Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace
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<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />
den meisten Fällen würden diese Argumente, vor allem kombiniert, zu einer Einstufung in Kategorie 3 führen, auch wenn<br />
bei Tieren Tumore ausgelöst wurden:<br />
- krebserzeugende Wirkungen nur bei sehr hohen Dosen, die die "maximal verträgliche Dosis" überschreiten. <strong>Die</strong><br />
maximal verträgliche Dosis ist gekennzeichnet durch toxische Wirkungen, die zwar noch nicht die Lebenserwartung<br />
verringern, aber mit physischen Verän<strong>der</strong>ungen wie z. B. einer etwa 10%igen Verringerung <strong>der</strong> Gewichtszunahme<br />
einhergehen;<br />
- Auftreten von Tumoren, beson<strong>der</strong>s bei hohen Dosen, nur in beson<strong>der</strong>en Organen bestimmter Spezies, die<br />
bekanntermassen zu einer hohen spontanen Tumorbildung neigen;<br />
- Auftreten von Tumoren nur am Applikationsort in sehr empfindlichen Testsystemen (z. B. i.p. o<strong>der</strong> s.c. Verabreichung<br />
bestimmter lokal wirksamer Verbindungen), wenn das jeweilige Zielorgan für den Menschen nicht relevant ist;<br />
- keine Genotoxizität in Kurzzeit-Versuchen in vivo und in vitro;<br />
- Vorhandensein eines sekundären Wirkungsmechanismus aus dem ein Schwellenwert abgeleitet werden kann (z. B.<br />
hormonelle Wirkungen auf Zielorgane o<strong>der</strong> auf physiologische Regulationsmechanismen, chronische Stimulation von<br />
Zellwachstum);<br />
- Bestehen eines speziespezifischen Mechanismus <strong>der</strong> Tumorbildung (z. B. über spezifische Stoffwechselwege), <strong>der</strong> für<br />
den Menschen nicht von Bedeutung ist.<br />
Zur Unterscheidung zwischen Kategorie 3 und keiner Einstufung gelten folgende Argumente bei denen ein Anlaß zur<br />
Besorgnis für den Menschen ausgeschlossen wird:<br />
- Ein Stoff sollte in keine <strong>der</strong> Kategorien eingestuft werden, wenn <strong>der</strong> Mechanismus <strong>der</strong> Tuzmorbildung im Versuch<br />
eindeutig ermittelt wurde und nachgewiesen ist, daß er nicht auf den Menschen extrapoliert werden kann.<br />
- Liegen lediglich Daten über Lebertumoren bei bestimmten beson<strong>der</strong>s empfindlichen Mäuserassen ohne sonstige<br />
zusätzliche Anhaltspunkte vor, wird <strong>der</strong> Stoff in keine <strong>der</strong> Kategorien eingestuft.<br />
- Fälle in denen lediglich Tumordaten über Neoplasien an Lokalisationen und bei Stämmen vorliegen, bei denen sie<br />
bekanntermassen mit einer hohen Spontanrate auftreten, sollten beson<strong>der</strong>e Beachtung finden.<br />
(EU-Richtlinie 93/21/EWG <strong>der</strong> Kommission vom 27. April 1993 zur achtzehnten Anpassung an den technischen<br />
Fortschritt <strong>der</strong> Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung <strong>der</strong> Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die<br />
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe , Anhang VI, vom 27.04.1993, verfügbar unter: http://eur-<br />
lex.europa.eu, Download am 24.04.2007 )<br />
BAuA CMR-<strong>Liste</strong><br />
<strong>Die</strong> BAuA-<strong>Liste</strong> ist eine nationale Ergänzung zu Anhang I <strong>der</strong> RL 67/548/EWG; beide <strong>Liste</strong>n sind zu beachten. <strong>Die</strong><br />
nationalen Bewertungen durch die TRGS 905 bzw. TRGS 906 erfolgen zum Schutz <strong>der</strong> Beschäftigten am Arbeitsplatz,<br />
so dass <strong>der</strong> Arbeitgeber die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen treffen kann.<br />
Verzeichnis krebserzeugen<strong>der</strong>, erbgutverän<strong>der</strong>n<strong>der</strong> o<strong>der</strong> fortpflanzungsgefährden<strong>der</strong> Stoffe, Tätigkeiten und Verfahren<br />
nach Anhang I <strong>der</strong> Richtlinie 67/548/EWG, TRGS 905 und TRGS 906<br />
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