Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace
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<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />
11. Wirkungskategorien Umwelt<br />
Wirkungskategorie Akute Umweltgefährdung<br />
<strong>Die</strong> Bewertung des Umweltverhaltens und des Gefährdungspotenzials von Einzelstoffen für die<br />
Umwelt kann durch die Analyse von chemisch-physikalischen und ökotoxikologischen Eigenschaften<br />
<strong>der</strong> Stoffe gegenüber verschiedenen Organismen erfolgen. Für die vergleichende Bewertung<br />
einer <strong>Liste</strong> von mehreren hun<strong>der</strong>t Stoffen ist dieser Ansatz jedoch nur mit erheblichem Aufwand<br />
möglich.<br />
Da verschiedene Institutionen bereits viele <strong>Pestizide</strong> bezüglich ihrer möglichen Gefährdung für die<br />
Umwelt erfasst und bewertet haben, wird für die vorliegende Studie auf diese vorhandenen Bewertungssysteme<br />
zurückgegriffen.<br />
Bei <strong>der</strong> Bewertung in <strong>der</strong> vorliegenden Studie wurden ökotoxikologische Daten von Organismen<br />
verwendet, die für eine Pestizid-Exposition relevante Gruppen repräsentieren und für die belastbare<br />
Daten zu Verfügung stehen. <strong>Die</strong>s sind akute Effekte gegenüber aquatischen Organismen (Fische,<br />
Wasserflöhe, Algen), Vögeln, Bienen und Regenwürmern. <strong>Die</strong>se Artengruppen werden bei<br />
<strong>der</strong> Zulassung und Einstufung von <strong>Pestizide</strong>n auf verschiedene Endpunkte hin getestet.<br />
Untersuchungen zur chronischen Toxizität werden im Rahmen <strong>der</strong> amtlichen Wirkstoffzulassung<br />
für Vögel und Fische durchgeführt. <strong>Die</strong>se Daten konnten jedoch nicht in die vorliegende Studie<br />
einbezogen werden, da sie nicht in einer öffentlich verfügbaren Datenbank, son<strong>der</strong>n in Form von<br />
Einzeldokumenten vorliegen, <strong>der</strong>en Auswertung aufgrund des hohen Aufwands nicht erfolgen<br />
konnte.<br />
Um die Frage nach <strong>der</strong> bisherigen Einstufung <strong>der</strong> akuten Umweltgefährlichkeit zu beantworten,<br />
wurde die jeweilige Klassifizierung nach <strong>der</strong> EU-Richtlinie 67/548 zur Einstufung, Verpackung und<br />
Kennzeichnung gefährlicher Stoffe betrachtet (EC 2001). Für die Kennzeichnung <strong>der</strong> Umweltgefährlichkeit<br />
wird das Symbol „N“ in Verbindung mit einem Warnsymbol verwendet. Das Warnsymbol<br />
bedeutet: „Gefährlich für die Umwelt.“ Folgende Risikosätze existieren für umweltgefährliche<br />
Stoffe:<br />
R50 Sehr giftig für Wasserorganismen R54 Giftig für Pflanzen<br />
R51 Giftig für Wasserorganismen R55 Giftig für Tiere<br />
R52 Schädlich für Wasserorganismen R56 Giftig für Bodenorganismen<br />
R53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche<br />
Wirkung haben<br />
R59 Gefährlich für die Ozonschicht<br />
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R57 Giftig für Bienen<br />
R58 Kann längerfristig schädliche Wirkung auf die<br />
Umwelt haben<br />
Für die R-Sätze 54-58 wurden bisher keine Einstufungskriterien vergeben, sie sind also für die vorliegende<br />
Studie nicht anwendbar.