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Magazin 197910

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"Sozialstation' ,<br />

Vorstellung der Konzeption einer Bündelung ambulanter,<br />

gesundheits- und sozial pflegerischer Dienste<br />

Der folgende Beitrag aus einem Referat<br />

von Frau Maria Reichmann, Paderborn,<br />

beschäftigt sich mit der Konzeption<br />

von Sozial stationen im Rahmen der<br />

Neuorganisation der ambulanten und<br />

pflegerischen Dienste. Die Bündelung<br />

der Altenpflege - Krankenpflege - Familienpflege<br />

- im Rahmen der Sozialstation<br />

stellt ein Dienstangebot im ambulanten<br />

Bereich dar und löst somit nach<br />

und nach die bisherigen Gemeindekrankenpflegestationen<br />

ab. Schwesternhelferinnen<br />

und Pflegediensthelfer des<br />

MHD haben in den zurückliegenden<br />

Jahren neben dem ehrenamtlichen<br />

Krankenhausdienst auch viele Einsatzstunden<br />

in Gemeindepflegestationen<br />

geleistet. Durch den Rückgang der<br />

Einsatzrnöglichkeiten in Gemeindekrankenpflegestationen<br />

wird die Frage immer<br />

dringlicher, in welcher Form eine<br />

freiwillige Mitarbeit von Helfern/innen<br />

des MHD in Sozialstationen möglich<br />

wird.<br />

Um zunächst die Konzeption der neugeschaffenen<br />

Einrichtungen " Sozialstation"<br />

zu verdeutlichen, veröffentlichen<br />

wir mit freundlicher Genehmigung der<br />

Autorin die Zusammenfassung ihres<br />

Referates. Die Redaktion<br />

I. Zur Situation<br />

Ambulante und pflegerische Dienste<br />

entsprechen dem Wunsch der kranken<br />

und pflegebedürfligen Menschen, besonders<br />

der alten Menschen, möglichst<br />

lange in der eigenen Häuslichkeit verbleiben<br />

zu können. Ihre Bedeutung<br />

ist jedoch auch zu sehen auf dem Hintergrund<br />

von Entwicklungen im Krankenhauswesen.<br />

Man kann also sagen,<br />

daß diese Dienste für den Menschen<br />

in Krankheit, Alter und Unversorgtheit<br />

humaner, also meist ihrer jeweiligen<br />

Situation angepaßt sind. Außerdem<br />

sind sie in der Regel für die Gesell-<br />

schaft kostengünstiger (obwohl sie Personalkosten-intensiver<br />

sind, ist der zentrierte<br />

Personaleinsatz effektiver!). Ihre<br />

Bedeutung liegt aber auch darin, daß<br />

sie in der Bevölkerung Bereitschaft<br />

und Kenntnisse für die Pflege der Alten<br />

und Kranken durch Familie und Nachbarschaft<br />

wecken und vermitteln können.<br />

Damit wirken sie dem Trend zur<br />

Institutionalisierung sozialer Dienste<br />

entgegen. Die primäre Verantwortung<br />

für die Pflege der Kranken und Alten<br />

muß im Nahbereich des Betroffenen<br />

verwirklicht werden.<br />

Gemessen an diesen Erwartungen ist<br />

die Situation der ambulanten Dienste,<br />

trotz einer Verbesserung in den letzten<br />

Jahren, nach wie vor in den meisten<br />

Bundesländern unbefriedigend. Wir<br />

registrieren einen rapiden Rückgang<br />

traditioneller Gemeindekrankenpflegestationen.<br />

Die Gründe dafür sind bekannt:<br />

Überalterung der SChwestem,<br />

schlechtes Image beim Nachwuchs,<br />

ungeregelte Arbeitszeit, permanente<br />

Überbelastung der Kräfte, gelegentlich<br />

auch noch untertarifliche Bezahlung<br />

bei leistungsschwachen kleinen Trägern<br />

u. a.<br />

11. Neuorganisation der ambulanten<br />

sozialen Pflegedienste<br />

Dieser Neuorganisation lag die folgende<br />

Zielvorstellung zugrunde: durch Rationalisierung<br />

und Spezialisierung und durch<br />

verbesserte Administration soll eine<br />

situationsgerechte, ausgleichende und<br />

umfassende Versorgung der Bevölkerung<br />

sichergestellt werden; - durch<br />

Teamarbeit, Schaffung arbeitsteiliger<br />

Dienstmöglichkeiten, durch bessere<br />

Arbeitsbedingungen und Vergütung<br />

soll mehr Anziehungskraft auf den qualifizierten<br />

Nachwuchs und auf T eilzeitbeschäftigung<br />

erreicht werden; - durch<br />

Kooperation der verschiedenen Dienste<br />

(und zwar der Krankenpflege. der Alten-<br />

pflege und der Familienpflege/ Dorfhilfe),<br />

soll eine größere Übersicht und Erreichbarkeit<br />

sowie eine größere Effizienz<br />

des Personaleinsatzes angestrebt werden.<br />

Nicht zuletzt sollen durch Bemühungen<br />

um wirkliche Komplementarität von<br />

ambulanten und stationären Pflegediensten<br />

Altenheime und Krankenhäuser<br />

sowie die Ärzte in der freien Praxis<br />

personell - und die Kostenträger finanziell<br />

- entlastet werden.<br />

Leistungsstärkere, größere Träger und<br />

öffentliche Subventionen sollen diese<br />

gebündelten ambulanten Dienste finanziell<br />

sicherstellen.<br />

Erst dort, wo im Bereich der ambulanten<br />

sozialpflegerischen Dienste diese Ziele<br />

erreicht wurden, kann man von einer<br />

"Sozialstation" sprechen. Die Bezeichnungen<br />

sind in den einzelnen Ländern<br />

immer noch unterschiedlich . Sie wechseln<br />

ab zwischen " Zentrale für ambulante<br />

Pflegedienste", Zentralstation,<br />

Diakoniestation. Der Begriff " Sozialstation"<br />

ist jedoch in den meisten Regelungen<br />

und Erlassen der Länder eingegangen.<br />

Das Land Nordrhein-Westfalen definiert<br />

den Begriff " Sozial station" wie folgt:<br />

" Sozialstation ist eine Einrichtung, die<br />

die Bevölkerung innerhalb eines bestimmten<br />

Betreuungsbereichs mit ambulanten,<br />

krankenpflegerischen und sozialpf1egerischen<br />

Dienstleistungen versorgt."<br />

Die meisten Bestimmungen<br />

der Länder zur "Sozial station" fixieren<br />

zudem<br />

111. Voraussetzungen tür eine optimale<br />

Arbeitsweise:<br />

Als wichtigste Voraussetzungen werden<br />

genannt: Abstimmung mit der örtlichen<br />

Sozialplanung. Dazu gehört Bedarfsermittlung<br />

zwecks Umgrenzung des Einzugsbereiches.<br />

In der Regel geht man<br />

aus von 15000 bis 25000 Einwohnern<br />

je "Sozialstation" auf dem Lande, -<br />

20000-60000 in der Stadt. Diese Festlegungen<br />

sind jedoch noch verhältnismäßig<br />

willkürlich und basieren nicht auf<br />

einer exakten Feststellung des Bedarfs.<br />

Nachdem der deutsche Bundestag das<br />

Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz<br />

mit der Beschlußempfehlung<br />

verabschiedet hatte, die Bundesregierung<br />

möge prüfen, in welcher Weise<br />

ZS-MAGAZIN 10ng 59

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