AT - Studentenverbindung Concordia Bern
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Prof. Dr. Wolfgang Wiegand 1996/97 und SS 1997<br />
Prof. Dr. Thomas Koller Vorlesung OR<br />
Der Zessionar muss dies aber nicht tun, er erlangt volle Gläubigerstellung, kann über<br />
die Forderung ohne Einschränkung verfügen (kann sie erlassen, zedieren, stunden usf.).<br />
„Der Treuhänder kann mehr als er darf.“<br />
Im Konkursfall fällt das Treugut mit in die Konkursmasse. Der Treugeber hat nur einen<br />
normalen Forderungsanspruch. Er kann allerdings das zurückzuzahlende Darlehen mit<br />
der Forderung verrechnen.<br />
Vgl. dazu: [BGE 71 II 99] (K/S 13-1)<br />
[BGE 117 II 429] (K/S 13-4)<br />
B) Schuldübernahme<br />
§69 Die rechtliche Konstruktion<br />
Der grosse Unterschied zwischen Zession und Schuldübernahme: es kann dem Schuldner<br />
ziemlich gleichgültig sein, wen er zum Gläubiger hat. Nicht so dem Gläubiger, er hat<br />
ein grosses Interesse daran, wer sein Schuldner ist. Deshalb ist die Schuldübernahme<br />
nur mit der Zustimmung des Gläubigers möglich.<br />
§70 Die Wirkung der sog. befreienden Schuldübernahme<br />
1. Interne Schuldübernahme<br />
Hierbei handelt es sich nicht um eine eigentliche Schuldübernahme. Der Schuldübernehmer<br />
gibt dem Schuldner ein formfreies Befreiungsversprechen. Dem Gläubiger gegenüber<br />
bleibt der Schuldner zur Leistung verpflichtet. Der Schuldübernehmer kann<br />
aber erfüllen, weil persönliche Erfüllung selten erforderlich ist. (Der Schriftform bedarf<br />
das Befreiungsversprechen z.B. dann, wenn es gleichzeitig eine Schenkung ist.)<br />
2. Externe oder privative Schuldübernahme<br />
Diese eigentliche Schuldübernahme bedarf der Zustimmung des Gläubigers, weil hier<br />
der Schuldübernehmer allein an die Stelle des Schuldners tritt. Der Schuldübernehmer<br />
schliesst mit dem Gläubiger einen Vertrag, den Schuldner aus der Obligation zu entlassen.<br />
Zumeist ist die Schuldübernahme mit einer internen Schuldübernahme gekoppelt. Die<br />
externe Schuldübernahme kann aber auch ohne die Zustimmung des Schuldners geschehen.<br />
Dann hat aber der Schuldübernehmer keine Möglichkeit des Rückgriffs auf<br />
den Schuldner.<br />
Wie bei der Zession geht nur die isolierte Schuld und sich darauf beziehende Einreden<br />
usf. auf den Schuldübernehmer über.<br />
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