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Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace

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<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />

<strong>Die</strong> Veröffentlichung des IPCS zu den Klassifizierungen wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.<br />

<strong>Die</strong> aktuell gültige <strong>Liste</strong> wurde 2005 veröffentlicht, die <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> darin klassifizierten <strong>Pestizide</strong><br />

ist jedoch sehr unvollständig. So fehlen beispielsweise Bewertungen für etwa 70 <strong>der</strong> 168 Wirkstoffe,<br />

die bereits auf dem Annex I, <strong>der</strong> Positivliste <strong>der</strong> EU Zulassungsrichtlinie 91/414/EG, stehen.<br />

Nach <strong>der</strong> EU Richtlinie 67/548EG erfolgt die Einstufung <strong>der</strong> akuten Giftigkeit durch Verschlucken in<br />

3 Klassen: „Sehr giftig“, „Giftig“ und „Gesundheitsschädlich.“ <strong>Die</strong> akute orale Toxizität eines Stoffes<br />

kann für die Einstufung entwe<strong>der</strong> durch Bestimmung des LD50-Wertes o<strong>der</strong> durch Bestimmung<br />

<strong>der</strong> kritischen Dosis (Festdosis-Methode) o<strong>der</strong> durch Bestimmung des Expositionsbereichs, innerhalb<br />

dessen eine letale Wirkung erwartet wird (Methode <strong>der</strong> akuten toxischen Klasse), ermittelt<br />

werden (EC 2001).<br />

<strong>Die</strong> Richtlinie unterscheidet nicht in flüssige o<strong>der</strong> feste Stoffe, aber prinzipiell sind die 3 Klassen<br />

vergleichbar mit denen des IPCS. Der Dosisbereich für „Sehr giftig“ ist bei <strong>der</strong> EU etwas breiter als<br />

<strong>der</strong> des IPCS und erfasst auch „hoch gefährliche“ <strong>Pestizide</strong>.<br />

Der Wirkungsbereich von 2000-3000 mg/kg für flüssige Substanzen, <strong>der</strong> vom IPCS als „Wenig Gefährlich“<br />

eingestuft wird, wird durch die Risikosätze allerdings nicht erfasst.<br />

Tab 6: Risikosätze und Kriterien für akute Toxizität (oral) nach Richtlinie 67/548<br />

Seite 30 von 166<br />

Risikosatz Kriterium<br />

R28 Sehr giftig beim Verschlucken 25 bis < 200 mg/kg,<br />

o<strong>der</strong><br />

kritische Dosis, oral, Ratte, 5 mg/kg: 100%ige Überlebensrate,<br />

jedoch offensichtliche<br />

Vergiftungserscheinungen<br />

o<strong>der</strong><br />

hohe Mortalität im Dosisbereich von > 25 bis < 200 mg/kg<br />

bei oraler Verabreichung an Ratten nach <strong>der</strong><br />

Methode <strong>der</strong> akuten toxischen Klasse<br />

R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken<br />

LD50 oral, Ratte: > 200 bis < 2000 mg/kg<br />

o<strong>der</strong><br />

kritische Dosis, oral, Ratte, 50 mg/kg: 100%ige Überlebensrate,<br />

jedoch offensichtliche<br />

Vergiftungserscheinungen,<br />

o<strong>der</strong><br />

weniger als 100%ige Überlebensrate bei 500 mg/kg, oral,<br />

Ratte, nach <strong>der</strong> Festdosis-Methode<br />

o<strong>der</strong><br />

hohe Mortalität im Dosisbereich von > 200 bis < 2000 mg/kg<br />

bei oraler Verabreichung an Ratten nach <strong>der</strong> Methode <strong>der</strong><br />

akuten toxischen Klasse

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