Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace
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Wirkungskategorie Reproduktionstoxizität<br />
<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />
Der Begriff „Reproduktionstoxizität“ umfasst nach Definiton <strong>der</strong> EU sowohl die Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> männlichen und weiblichen Fortpflanzungsfähigkeit als auch die vorgeburtliche Verursachung<br />
von nicht vererbbaren gesundheitsschädlichen Wirkungen auf die Nachkommenschaft (EC 2001).<br />
Nicht systematisch untersucht wurde bisher die Entwicklungs-Neurotoxizität (DNT) von Pestizid-<br />
Wirkstoffen, die die Wirkungen von Stoffen auf das sich entwickelnde Nervensystem im Mutterleib<br />
und im Säugling beschreibt. DNT-Effekte sind vielschichtig und zeigen sich beispielsweise in vermin<strong>der</strong>ter<br />
Denkleistung o<strong>der</strong> Verhaltensauffälligkeiten. Ihre Identifizierung ist zumeist aufwändig,<br />
weil sich Effekte zum Teil erst in <strong>der</strong> Pubertät o<strong>der</strong> im Erwachsenenalter zeigen. Entsprechende<br />
Testverfahren sind <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Entwicklung (OECD 2007). Aufgrund dieser Datenlücke erhält<br />
kein Wirkstoff <strong>der</strong>zeit null Wirkungspunkte in <strong>der</strong> Kategorie Reproduktionstoxizität.<br />
Detaillierte Informationen zu den in <strong>der</strong> vorliegenden Studie für die Bewertung <strong>der</strong> reproduktionstoxischen<br />
Eigenschaften von Pestizid-Wirkstoffen verwendeten Stofflisten finden sich im<br />
Anhang.<br />
EU<br />
In <strong>der</strong> EU werden Stoffe mit reproduktionstoxischer Wirkung o<strong>der</strong> mit Hinweisen auf eine solche<br />
Wirkung gemäß Richtlinie 67/548 in drei Kategorien eingestuft (EC 2001). <strong>Die</strong>se Einstufung erfolgt<br />
auf ähnliche Weise wie für mutagene und kanzerogene Stoffe.<br />
Kat. 1: Erfahrungen am Menschen: Stoffe, die beim Menschen die Fortpflanzungsfähigkeit<br />
(Fruchtbarkeit) bekanntermaßen beeinträchtigen<br />
Kat. 2: Erfahrungen aus Tierversuchen: Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit<br />
(Fruchtbarkeit) des Menschen angesehen werden sollten<br />
Kat. 3: „Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung <strong>der</strong> Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit)<br />
des Menschen zu Besorgnis Anlass geben<br />
Solche Stoffe werden mit Gefahrenkennzeichnungen (R-Sätzen) versehen. . <strong>Die</strong> entsprechenden<br />
R-Sätze sind:<br />
R 60: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen<br />
R 61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen<br />
R 62: Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen<br />
R 63: Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen<br />
R 64: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen<br />
<strong>Die</strong> Einstufungen <strong>der</strong> EU sind durch folgende Einschränkungen charakterisiert:<br />
Daten aus in vitro-Untersuchungen können nur in Ausnahmefällen eine Einstufung begründen<br />
Stoffe, bei denen solche Wirkungen nur als sekundäre und unspezifische Folge an<strong>der</strong>er toxischer<br />
Wirkungen auftreten, werden nicht als reproduktionstoxisch eingestuft<br />
Selbst im Tierexperiment eindeutig nachgewiesene Wirkungen führen nicht unbedingt zu<br />
einer Einstufung<br />
Liefert eine Dosis von mindestens 1000 mg/kg (oral) keinen Hinweis auf reproduktionstoxische<br />
Wirkungen, werden Untersuchungen in an<strong>der</strong>en Dosisbereichen nicht unbedingt als erfor<strong>der</strong>lich<br />
angesehen. Im Regelfall wird davon ausgegangen, dass reproduktionstoxische Wir-<br />
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