Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace
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<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />
Kategorie 1 Stoffe, die beim Menschen bekanntermassen krebserzeugend wirken. Es sind hinreichende Anhaltspunkte<br />
für einen Kausalzusammenhang zwischen <strong>der</strong> Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff und <strong>der</strong> Entstehung von<br />
Krebs vorhanden.<br />
Kategorie 2 Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten. Es bestehen hinreichende<br />
Anhaltspunkte zu <strong>der</strong> begründeten Annahme, daß die Exposition eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeugen<br />
kann. <strong>Die</strong>se Annahme beruht im Allgemeinen auf folgendem:<br />
- geeignete Langzeit-Tierversuche,<br />
- sonstige relevante Informationen.<br />
Kategorie 3 Stoffe, die wegen möglicher krebserregen<strong>der</strong> Wirkung beim Menschen Anlaß zur Besorgnis geben, über die<br />
jedoch genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen. Aus geeigneten Tierversuchen liegen<br />
einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um einen Stoff in Kategorie 2 einzustufen.<br />
4.2.1.1. Es gelten die folgenden Symbole und R-Sätze:<br />
Kategorie 1 und 2:<br />
T; R45 Kann Krebs erzeugen Für Stoffe und Zubereitungen, bei denen nur dann die Gefahr einer krebserzeugenden<br />
Wirkung besteht, wenn sie eingeatmet werden, z. B. als Staub, Dampf o<strong>der</strong> Rauch (an<strong>der</strong>e Aufnahmewege z. B.<br />
Verschlucken o<strong>der</strong> Berührung mit <strong>der</strong> Haut stellen keine Krebsgefahr dar), ist das folgende Symbol und <strong>der</strong><br />
entsprechende R-Satz zu verwenden:<br />
T; R49 Kann beim Einatmen Krebs erzeugen Kategorie 3:<br />
Xn; R40 Irreversibler Schaden möglich<br />
4.2.1.2. Anmerkungen zur Kategorisierung krebserzeugen<strong>der</strong> Stoffe<br />
<strong>Die</strong> Aufnahme eines Stoffes in Kategorie 1 erfolgt aufgrund epidemiologischer Daten; die Aufnahme in die Kategorien 2<br />
und 3 beruht vor allem auf Tierversuchen.<br />
Für eine Einstufung als krebserzeugen<strong>der</strong> Stoff <strong>der</strong> Kategorie 2 sollten entwe<strong>der</strong> positive Ergebnisse für zwei Tierarten<br />
o<strong>der</strong> ein eindeutig positiver Nachweis für eine Tierart und unterstützende Hinweise, wie Genotoxizitätsdaten,<br />
Stoffwechsel- o<strong>der</strong> biochemische Untersuchungen, Auslösung gutartiger Tumoren, Strukturbeziehung zu an<strong>der</strong>en<br />
bekannten krebserzeugenden Stoffen o<strong>der</strong> Daten aus epidemiologischen Untersuchungen, die einen Zusammenhang<br />
nahelegen, vorliegen.<br />
Kategorie 3 umfasst <strong>der</strong>zeit zwei Untergruppen:<br />
(a) Stoffe, die gut untersucht sind, für die jedoch <strong>der</strong> Nachweis einer tumorauslösenden Wirkung nicht ausreicht, um sie<br />
in Kategorie 2 einzustufen. Von zusätzlichen Versuchen werden keine weiteren für die Einstufung relevanten<br />
Informationen erwartet;<br />
(b) Stoffe, die unzureichend untersucht sind. <strong>Die</strong> vorhandenen Daten sind unzureichend, sie geben jedoch Anlaß zu<br />
Besorgnis für den Menschen. <strong>Die</strong>se Einstufung ist vorläufig. Zur endgültigen Entscheidung sind weitere Untersuchungen<br />
erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Zur Unterscheidung zwischen den Kategorien 2 und 3 sind die nachfolgend genannten Argumente wichtig, die die<br />
Bedeutung <strong>der</strong> experimentellen Tumorauslösung im Hinblick einer möglichen Exposition des Menschen verringern. In<br />
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