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Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace

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<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />

Aufnahme von Rückständen abgeleitet. Sie basieren auf umfangreichen tierexperimentellen Daten sowie eventuell<br />

vorliegenden Angaben zur Wirkung beim Menschen:<br />

Der ADI-Wert: Als Grenzwert für die gesundheitliche Beurteilung <strong>der</strong> Langzeitaufnahme eines<br />

Pflanzenschutzmittelrückstandes mit <strong>der</strong> Nahrung wird <strong>der</strong> sog. ADI-Wert ("Acceptable Daily Intake“, duldbare tägliche<br />

Aufnahmemenge) herangezogen. <strong>Die</strong> Weltgesundheits- und die Welternährungsorganisation definieren ihn als die<br />

Substanzmenge, die ein Verbraucher<br />

unter Berücksichtigung aller vorhandenen Kenntnisse täglich und lebenslang ohne erkennbares Risiko für die<br />

Gesundheit aufnehmen kann. Der ADI-Wert wird für jedes Pflanzenschutzmittel festgelegt und in Milligramm pro<br />

Kilogramm Körpergewicht (mg/kg KG) angegeben.<br />

ADI- und ARfD-Werte werden sowohl von Expertengruppen <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (WHO), als auch durch die<br />

zuständigen nationalen Behörden – in Deutschland durch das BfR – nach bestimmten Konventionen festgelegt. <strong>Die</strong>se<br />

Konventionen lassen hinsichtlich <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> jeweils relevantesten wissenschaftlichen Studien und <strong>der</strong> für die<br />

Extrapolation tierexperimenteller Ergebnisse auf die Situation beim Menschen gewählten Sicherheitsfaktoren einen<br />

gewissen Spielraum, so dass Grenzwerte <strong>der</strong> verschiedenen nationalen und internationalen Einrichtungen für dieselbe<br />

Substanz nicht zwangsläufig übereinstimmen müssen.<br />

<strong>Die</strong>s gilt aufgrund <strong>der</strong> ständigen Erweiterung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes auch für Bewertungen, die zu<br />

unterschiedlichen Zeitpunkten vorgenommen wurden.“<br />

(Grenzwerte für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen, Aktualisierte Information* Nr.<br />

002/2007 des BfR vom 04. Januar 2006, www.bfr.bund.de.* Aktualisiert am 30. Januar 2007)<br />

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