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Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace

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<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />

den meisten Fällen würden diese Argumente, vor allem kombiniert, zu einer Einstufung in Kategorie 3 führen, auch wenn<br />

bei Tieren Tumore ausgelöst wurden:<br />

- krebserzeugende Wirkungen nur bei sehr hohen Dosen, die die "maximal verträgliche Dosis" überschreiten. <strong>Die</strong><br />

maximal verträgliche Dosis ist gekennzeichnet durch toxische Wirkungen, die zwar noch nicht die Lebenserwartung<br />

verringern, aber mit physischen Verän<strong>der</strong>ungen wie z. B. einer etwa 10%igen Verringerung <strong>der</strong> Gewichtszunahme<br />

einhergehen;<br />

- Auftreten von Tumoren, beson<strong>der</strong>s bei hohen Dosen, nur in beson<strong>der</strong>en Organen bestimmter Spezies, die<br />

bekanntermassen zu einer hohen spontanen Tumorbildung neigen;<br />

- Auftreten von Tumoren nur am Applikationsort in sehr empfindlichen Testsystemen (z. B. i.p. o<strong>der</strong> s.c. Verabreichung<br />

bestimmter lokal wirksamer Verbindungen), wenn das jeweilige Zielorgan für den Menschen nicht relevant ist;<br />

- keine Genotoxizität in Kurzzeit-Versuchen in vivo und in vitro;<br />

- Vorhandensein eines sekundären Wirkungsmechanismus aus dem ein Schwellenwert abgeleitet werden kann (z. B.<br />

hormonelle Wirkungen auf Zielorgane o<strong>der</strong> auf physiologische Regulationsmechanismen, chronische Stimulation von<br />

Zellwachstum);<br />

- Bestehen eines speziespezifischen Mechanismus <strong>der</strong> Tumorbildung (z. B. über spezifische Stoffwechselwege), <strong>der</strong> für<br />

den Menschen nicht von Bedeutung ist.<br />

Zur Unterscheidung zwischen Kategorie 3 und keiner Einstufung gelten folgende Argumente bei denen ein Anlaß zur<br />

Besorgnis für den Menschen ausgeschlossen wird:<br />

- Ein Stoff sollte in keine <strong>der</strong> Kategorien eingestuft werden, wenn <strong>der</strong> Mechanismus <strong>der</strong> Tuzmorbildung im Versuch<br />

eindeutig ermittelt wurde und nachgewiesen ist, daß er nicht auf den Menschen extrapoliert werden kann.<br />

- Liegen lediglich Daten über Lebertumoren bei bestimmten beson<strong>der</strong>s empfindlichen Mäuserassen ohne sonstige<br />

zusätzliche Anhaltspunkte vor, wird <strong>der</strong> Stoff in keine <strong>der</strong> Kategorien eingestuft.<br />

- Fälle in denen lediglich Tumordaten über Neoplasien an Lokalisationen und bei Stämmen vorliegen, bei denen sie<br />

bekanntermassen mit einer hohen Spontanrate auftreten, sollten beson<strong>der</strong>e Beachtung finden.<br />

(EU-Richtlinie 93/21/EWG <strong>der</strong> Kommission vom 27. April 1993 zur achtzehnten Anpassung an den technischen<br />

Fortschritt <strong>der</strong> Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung <strong>der</strong> Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die<br />

Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe , Anhang VI, vom 27.04.1993, verfügbar unter: http://eur-<br />

lex.europa.eu, Download am 24.04.2007 )<br />

BAuA CMR-<strong>Liste</strong><br />

<strong>Die</strong> BAuA-<strong>Liste</strong> ist eine nationale Ergänzung zu Anhang I <strong>der</strong> RL 67/548/EWG; beide <strong>Liste</strong>n sind zu beachten. <strong>Die</strong><br />

nationalen Bewertungen durch die TRGS 905 bzw. TRGS 906 erfolgen zum Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten am Arbeitsplatz,<br />

so dass <strong>der</strong> Arbeitgeber die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen treffen kann.<br />

Verzeichnis krebserzeugen<strong>der</strong>, erbgutverän<strong>der</strong>n<strong>der</strong> o<strong>der</strong> fortpflanzungsgefährden<strong>der</strong> Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren<br />

nach Anhang I <strong>der</strong> Richtlinie 67/548/EWG, TRGS 905 und TRGS 906<br />

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