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Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace

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Anhang 5 - Datenquellen<br />

ARfD<br />

<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />

Der ARfD-Wert: Zur Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die eine hohe akute Toxizität aufweisen und schon<br />

bei einmaliger o<strong>der</strong> kurzzeitiger Aufnahme gesundheitsschädliche Wirkungen auslösen können, eignet sich <strong>der</strong> ADI-Wert<br />

nur eingeschränkt. Da er häufig aus längerfristigen Studien abgeleitet wird, charakterisiert er eine akute Gefährdung<br />

durch Rückstände in <strong>der</strong> Nahrung möglicherweise unzureichend. Deshalb wird für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe neben<br />

dem ADI-Wert die akute Referenzdosis, ARfD, regelmäßig abgeleitet.<br />

<strong>Die</strong> Weltgesundheitsorganisation hat die ARfD als diejenige Substanzmenge definiert, die über die Nahrung innerhalb<br />

eines Tages o<strong>der</strong> mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares Gesundheitsrisiko<br />

für den Verbraucher resultiert. An<strong>der</strong>s als <strong>der</strong> ADI wird <strong>der</strong> ARfD-Wert nicht für jedes Pflanzenschutzmittel festgelegt,<br />

son<strong>der</strong>n nur für solche Wirkstoffe, die in ausreichen<strong>der</strong> Menge geeignet sind, die Gesundheit schon bei einmaliger<br />

Exposition zu schädigen.<br />

ADI- und ARfD-Werte werden sowohl von Expertengruppen <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (WHO), als auch durch die<br />

zuständigen nationalen Behörden – in Deutschland durch das BfR – nach bestimmten Konventionen festgelegt. <strong>Die</strong>se<br />

Konventionen lassen hinsichtlich <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> jeweils relevantesten wissenschaftlichen Studien und <strong>der</strong> für die<br />

Extrapolation tierexperimenteller Ergebnisse auf die Situation beim Menschen gewählten Sicherheitsfaktoren einen<br />

gewissen Spielraum, so dass Grenzwerte <strong>der</strong> verschiedenen nationalen und internationalen Einrichtungen für dieselbe<br />

Substanz nicht zwangsläufig übereinstimmen müssen.<br />

<strong>Die</strong>s gilt aufgrund <strong>der</strong> ständigen Erweiterung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes auch für Bewertungen, die zu<br />

unterschiedlichen Zeitpunkten vorgenommen wurden.<br />

Immer wenn eine Rückstandshöchstmenge überschritten ist, muss eine Risikobewertung erfolgen, damit die<br />

notwendigen und <strong>der</strong> jeweiligen Situation angemessenen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers veranlasst werden<br />

können. Ob eine Überschreitung <strong>der</strong> zulässigen Höchstmenge gesundheitlich bedenklich ist, hängt von <strong>der</strong><br />

Gefährlichkeit des Pflanzenschutzmittels und davon ab, ob einer <strong>der</strong> Expositionsgrenzwerte überschritten ist. Eine<br />

Höchstmengenüberschreitung ist insbeson<strong>der</strong>e dann gesundheitlich bedenklich, wenn die bestmögliche Abschätzung<br />

<strong>der</strong> Rückstandsaufnahme ergibt, dass dies für den akuten Expositionsgrenzwert (ARfD) <strong>der</strong> Fall ist, während eine<br />

kurzfristige Überschreitung des ADIWertes nicht zwingend zu einer gesundheitlichen Gefährdung führen muss.<br />

Im Folgenden hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die aktuellen ADI- und ARfDWerte zusammengestellt, die<br />

für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln zur Verfügung stehen. Mit diesen Werten<br />

gibt das BfR vor allem den amtlichen Einrichtungen <strong>der</strong> Lebensmittelüberwachung ein Instrument an die Hand, mit dem<br />

sie abschätzen können, ob eine Höchstmengenüberschreitung eine Verzehrswarnung zur Folge haben sollte. Weichen<br />

im Einzelfall die Grenzwerte <strong>der</strong> WHO und des BfR voneinan<strong>der</strong> ab, ist hierfür <strong>der</strong> vom BfR festgelegte Wert<br />

maßgeblich.<br />

ADI<br />

Information des BfR zur Ableitung <strong>der</strong> ADI-Werte: „Nicht nur <strong>der</strong> einmalige Verzehr eines Lebensmittels, das<br />

Pflanzenschutzmittelrückstände unterhalb <strong>der</strong> festgelegten Höchstmenge enthält, muss gesundheitlich unbedenklich<br />

sein. Auch <strong>der</strong> Verzehr dieses Lebensmittels über längere Zeiträume darf die Gesundheit nicht gefährden. Um beides<br />

sicherzustellen, werden Grenzwerte für die gesundheitliche Bewertung sowohl <strong>der</strong> kurz- als auch <strong>der</strong> langfristigen<br />

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