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Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace

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<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />

Tab 19: Einstufungskriterien und Kennzeichnung für aquatische Toxizität nach EU-Richtlinie 67/548<br />

Symbol Risikosatz Einstufungskriterien 24<br />

Seite 52 von 166<br />

Fisch<br />

LC50, mg/L,<br />

96h<br />

Wasserfloh<br />

Daphnia<br />

EC50, mg/L, 48h<br />

Alge<br />

IC50, mg/L 72h<br />

N R50 - Sehr giftig für Wasserorganismen 1 1 1<br />

N R51 - Giftig für Wasserorganismen 1 - 10 1 - 10 1 - 10<br />

- R52 - Schädlich für Wasserorganismen 10 -100 10 -100 10 -100<br />

Subletale, chronische Effekte o<strong>der</strong> indirekte Spätfolgen werden durch die Einstufung nach<br />

67/548EG nicht berücksichtigt. So wirken einige <strong>Pestizide</strong> weit unter <strong>der</strong> tödlichen Dosis auf aquatische<br />

Organismen: Untersuchungen von Köcherfliegen zeigten, dass Monate nach einer einstündigen<br />

Exposition mit dem Insektizid Fenvalerat ihre Entwicklung bei einem Tausendstel <strong>der</strong> letalen<br />

Konzentration (LC50) zurückgeblieben war; die Sterblichkeit von Zuckmückenlarven und des<br />

Krebstieres Hyalella azteca stieg erst mehrere Wochen nach Exposition gegenüber einem Hun<strong>der</strong>tstel<br />

<strong>der</strong> letalen Dosis (LC50) von Esfenvalerat an (Liess & von <strong>der</strong> Ohe 2005).<br />

Für die Bewertung <strong>der</strong> aquatischen Toxizität <strong>der</strong> Stoffe in <strong>der</strong> vorliegenden Studie wird <strong>der</strong> Annex I<br />

<strong>der</strong> Richtlinie 67/548EG verwendet (ECB 2007 25 ). Das Bewertungssystem ist in <strong>der</strong> folgenden Tabelle<br />

dargestellt.<br />

Tab 20: Bewertungssystem aquatische Toxizität (akut)<br />

Risikosatz Wirkungspunkte<br />

R50 Sehr giftig für Wasserorganismen 5<br />

R51 Giftig für Wasserorganismen 4<br />

R52 Schädlich für Wasserorganismen 3<br />

Wirkstoffe mit Gefährlichkeits-Einstufung nach 67/548,<br />

aber nicht als aquatoxisch bewertet(R50-52)<br />

Wirkstoffe ohne Einstufung 3<br />

Wirkstoffe, die nach 67/458 eingestuft wurden, aber keine Kennzeichnung mit R50-52 aufweisen,<br />

bekommen keine Wirkungspunkte, da diese Stoffe als praktisch akut ungiftig für Wasserorganismen<br />

gelten. Wirkstoffe ohne jegliche Einstufung nach 67/548EG sind nicht o<strong>der</strong> nicht nach EU-<br />

Standards getestet worden. Ihre aquatische Toxizität ist somit nicht einschätzbar und sie erhalten<br />

in <strong>der</strong> vorliegenden Studie erhalten eine mittlere Wertung von drei Wirkungspunkten, da sie sowohl<br />

praktisch ungiftig als auch sehr giftig sein könnten.<br />

24 XC 50: <strong>Die</strong> Konzentration, bei <strong>der</strong> 50% <strong>der</strong> Versuchsorganismen<br />

X=L „LC50“: sterben; X=E „EC50“: schwimmunfähig werden; X=I „IC50“: wachstumsgehemmt sind.<br />

25 Um möglichst aktuelle Daten zu verwenden wurde <strong>der</strong> neueste Antrag für die 30. Anpassung des European Chemi-<br />

cal Büros für die Bewertung verwendet (ECB 2007).<br />

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