Magazin 197910
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deutlich werden lassen, daß sie das<br />
Feuerschutzsteuergesetz als Bundesgesetz<br />
novellieren will. Der steuerpolitische<br />
Sprecher der SPD, der Abgeordnete<br />
Gunter Huonker, hat mir zum Sachstand<br />
der Feuerschutzsteuer am 11 . Juli 1979<br />
folgendes mitgeteilt:<br />
.. Gestatten Sie mir als dem steuerpolitischen<br />
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion<br />
in diesem Zusammenhang einige<br />
Bemerkungen zum Beratungsstand<br />
des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs<br />
eines Feuerschutzsteuergesetzes.<br />
Der Gesetzentwurf konnte im Finanzausschuß<br />
nun doch nicht vor der Sommerpause<br />
verabschiedet werden. Entscheidend<br />
dafür ist: Dieser Gesetzentwurf<br />
enthält keine verfassungsrechtlich<br />
haltbare Bestimmung über die Aufleilung<br />
des Feuerschutzaufkommens zwischen<br />
den Ländern. Der diese Frage<br />
regelnde § 11 des Entwurfs wäre wegen<br />
Verstoß gegen Artikel 107 Grundgesetz<br />
verfassungswidrig. Dies wurde erst<br />
im Laufe der Beratungen im Finanzausschuß<br />
erkannt. Es ist jetzt einhellige<br />
Meinung aller im Finanzausschuß vertretenen<br />
Fraktionen , der Bundesregierung<br />
und vor allem auch der Länder,<br />
daß aus zwingenden verfassungsrechtlichen<br />
Gründen in den Entwurf eines<br />
Bundesfeuerschutzgesetzes eine Bestimmung<br />
aufgenommen werden muß,<br />
in der die Auf teilung des Steueraufkommens<br />
zwischen den Ländern so<br />
vollständig geregelt wird, daß jedes<br />
Land daraus die Höhe des ihm zustehenden<br />
Steueranteils ermilleln kann.<br />
Eine Aufteilungsregelung , die den Ansprüchen<br />
des Verfassungs rechts entspricht<br />
und zugleich für die Praxis praktikabel<br />
ist, konnte trotz intensiver Beratungen<br />
des Finanzausschusses noch<br />
nicht gefunden werden; auch die Länder<br />
konnten bislang einen solchen Vorschlag<br />
nicht vortegen.<br />
Der Finanzausschuß war sich in seiner<br />
letzten Sitzung vor der Sommerpause<br />
am 12. Juni 1979 darin einig, daß es<br />
jetzt Aufgabe der Bundesländer als<br />
Initiatoren des Gesetzentwurfes und<br />
als die Gebietskörperschaften, denen<br />
das Feuerschutzsteuereinkommen zufl<br />
ießt, ist, einen von allen Ländern getragenen<br />
, verfassungsrechtlich haltbaren<br />
und praktikablen Aufteilungsvorschlag<br />
vorzulegen . Erst dann kann der Gesetzentwurf<br />
im Finanzausschuß des Bundestages<br />
abschließend beraten werden .<br />
Das Bundesfinanzministerium sagte<br />
zu, den Ländern unverzüglich alles<br />
dem Bund zugängliche statistische Material<br />
zur Verfügung zu stellen. Im Finanzausschuß<br />
bestand zwischen allen<br />
Fraktionen Einvernehmen darüber, daß<br />
die Beratung nach der Sommerpause<br />
fortgesetzt würde."<br />
Haftung der F.D.P.-Fraktion<br />
Die F.D.P.-Fraktion hat schon in der<br />
ersten Beratung des Feuerschutzsteuergesetzes<br />
im Plenum des Bundestages<br />
erklärt, und diese linie in den vier Beratungen<br />
des Finanzausschusses fortgesetzt,<br />
daß sie nicht bereit ist, dieses<br />
Gesetz als Bundesfeuerschutzsteuergesetz<br />
zu novellieren. Sie hat darüber<br />
hinaus auf ihrem diesjährigen Parteitag<br />
in Bremen beschlossen, die Feuerschutzsteuer<br />
als Bagatellsteuer abzuschaffen,<br />
zumal sie nicht in den Plan<br />
zur Harmonisierung der EG-Steuern<br />
passe. Die Vorsitzende des Finanzausschusses<br />
des Bundestages, die<br />
F.D.P.-Abgeordnete Frau Liselolle<br />
Funcke, teilte mir mit Schreiben vom<br />
8. Juni 1979 folgendes mit:<br />
"Wie Sie wahrscheinlich der Presse<br />
entnommen haben, hat der Finanzausschuß<br />
einmütig die weitere Beratung<br />
der Feuerschutzsteuer vertagt. Alle<br />
Fraktionen haben sich davon überzeugt<br />
daß der vorgelegte Gesetzentwurf in<br />
§ 11 nicht der Verfassung entspricht.<br />
Deshalb wurde eine Alternative vorgelegt,<br />
die aber wegen fehlender Unterlagen<br />
für eine gerechte Verteilung der<br />
Steuer unpraktikabel ist.<br />
Die F.D.P. hat diese Schwierigkeiten<br />
von Anfang an gesehen und daher<br />
der Umwandlung der bisherigen Ländergesetze<br />
in ein Bundesgesetz wid"ersprochen.<br />
Hätten die Länder die ihnen<br />
notwendig erscheinenden Änderungen<br />
von sich aus in ihren Ländergesetzen<br />
vorgenommen, hätten die zusätzlichen<br />
Millel seit dem 1. 1. 1979 fließen können.<br />
Das ist leider nicht geschehen.<br />
Sie dürfen überzeugt sein, daß der<br />
F.D.P. an einer ausreichenden Ausstattung<br />
der freiwilligen Feuerwehren liegt.<br />
Gerade eine liberale Partei weiß das<br />
freiwillige Engagement des Bürgers<br />
zu werten. Doch ist eine Bundesfeuerschutzsteuer<br />
nicht der einzige Weg,<br />
diese Wertung auch materiell zu untermauern,<br />
zumal dann nicht, wenn eine<br />
solche Konstruktion auf ungesicherter<br />
Grundlage steht. Die Freunde der Feuerwehr<br />
sind nicht nur dort zu finden ,<br />
wo man scheinbar ,einfache' Lösungen<br />
verheißt. Die F.D.P. wünscht gesicherte<br />
Finanzierung auf verfassungsrechUicher<br />
und praktikabler Grundlage. Das - so<br />
meine ich - sollte auch das Interesse<br />
der Feuerwehr sein .<br />
Oie Länder sind nunmehr aufgefordert,<br />
eine Lösung zu erarbeiten , die einerseits<br />
der Verfassungslage entspricht,<br />
andererseits praktikabel und mit angemessenem<br />
Autwand durchführbar ist.<br />
Ich habe Zweifel, ob das gelingen<br />
kann ."<br />
In einer Presseerklärung vom 8. Juni<br />
1979 stellt Frau Liselotte Funcke fest:<br />
Die ursprüngliche Lösung des Bundesrates,<br />
die Länder zu einer Vereinbarung<br />
zu zwingen, geht allein schon aus verfassungsrechtlichen<br />
Gründen nicht.<br />
Sobald der Bund die Verantwortung<br />
für die Steuer durch ein Bundesgesetz<br />
übernehmen würde, müßte er die Maßstäbe<br />
für eine Umverteilung exakt bestimmen.<br />
Nach Lage der Dinge kann<br />
der Maßstab für eine gerechte Umverteilung<br />
des Aufkommens nur die räumliche<br />
Verteilung der versicherten Objekte<br />
(Häuser, Industrieanlagen) sein. Darüber<br />
fehlen jedoch die Unterlagen. Die<br />
Versicherungswirtschaft hat uns unwiderlegbar<br />
nachgewiesen, daß sie mindestens<br />
25 Millionen Versicherungsträger<br />
auflisten müßte, um ein zuverlässiges<br />
Ergebnis zu ermitteln. Den Ländem<br />
stehen Unterlagen nicht zur Verfügung .<br />
Da wir gerade im Bundestag ein .. Statistikbereinigungsgesetz"<br />
erarbeiten ,<br />
dürfte es als ein Witz erscheinen, wenn<br />
wir demgegenüber eine Belegenheitsstatistik<br />
für Feuerversicherungen mit<br />
gewaltigem Autwand einführen würden<br />
mit dem einzigen Zweck, einen bisher<br />
länderseits funktionierenden Länderausgleich<br />
bundesgesetzlieh exakt zu untermauern.<br />
Angesichts dieses Tatbestandes hat<br />
in der letzten Sitzung des Finanzausschusses<br />
die CDU/CSU Vertagung<br />
beantragt. Ich meine, es sollte endlich<br />
eingesehen werden, daß ein Bundesgesetz<br />
zur Feuerschutzsteuer ungeeignet<br />
ist und daß deswegen die Länder selbst<br />
an eine gegebenenfalls notwendig erscheinende<br />
Anpassung an die durch<br />
die Änderung der Rechnungslegungsvorschriften<br />
für die Versicherungswirtschaft<br />
entstandene Lage herangehen<br />
sollten. Ein solches Vorgehen erspart<br />
allen Seiten die Schwierigkeiten und<br />
Verzögerungen , die der Bundesratsentwurf<br />
ausgelöst hat, und führt zum gleichen<br />
Ergebnis.<br />
Stellungnahme<br />
der CDU/CSU-Fraktion<br />
Die CDU/ CSU-Fraktion des Bundestages<br />
hat im bisherigen Gesetzgebungsverfahren<br />
für eine Novellierung des<br />
Feuerschutzsteuergesetzes als Bundesrecht<br />
plädiert und dabei einen unkomplizierten<br />
Weg für richtig gehalten. Sie<br />
hat dies auch in folgender Presseerklärung<br />
deutlich gemacht:<br />
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