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Magazin 197910

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mierungsübungen, die bundesweit jährlich<br />

abgehalten werden , erprobt und<br />

überprüft. Die Weitergabe der beim Amt<br />

für Zivilschutz eingehenden Übungsalarmsprüche<br />

erfolgt durch eine aus<br />

Bediensteten der Stadtverwaltung Münster<br />

gebildeten "Auslösezentrale" an<br />

die in Münster ansässigen einsatzpianführenden<br />

Landesbehörden und Einrichtungen.<br />

Mit anzusprechen sind die jährlichen<br />

nationalen und internationalen Warndienstübungen,<br />

die der Ausbildung und<br />

Schulung der AM ASt (ABC-Melde- und<br />

Auswertestelle) im Befehlsstellenbereich<br />

dienen. Hierfür stehen Bedienstete der<br />

Stadtverwaltung Münster zur Verfügung,<br />

die bereits an mehreren Lehrgängen<br />

im Warnamt IV teilgenommen haben.<br />

Lehrplanspiel "Köln"<br />

in Münster<br />

Die Akademie für zivile Verteidigung<br />

hat unter Leitung ihres Präsidenten<br />

Dr. Dr. Eichstädt am 17. und 18.1 .1979<br />

in Münster vor einem Teilnehmerkreis<br />

von etwa 100 Personen die verkürzte<br />

Ausführung des Lehrplanspiels " Köln"<br />

durchgeführt. Den Dezernenten und<br />

Leitern städtischer Ämter sowie Gästen<br />

aus den verschiedensten Bereichen<br />

konnte hierbei erstmalig in komprimierter<br />

Form Notwendigkeit und Problembereiche<br />

des Zivilschutzes einer Stadt in KMsenzeiten<br />

aufgezeigt werden.<br />

Versorgung<br />

In den Jahren 1965 bzw. 1968 sind folgende<br />

Sicherstellungsgesetze in Kraft<br />

getreten:<br />

Wassersicherstellungsgesetz<br />

Wirtschaftssicherstellungsgesetz<br />

Verkehrssicherstellungsgesetz<br />

Arbeitssicherstellungsgesetz.<br />

Ferner sind das Bundesleistungsgesetz<br />

zu nennen sowie das Landbeschaffungsgesetz<br />

vom 23. 12. 1957 mit den dazu<br />

ergangenen Rechtsverordnungen und<br />

Verwaltungsvorschriften. Die Sicherstellungsgesetze<br />

ermöglichen den zuständigen<br />

Dienststellen Planungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen;<br />

das Bundesleistungsgesetz<br />

macht den individuellen<br />

Zugriff auf einzelne Sachen, Gebiete<br />

oder Leistungen möglich.<br />

Wassersicherstellungsgesetz<br />

Beim Wassersicherstellungsgesetz ist<br />

die Trinkwasserversorgung besonders<br />

erwähnenswert. Bisher hat die Stadt<br />

Münster insgesamt zehn Notbrunnen<br />

erstellt (sieben Um- sowie drei Neubauten)<br />

. Planung und Ausführung sowie<br />

die Unterhaltung dieser fertiggestellten<br />

Anlagen erfolgt durch das Amt für Zivilschutz.<br />

Die technische Durchführung<br />

ist dem Tiefbauamt übertragen. Bisher<br />

konnten 420000 DM an Bundesmitteln<br />

verausgabt werden. Die Gesamtplanung<br />

sieht weitere 50 Notbrunnen vor (32 Umund<br />

Ausbauten , 18 Neubauten), um den<br />

Trinkwasserbedarf der Zivilbevölkerung<br />

in Krisenzeiten zu gewährleisten. Mit<br />

Hilfe einer mobilen Wasseraufbereitungsund<br />

Dekontaminierungsanlage kann<br />

außerdem verschmutztes und verseuchtes<br />

Wasser zu Trinkwasser aufbereitet<br />

werden. Bei mehreren Übungen wurde<br />

die Anlage erfolgreich eingesetzt.<br />

Wirtschaftssicherst ellung<br />

Im Bereich der Wirtschaftssicherstellung<br />

sind aufgrund des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes<br />

vom 3. 10. 1968 mehrere<br />

Rechtsverordnungen erlassen worden.<br />

Das Gesetz hat die Gewinnung und<br />

Herstellung von Waren der gewerblichen<br />

Wirtschaft, deren Be- und Verarbeitung<br />

sowie Zuteilung zum Inhalt. Dies betrifft<br />

unter anderen auch die Bereiche Forstund<br />

Holzwirtschaft und elektrische Energie.<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes<br />

dürfen die Maßnahmen jedoch nur nach<br />

Maßgabe des Artikels 80 a Grundgesetz<br />

(Anwendung von Rechtsvorschriften<br />

im Spannungsfall) angewandt werden .<br />

Ernährungssicherstellung<br />

Mit dem Ernährungssicherstellungsgesetz<br />

soll die Verwaltung Vorkehrungen auf<br />

dem Gebiet der Versorgung bereits in<br />

Friedenszeiten treffen. Dieses Gesetz<br />

sieht unter anderem eine ständige Bevorratung<br />

vor und gibt dem Staat Eingriffsmöglichkeiten<br />

in das Marktgeschehen.<br />

Im Rahmen dieses Sicherstellungsgesetzes<br />

sind vom Amt für Zivilschutz umfangreiche<br />

organisatorische Maßnahmen<br />

vorbereitet worden . Außerdem wurden<br />

aufgrund der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung<br />

vom 10. 9. 1975 insgesamt<br />

270 Betriebe in Münster erfaßt, um Daten<br />

über Kapazität, Lagerung und Vorratshaltung<br />

im Bereich dieser ernährungs- und<br />

verteidigungswichtigen Betriebe zu erhalten<br />

.<br />

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten<br />

NW fand am 13. 1. 1972 eine Plan-<br />

untersuchung (Erstausgabe Lebensmittel-<br />

und Milchkarten) statt. Diese Untersuchung<br />

war auf eine Kartenausgabestelle<br />

beschränkt und wurde in vier verschiedenen<br />

Modellen durchgespielt.<br />

Verkehrssicherstellung<br />

Das Verkehrssicherstellungsgesetz regelt<br />

die Benutzung und den Betrieb von Verkehrsmitteln,<br />

die Lenkung, Beschleunigung<br />

und Beschränkung der Veräußerung<br />

von Verkehrsmitteln. Wie bei dem<br />

Wirtschaftssicherstellungsgesetz dürfen<br />

Maßnahmen nur nach Maßgabe des<br />

Artikels 80 a Grundgesetz angewandt<br />

werden .<br />

Für Katastrophen und sonstige größere<br />

Unglücksfälle ist vom Amt für Zivilschutz<br />

ein Katastrophenschutzplan erstellt worden,<br />

aus dem alle notwendigen Angaben<br />

sofort entnommen werden können. Vor<br />

Jahren wurde bereits eine Kurzfassung<br />

erarbeitet, die zweimal im Jahr auf den<br />

neu esten Stand gebracht wird.<br />

Vorschläge für die Verbesserung<br />

des Zivilschutzes<br />

Der derzeitige Sachstand des Zivilschutzes<br />

in der Stadt Münster kann zwar nach<br />

den vorhergehenden Ausführungen für<br />

den Katastrophenschutz als befriedigend<br />

angesehen werden . Das kann jedoch<br />

nicht gelten für längere Krisenzeiten<br />

und insbesondere für den Verteidigungsfall<br />

und für den Schutzraumbau. Eine<br />

wesentliche Verbesserung des Zivilschutzes<br />

setzt nach Ansicht der Verwaltung<br />

voraus:<br />

1. Verstärktes Engagement aller politischen<br />

Parteien auf Bundes-, Landesund<br />

kommunaler Ebene in der öffentlichkeit<br />

im Hinblick auf die Bedeutung und<br />

die Aufgaben des Zivilschutzes (vgl.<br />

ZS-MAGAZIN 2/79 über die Aussagen<br />

der Sprecher aller drei Fraktionen im<br />

Deutschen Bundestag und des Bundesministers<br />

des Innern im Bundestag am<br />

25. 1. 1979).<br />

2. Bereitstellung wesentlich höherer<br />

Finanzmittel seitens des Bundes, insbesondere<br />

für den Zivilschutz (z. B. Schutzraumbau)<br />

.<br />

3. Intensivierung der notwendigen vorbereitenden<br />

Maßnahmen im Rahmen der<br />

verfügbaren Mittel in Zusammenarbeit<br />

mit allen zu beteiligenden zivilen und<br />

militärischen Dienststellen.<br />

4. Zuerkennung eines höheren Stellenwertes<br />

des gesamten Aufgabengebietes<br />

des Zivilschutzes von Rat und Verwaltung<br />

mit ggf. entsprechenden personellen<br />

Konsequenzen .<br />

ZS-MAGAZIN 10m 25

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