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Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace

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– Metaphasenanalyse an peripheren Lymphozyten;<br />

– Fellfleckentest auf Mäusen.<br />

3b) Untersuchungen zu DNA-Wechselwirkungen in vivo:<br />

– Test auf Schwesterchromatid-Austausch (SCE) an Somazellen;<br />

– Test auf außerplanmäßige DNA-Synthese (UDS) an Somazellen;<br />

– Untersuchungen auf (kovalente) Bindung des Mutagens an die DNA von<br />

Somazellen;<br />

– Untersuchungen von DNA-Schäden, z. B. alkalische Elution, in<br />

Somazellen.<br />

<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />

Stoffe, die nur bei einem o<strong>der</strong> mehreren In-vitro-Mutagenitätsversuchen positive Ergebnisse liefern, sollten in <strong>der</strong> Regel<br />

nicht eingestuft werden. Allerdings sind weitere Untersuchungen durch In-vivo-Untersuchungen unbedingt geboten. In<br />

Ausnahmefällen, z. B. bei einer Verbindung, die in mehreren In-vitro-Untersuchungen deutliche Effekte liefert, für die<br />

keine relevanten In-vivo-Daten zur Verfügung stehen, und die Ähnlichkeiten mit bekannten mutagenen bzw.<br />

karzinogenen Stoffen aufweist, kann eine Einstufung in Kategorie 3 in Erwägung gezogen werden.<br />

(EU-Richtlinie 93/21/EWG <strong>der</strong> Kommission vom 27. April 1993 zur achtzehnten Anpassung an den technischen<br />

Fortschritt <strong>der</strong> Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung <strong>der</strong> Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die<br />

Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe , Anhang VI, vom 27.04.1993, verfügbar unter: http://eurlex.europa.eu,<br />

Download am 24.04.2007 )<br />

Reproduktionstoxizität<br />

EU<br />

4.2.3. Reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe<br />

4.2.3.1. Zum Zweck <strong>der</strong> Einstufung und Kennzeichnung unter Berücksichtigung des <strong>der</strong>zeitigen Kenntnisstandes werden<br />

diese Stoffe in drei Kategorien unterteilt:<br />

Kategorie 1<br />

Stoffe, die beim Menschen die Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) bekanntermaßen beeinträchtigen.<br />

Es sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen <strong>der</strong> Exposition eines Menschen<br />

gegenüber dem Stoff und einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Fortpflanzungsfähigkeit vorhanden. Stoffe, die beim Menschen<br />

bekanntermaßen fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) wirken.<br />

Es sind hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen <strong>der</strong> Exposition einer schwangeren Frau<br />

gegenüber dem Stoff und schädlichen Auswirkungen auf die Entwicklung <strong>der</strong> direkten Nachkommenschaft vorhanden.<br />

Kategorie 2<br />

Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen angesehen werden sollten<br />

Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu <strong>der</strong> begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber<br />

dem Stoff zu einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Fortpflanzungsfähigkeit führen kann. <strong>Die</strong>se Annahme beruht im Allgemeinen auf<br />

Folgendem:<br />

– eindeutige tierexperimentelle Nachweise einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Fortpflanzungsfähigkeit ohne Vorliegen an<strong>der</strong>er<br />

toxischer Wirkungen, o<strong>der</strong> Nachweis einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> Fortpflanzungsfähigkeit bei etwa denselben<br />

Dosierungen, bei denen an<strong>der</strong>e toxische Effekte auftreten, wobei<br />

jedoch die beobachtete fruchtbarkeitsbeeinträchtigende Wirkung nicht sekundäre unspezifische Folge <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

toxischen Effekte ist;<br />

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