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Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace

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10. Wirkungskategorie Hormonelle Wirkung<br />

<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />

<strong>Die</strong> hormonelle Wirkung umfasst alle Wirkungen, die Hormone in ihrer Funktion beeinträchtigen.<br />

<strong>Die</strong> Wirkungen körpereigener, natürlicher Hormone können durch Chemikalien abgeschwächt o<strong>der</strong><br />

blockiert, aber auch verstärkt werden. 1999 ließ die Europäische Kommission 564 persistente Stoffe<br />

und Stoffe mit großem Produktionsvolumen auf ihre hormonelle Wirksamkeit überprüfen (EC<br />

2000). <strong>Die</strong> überprüften Chemikalien wurden anschließend in 3 Kategorien unterteilt, um sie entsprechend<br />

auf eine Prioritätenliste zu setzen:<br />

Kategorie 1: Mindestens eine Studie bewies die hormonelle Wirksamkeit in einem<br />

intakten Organismus.<br />

Kategorie 2: Potenzial für hormonelle Wirksamkeit. In vitro Experimente (an Organen<br />

o<strong>der</strong> Zellen) lassen auf eine potenzielle hormonelle Wirksamkeit im intakten Organismus<br />

schließen.<br />

Kategorie 3: Keine wissenschaftliche Basis, um den Stoff auf die Prioritätenliste zu<br />

setzen .<br />

Von den 564 Stoffen wurden im Jahr 2000 118 Stoffe in die Kategorien 1 und 2 eingeordnet, viele<br />

davon sind <strong>Pestizide</strong>. Im Oktober 2004 veröffentliche die Europäische Kommission eine <strong>Liste</strong> dieser<br />

Stoffe mit teilweise aktualisierten Einstufungen und dem rechtlichen Status <strong>der</strong> potenziell hormonell<br />

wirksamen Stoffe. <strong>Die</strong>se Veröffentlichung enthielt außerdem eine <strong>Liste</strong> von 19 Stoffen, bei<br />

denen eine hormonelle Wirksamkeit auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> verfügbaren Information nicht angenommen<br />

wird. Bis heute sind durch die Europäische Kommission 264 Chemikalien als Kategorie 1 o<strong>der</strong> 2<br />

(potenziell o<strong>der</strong> nachweislich hormonell wirksam) eingestuft worden (EC 2004).<br />

Für den Nachweis <strong>der</strong> hormonellen Wirksamkeit (Kategorie 1) wurde die höchste Wirkungspunktzahl<br />

vergeben. <strong>Die</strong> Kategorien 2 und 3 erhalten vier bzw. drei Wirkungspunkte. Aufgrund <strong>der</strong> großen<br />

wissenschaftlichen Unsicherheit bezüglich <strong>der</strong> hormonellen Wirkung von Chemikalien wird für<br />

Stoffe, die nach heutigem Wissensstand vermutlich nicht hormonell wirksam sind, dennoch ein<br />

Punkt vergeben. <strong>Pestizide</strong>, die vom Screening <strong>der</strong> EU nicht erfasst wurden, erhalten bis zu ihrer<br />

Untersuchung vorsorglich drei Wirkungspunkte.<br />

Tab 17: Bewertungsschema für hormonelle Wirkung<br />

ED Kategorie Wirkungspunkte<br />

Kategorie 1: Mindestens eine Studie bewies die hormonelle Wirksamkeit in einem<br />

intakten Organismus.<br />

5<br />

Kategorie 2: Potenzial für hormonelle Wirksamkeit. In vitro Experimente (an Organen<br />

o<strong>der</strong> Zellen) lassen auf eine potenzielle hormonelle Wirksamkeit im intakten<br />

Organismus schließen.<br />

Kategorie 3: Keine wissenschaftliche Basis, um Stoff auf Prioritätenliste zu setzen. 3<br />

Vermutlich keine hormonelle Wirksamkeit nach <strong>der</strong>zeitigem Informationsstand 1<br />

Keine Überprüfung durch EC 3<br />

4<br />

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