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Magazin 197910

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deutlich werden lassen, daß sie das<br />

Feuerschutzsteuergesetz als Bundesgesetz<br />

novellieren will. Der steuerpolitische<br />

Sprecher der SPD, der Abgeordnete<br />

Gunter Huonker, hat mir zum Sachstand<br />

der Feuerschutzsteuer am 11 . Juli 1979<br />

folgendes mitgeteilt:<br />

.. Gestatten Sie mir als dem steuerpolitischen<br />

Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion<br />

in diesem Zusammenhang einige<br />

Bemerkungen zum Beratungsstand<br />

des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs<br />

eines Feuerschutzsteuergesetzes.<br />

Der Gesetzentwurf konnte im Finanzausschuß<br />

nun doch nicht vor der Sommerpause<br />

verabschiedet werden. Entscheidend<br />

dafür ist: Dieser Gesetzentwurf<br />

enthält keine verfassungsrechtlich<br />

haltbare Bestimmung über die Aufleilung<br />

des Feuerschutzaufkommens zwischen<br />

den Ländern. Der diese Frage<br />

regelnde § 11 des Entwurfs wäre wegen<br />

Verstoß gegen Artikel 107 Grundgesetz<br />

verfassungswidrig. Dies wurde erst<br />

im Laufe der Beratungen im Finanzausschuß<br />

erkannt. Es ist jetzt einhellige<br />

Meinung aller im Finanzausschuß vertretenen<br />

Fraktionen , der Bundesregierung<br />

und vor allem auch der Länder,<br />

daß aus zwingenden verfassungsrechtlichen<br />

Gründen in den Entwurf eines<br />

Bundesfeuerschutzgesetzes eine Bestimmung<br />

aufgenommen werden muß,<br />

in der die Auf teilung des Steueraufkommens<br />

zwischen den Ländern so<br />

vollständig geregelt wird, daß jedes<br />

Land daraus die Höhe des ihm zustehenden<br />

Steueranteils ermilleln kann.<br />

Eine Aufteilungsregelung , die den Ansprüchen<br />

des Verfassungs rechts entspricht<br />

und zugleich für die Praxis praktikabel<br />

ist, konnte trotz intensiver Beratungen<br />

des Finanzausschusses noch<br />

nicht gefunden werden; auch die Länder<br />

konnten bislang einen solchen Vorschlag<br />

nicht vortegen.<br />

Der Finanzausschuß war sich in seiner<br />

letzten Sitzung vor der Sommerpause<br />

am 12. Juni 1979 darin einig, daß es<br />

jetzt Aufgabe der Bundesländer als<br />

Initiatoren des Gesetzentwurfes und<br />

als die Gebietskörperschaften, denen<br />

das Feuerschutzsteuereinkommen zufl<br />

ießt, ist, einen von allen Ländern getragenen<br />

, verfassungsrechtlich haltbaren<br />

und praktikablen Aufteilungsvorschlag<br />

vorzulegen . Erst dann kann der Gesetzentwurf<br />

im Finanzausschuß des Bundestages<br />

abschließend beraten werden .<br />

Das Bundesfinanzministerium sagte<br />

zu, den Ländern unverzüglich alles<br />

dem Bund zugängliche statistische Material<br />

zur Verfügung zu stellen. Im Finanzausschuß<br />

bestand zwischen allen<br />

Fraktionen Einvernehmen darüber, daß<br />

die Beratung nach der Sommerpause<br />

fortgesetzt würde."<br />

Haftung der F.D.P.-Fraktion<br />

Die F.D.P.-Fraktion hat schon in der<br />

ersten Beratung des Feuerschutzsteuergesetzes<br />

im Plenum des Bundestages<br />

erklärt, und diese linie in den vier Beratungen<br />

des Finanzausschusses fortgesetzt,<br />

daß sie nicht bereit ist, dieses<br />

Gesetz als Bundesfeuerschutzsteuergesetz<br />

zu novellieren. Sie hat darüber<br />

hinaus auf ihrem diesjährigen Parteitag<br />

in Bremen beschlossen, die Feuerschutzsteuer<br />

als Bagatellsteuer abzuschaffen,<br />

zumal sie nicht in den Plan<br />

zur Harmonisierung der EG-Steuern<br />

passe. Die Vorsitzende des Finanzausschusses<br />

des Bundestages, die<br />

F.D.P.-Abgeordnete Frau Liselolle<br />

Funcke, teilte mir mit Schreiben vom<br />

8. Juni 1979 folgendes mit:<br />

"Wie Sie wahrscheinlich der Presse<br />

entnommen haben, hat der Finanzausschuß<br />

einmütig die weitere Beratung<br />

der Feuerschutzsteuer vertagt. Alle<br />

Fraktionen haben sich davon überzeugt<br />

daß der vorgelegte Gesetzentwurf in<br />

§ 11 nicht der Verfassung entspricht.<br />

Deshalb wurde eine Alternative vorgelegt,<br />

die aber wegen fehlender Unterlagen<br />

für eine gerechte Verteilung der<br />

Steuer unpraktikabel ist.<br />

Die F.D.P. hat diese Schwierigkeiten<br />

von Anfang an gesehen und daher<br />

der Umwandlung der bisherigen Ländergesetze<br />

in ein Bundesgesetz wid"ersprochen.<br />

Hätten die Länder die ihnen<br />

notwendig erscheinenden Änderungen<br />

von sich aus in ihren Ländergesetzen<br />

vorgenommen, hätten die zusätzlichen<br />

Millel seit dem 1. 1. 1979 fließen können.<br />

Das ist leider nicht geschehen.<br />

Sie dürfen überzeugt sein, daß der<br />

F.D.P. an einer ausreichenden Ausstattung<br />

der freiwilligen Feuerwehren liegt.<br />

Gerade eine liberale Partei weiß das<br />

freiwillige Engagement des Bürgers<br />

zu werten. Doch ist eine Bundesfeuerschutzsteuer<br />

nicht der einzige Weg,<br />

diese Wertung auch materiell zu untermauern,<br />

zumal dann nicht, wenn eine<br />

solche Konstruktion auf ungesicherter<br />

Grundlage steht. Die Freunde der Feuerwehr<br />

sind nicht nur dort zu finden ,<br />

wo man scheinbar ,einfache' Lösungen<br />

verheißt. Die F.D.P. wünscht gesicherte<br />

Finanzierung auf verfassungsrechUicher<br />

und praktikabler Grundlage. Das - so<br />

meine ich - sollte auch das Interesse<br />

der Feuerwehr sein .<br />

Oie Länder sind nunmehr aufgefordert,<br />

eine Lösung zu erarbeiten , die einerseits<br />

der Verfassungslage entspricht,<br />

andererseits praktikabel und mit angemessenem<br />

Autwand durchführbar ist.<br />

Ich habe Zweifel, ob das gelingen<br />

kann ."<br />

In einer Presseerklärung vom 8. Juni<br />

1979 stellt Frau Liselotte Funcke fest:<br />

Die ursprüngliche Lösung des Bundesrates,<br />

die Länder zu einer Vereinbarung<br />

zu zwingen, geht allein schon aus verfassungsrechtlichen<br />

Gründen nicht.<br />

Sobald der Bund die Verantwortung<br />

für die Steuer durch ein Bundesgesetz<br />

übernehmen würde, müßte er die Maßstäbe<br />

für eine Umverteilung exakt bestimmen.<br />

Nach Lage der Dinge kann<br />

der Maßstab für eine gerechte Umverteilung<br />

des Aufkommens nur die räumliche<br />

Verteilung der versicherten Objekte<br />

(Häuser, Industrieanlagen) sein. Darüber<br />

fehlen jedoch die Unterlagen. Die<br />

Versicherungswirtschaft hat uns unwiderlegbar<br />

nachgewiesen, daß sie mindestens<br />

25 Millionen Versicherungsträger<br />

auflisten müßte, um ein zuverlässiges<br />

Ergebnis zu ermitteln. Den Ländem<br />

stehen Unterlagen nicht zur Verfügung .<br />

Da wir gerade im Bundestag ein .. Statistikbereinigungsgesetz"<br />

erarbeiten ,<br />

dürfte es als ein Witz erscheinen, wenn<br />

wir demgegenüber eine Belegenheitsstatistik<br />

für Feuerversicherungen mit<br />

gewaltigem Autwand einführen würden<br />

mit dem einzigen Zweck, einen bisher<br />

länderseits funktionierenden Länderausgleich<br />

bundesgesetzlieh exakt zu untermauern.<br />

Angesichts dieses Tatbestandes hat<br />

in der letzten Sitzung des Finanzausschusses<br />

die CDU/CSU Vertagung<br />

beantragt. Ich meine, es sollte endlich<br />

eingesehen werden, daß ein Bundesgesetz<br />

zur Feuerschutzsteuer ungeeignet<br />

ist und daß deswegen die Länder selbst<br />

an eine gegebenenfalls notwendig erscheinende<br />

Anpassung an die durch<br />

die Änderung der Rechnungslegungsvorschriften<br />

für die Versicherungswirtschaft<br />

entstandene Lage herangehen<br />

sollten. Ein solches Vorgehen erspart<br />

allen Seiten die Schwierigkeiten und<br />

Verzögerungen , die der Bundesratsentwurf<br />

ausgelöst hat, und führt zum gleichen<br />

Ergebnis.<br />

Stellungnahme<br />

der CDU/CSU-Fraktion<br />

Die CDU/ CSU-Fraktion des Bundestages<br />

hat im bisherigen Gesetzgebungsverfahren<br />

für eine Novellierung des<br />

Feuerschutzsteuergesetzes als Bundesrecht<br />

plädiert und dabei einen unkomplizierten<br />

Weg für richtig gehalten. Sie<br />

hat dies auch in folgender Presseerklärung<br />

deutlich gemacht:<br />

ZS·MAGAZIN 10179 65

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