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Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace

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<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />

Da <strong>der</strong> Fokus <strong>der</strong> Bewertung auf synthetisch-organischen <strong>Pestizide</strong>n liegt, wurden Pflanzenextrakte,<br />

Pheromone, Bakterien, Nützlinge, Mikroorganismen, anorganische Wirkstoffe (Metallverbindungen)<br />

und an<strong>der</strong>e nicht-synthetische Präparate nicht in die Bewertungsliste aufgenommen. Vieler<br />

dieser z.B. auch im biologischen Landbau verwandten Stoffe gelten als die Gesundheit und die<br />

Umwelt weniger beeinträchtigend als organisch-synthetische <strong>Pestizide</strong>.<br />

Für alle Wirkstoffe wurde im nächsten Schritt die CAS-Nummer 4 ermittelt; dazu wurde, neben <strong>der</strong><br />

Pestizid-Datenbank des Autors L. Neumeister 5 , <strong>der</strong> ADV-Katalog <strong>der</strong> Lebensmittelüberwachung 6 ,<br />

das „Compendium of Pesticide Common Names“ (Wood 2007) und die Pestiziddatenbank des<br />

Pestizid Aktions-Netzwerks Nord-Amerika (PANNA 2007) herangezogen. Wirkstoffe, denen mithilfe<br />

dieser Datenbanken keine CAS-Nummer zugeordnet werden konnte, wurden nicht in die Bewertung<br />

aufgenommen, da sie nicht eindeutig identifizierbar sind.<br />

Auf Wunsch des Auftraggebers soll eine Handlungsempfehlung für die Industrie, Landwirtschaft,<br />

Agrar- und Lebensmittelhandel, Behörden, politische Entscheidungsträger u.a. Akteure erstellt<br />

werden. Pestizidwirkstoffe, die keine Anwendung in <strong>der</strong> Landwirtschaft mehr finden, wurden daher<br />

als vernachlässigbar aus <strong>der</strong> Ausgangsliste entfernt. <strong>Die</strong>s sind nach Einschätzung <strong>der</strong> Autoren alle<br />

<strong>Pestizide</strong>, die durch die „Stockholm Convention on persistent organic pollutants“ (POPs) 7 international<br />

geächtet sind sowie alle <strong>Pestizide</strong>, die durch das „Internationale Programm zur Chemikaliensicherheit“<br />

(IPCS) <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (WHO) als obsolet eingestuft wurden (IPCS<br />

2005).<br />

<strong>Die</strong> Gesamtliste enthält letztlich somit 1134 Wirkstoffe. Dennoch kann diese <strong>Liste</strong> nicht völlig erschöpfend<br />

sein. Anwendungen von in <strong>der</strong> EU schon lange verbotenen <strong>Pestizide</strong>n wie Isofenphosmethyl<br />

in Spanien, das aus Asien illegal eingeführt wurde, o<strong>der</strong> das Auftauchen eines als obsolet<br />

geglaubten Pestizids wie Nitrofen können durch eine <strong>der</strong>artige <strong>Liste</strong> nicht erfasst werden.<br />

Es ist allerdings zu hoffen, dass sich die meisten Erzeuger, die für den europäischen Lebensmittelmarkt<br />

frisches Obst und Gemüse produzieren, an die Bestimmungen <strong>der</strong> EU, insbeson<strong>der</strong>e an<br />

die Zulassungsbestimmungen halten.<br />

4 <strong>Die</strong> CAS-Nummer dient zur eindeutigen Identifizierung von Chemikalien, Details unter www.cas.org/expertise/cas-<br />

content/registry/regsys.html<br />

5<br />

Siehe unter www.pestizidexperte.de<br />

6<br />

ADV-Kodierkataloge für die Übermittlung von Daten aus <strong>der</strong> amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung so-<br />

wie dem Lebensmittel-Monitoring<br />

7<br />

<strong>Die</strong> POP-Konvention hat sich zum Ziel gesetzt, beson<strong>der</strong>s persistente organische Schadstoffe international zu ver-<br />

bannen und ihre Emissionen in die Umwelt zu unterbinden o<strong>der</strong> zu reduzieren. Siehe unter www.pops.int/<br />

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