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AT - Studentenverbindung Concordia Bern

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Prof. Dr. Wolfgang Wiegand 1996/97 und SS 1997<br />

Prof. Dr. Thomas Koller Vorlesung OR<br />

Der Zessionar muss dies aber nicht tun, er erlangt volle Gläubigerstellung, kann über<br />

die Forderung ohne Einschränkung verfügen (kann sie erlassen, zedieren, stunden usf.).<br />

„Der Treuhänder kann mehr als er darf.“<br />

Im Konkursfall fällt das Treugut mit in die Konkursmasse. Der Treugeber hat nur einen<br />

normalen Forderungsanspruch. Er kann allerdings das zurückzuzahlende Darlehen mit<br />

der Forderung verrechnen.<br />

Vgl. dazu: [BGE 71 II 99] (K/S 13-1)<br />

[BGE 117 II 429] (K/S 13-4)<br />

B) Schuldübernahme<br />

§69 Die rechtliche Konstruktion<br />

Der grosse Unterschied zwischen Zession und Schuldübernahme: es kann dem Schuldner<br />

ziemlich gleichgültig sein, wen er zum Gläubiger hat. Nicht so dem Gläubiger, er hat<br />

ein grosses Interesse daran, wer sein Schuldner ist. Deshalb ist die Schuldübernahme<br />

nur mit der Zustimmung des Gläubigers möglich.<br />

§70 Die Wirkung der sog. befreienden Schuldübernahme<br />

1. Interne Schuldübernahme<br />

Hierbei handelt es sich nicht um eine eigentliche Schuldübernahme. Der Schuldübernehmer<br />

gibt dem Schuldner ein formfreies Befreiungsversprechen. Dem Gläubiger gegenüber<br />

bleibt der Schuldner zur Leistung verpflichtet. Der Schuldübernehmer kann<br />

aber erfüllen, weil persönliche Erfüllung selten erforderlich ist. (Der Schriftform bedarf<br />

das Befreiungsversprechen z.B. dann, wenn es gleichzeitig eine Schenkung ist.)<br />

2. Externe oder privative Schuldübernahme<br />

Diese eigentliche Schuldübernahme bedarf der Zustimmung des Gläubigers, weil hier<br />

der Schuldübernehmer allein an die Stelle des Schuldners tritt. Der Schuldübernehmer<br />

schliesst mit dem Gläubiger einen Vertrag, den Schuldner aus der Obligation zu entlassen.<br />

Zumeist ist die Schuldübernahme mit einer internen Schuldübernahme gekoppelt. Die<br />

externe Schuldübernahme kann aber auch ohne die Zustimmung des Schuldners geschehen.<br />

Dann hat aber der Schuldübernehmer keine Möglichkeit des Rückgriffs auf<br />

den Schuldner.<br />

Wie bei der Zession geht nur die isolierte Schuld und sich darauf beziehende Einreden<br />

usf. auf den Schuldübernehmer über.<br />

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