übertragen. Bisher<br />
konnten 420000 DM an Bundesmitteln<br />
verausgabt werden. Die Gesamtplanung<br />
sieht weitere 50 Notbrunnen vor (32 Umund<br />
Ausbauten , 18 Neubauten), um den<br />
Trinkwasserbedarf der Zivilbevölkerung<br />
in Krisenzeiten zu gewährleisten. Mit<br />
Hilfe einer mobilen Wasseraufbereitungsund<br />
Dekontaminierungsanlage kann<br />
außerdem verschmutztes und verseuchtes<br />
Wasser zu Trinkwasser aufbereitet<br />
werden. Bei mehreren Übungen wurde<br />
die Anlage erfolgreich eingesetzt.<br />
Wirtschaftssicherst ellung<br />
Im Bereich der Wirtschaftssicherstellung<br />
sind aufgrund des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes<br />
vom 3. 10. 1968 mehrere<br />
Rechtsverordnungen erlassen worden.<br />
Das Gesetz hat die Gewinnung und<br />
Herstellung von Waren der gewerblichen<br />
Wirtschaft, deren Be- und Verarbeitung<br />
sowie Zuteilung zum Inhalt. Dies betrifft<br />
unter anderen auch die Bereiche Forstund<br />
Holzwirtschaft und elektrische Energie.<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes<br />
dürfen die Maßnahmen jedoch nur nach<br />
Maßgabe des Artikels 80 a Grundgesetz<br />
(Anwendung von Rechtsvorschriften<br />
im Spannungsfall) angewandt werden .<br />
Ernährungssicherstellung<br />
Mit dem Ernährungssicherstellungsgesetz<br />
soll die Verwaltung Vorkehrungen auf<br />
dem Gebiet der Versorgung bereits in<br />
Friedenszeiten treffen. Dieses Gesetz<br />
sieht unter anderem eine ständige Bevorratung<br />
vor und gibt dem Staat Eingriffsmöglichkeiten<br />
in das Marktgeschehen.<br />
Im Rahmen dieses Sicherstellungsgesetzes<br />
sind vom Amt für Zivilschutz umfangreiche<br />
organisatorische Maßnahmen<br />
vorbereitet worden . Außerdem wurden<br />
aufgrund der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung<br />
vom 10. 9. 1975 insgesamt<br />
270 Betriebe in Münster erfaßt, um Daten<br />
über Kapazität, Lagerung und Vorratshaltung<br />
im Bereich dieser ernährungs- und<br />
verteidigungswichtigen Betriebe zu erhalten<br />
.<br />
In Zusammenarbeit mit dem Ministerium<br />
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />
NW fand am 13. 1. 1972 eine Plan-<br />
untersuchung (Erstausgabe Lebensmittel-<br />
und Milchkarten) statt. Diese Untersuchung<br />
war auf eine Kartenausgabestelle<br />
beschränkt und wurde in vier verschiedenen<br />
Modellen durchgespielt.<br />
Verkehrssicherstellung<br />
Das Verkehrssicherstellungsgesetz regelt<br />
die Benutzung und den Betrieb von Verkehrsmitteln,<br />
die Lenkung, Beschleunigung<br />
und Beschränkung der Veräußerung<br />
von Verkehrsmitteln. Wie bei dem<br />
Wirtschaftssicherstellungsgesetz dürfen<br />
Maßnahmen nur nach Maßgabe des<br />
Artikels 80 a Grundgesetz angewandt<br />
werden .<br />
Für Katastrophen und sonstige größere<br />
Unglücksfälle ist vom Amt für Zivilschutz<br />
ein Katastrophenschutzplan erstellt worden,<br />
aus dem alle notwendigen Angaben<br />
sofort entnommen werden können. Vor<br />
Jahren wurde bereits eine Kurzfassung<br />
erarbeitet, die zweimal im Jahr auf den<br />
neu esten Stand gebracht wird.<br />
Vorschläge für die Verbesserung<br />
des Zivilschutzes<br />
Der derzeitige Sachstand des Zivilschutzes<br />
in der Stadt Münster kann zwar nach<br />
den vorhergehenden Ausführungen für<br />
den Katastrophenschutz als befriedigend<br />
angesehen werden . Das kann jedoch<br />
nicht gelten für längere Krisenzeiten<br />
und insbesondere für den Verteidigungsfall<br />
und für den Schutzraumbau. Eine<br />
wesentliche Verbesserung des Zivilschutzes<br />
setzt nach Ansicht der Verwaltung<br />
voraus:<br />
1. Verstärktes Engagement aller politischen<br />
Parteien auf Bundes-, Landesund<br />
kommunaler Ebene in der öffentlichkeit<br />
im Hinblick auf die Bedeutung und<br />
die Aufgaben des Zivilschutzes (vgl.<br />
ZS-MAGAZIN 2/79 über die Aussagen<br />
der Sprecher aller drei Fraktionen im<br />
Deutschen Bundestag und des Bundesministers<br />
des Innern im Bundestag am<br />
25. 1. 1979).<br />
2. Bereitstellung wesentlich höherer<br />
Finanzmittel seitens des Bundes, insbesondere<br />
für den Zivilschutz (z. B. Schutzraumbau)<br />
.<br />
3. Intensivierung der notwendigen vorbereitenden<br />
Maßnahmen im Rahmen der<br />
verfügbaren Mittel in Zusammenarbeit<br />
mit allen zu beteiligenden zivilen und<br />
militärischen Dienststellen.<br />
4. Zuerkennung eines höheren Stellenwertes<br />
des gesamten Aufgabengebietes<br />
des Zivilschutzes von Rat und Verwaltung<br />
mit ggf. entsprechenden personellen<br />
Konsequenzen .<br />
ZS-MAGAZIN 10m 25