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Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace

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<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />

11. Wirkungskategorien Umwelt<br />

Wirkungskategorie Akute Umweltgefährdung<br />

<strong>Die</strong> Bewertung des Umweltverhaltens und des Gefährdungspotenzials von Einzelstoffen für die<br />

Umwelt kann durch die Analyse von chemisch-physikalischen und ökotoxikologischen Eigenschaften<br />

<strong>der</strong> Stoffe gegenüber verschiedenen Organismen erfolgen. Für die vergleichende Bewertung<br />

einer <strong>Liste</strong> von mehreren hun<strong>der</strong>t Stoffen ist dieser Ansatz jedoch nur mit erheblichem Aufwand<br />

möglich.<br />

Da verschiedene Institutionen bereits viele <strong>Pestizide</strong> bezüglich ihrer möglichen Gefährdung für die<br />

Umwelt erfasst und bewertet haben, wird für die vorliegende Studie auf diese vorhandenen Bewertungssysteme<br />

zurückgegriffen.<br />

Bei <strong>der</strong> Bewertung in <strong>der</strong> vorliegenden Studie wurden ökotoxikologische Daten von Organismen<br />

verwendet, die für eine Pestizid-Exposition relevante Gruppen repräsentieren und für die belastbare<br />

Daten zu Verfügung stehen. <strong>Die</strong>s sind akute Effekte gegenüber aquatischen Organismen (Fische,<br />

Wasserflöhe, Algen), Vögeln, Bienen und Regenwürmern. <strong>Die</strong>se Artengruppen werden bei<br />

<strong>der</strong> Zulassung und Einstufung von <strong>Pestizide</strong>n auf verschiedene Endpunkte hin getestet.<br />

Untersuchungen zur chronischen Toxizität werden im Rahmen <strong>der</strong> amtlichen Wirkstoffzulassung<br />

für Vögel und Fische durchgeführt. <strong>Die</strong>se Daten konnten jedoch nicht in die vorliegende Studie<br />

einbezogen werden, da sie nicht in einer öffentlich verfügbaren Datenbank, son<strong>der</strong>n in Form von<br />

Einzeldokumenten vorliegen, <strong>der</strong>en Auswertung aufgrund des hohen Aufwands nicht erfolgen<br />

konnte.<br />

Um die Frage nach <strong>der</strong> bisherigen Einstufung <strong>der</strong> akuten Umweltgefährlichkeit zu beantworten,<br />

wurde die jeweilige Klassifizierung nach <strong>der</strong> EU-Richtlinie 67/548 zur Einstufung, Verpackung und<br />

Kennzeichnung gefährlicher Stoffe betrachtet (EC 2001). Für die Kennzeichnung <strong>der</strong> Umweltgefährlichkeit<br />

wird das Symbol „N“ in Verbindung mit einem Warnsymbol verwendet. Das Warnsymbol<br />

bedeutet: „Gefährlich für die Umwelt.“ Folgende Risikosätze existieren für umweltgefährliche<br />

Stoffe:<br />

R50 Sehr giftig für Wasserorganismen R54 Giftig für Pflanzen<br />

R51 Giftig für Wasserorganismen R55 Giftig für Tiere<br />

R52 Schädlich für Wasserorganismen R56 Giftig für Bodenorganismen<br />

R53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche<br />

Wirkung haben<br />

R59 Gefährlich für die Ozonschicht<br />

Seite 50 von 166<br />

R57 Giftig für Bienen<br />

R58 Kann längerfristig schädliche Wirkung auf die<br />

Umwelt haben<br />

Für die R-Sätze 54-58 wurden bisher keine Einstufungskriterien vergeben, sie sind also für die vorliegende<br />

Studie nicht anwendbar.

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