Gerechtigkeit Gerechtigkeit
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gearbeitet werden und das dazu<br />
benötigte Zahlenmaterial erstellt werden<br />
sollten. Der Sinn einer solchen gemeinsamen<br />
Arbeitsgruppe wurde darin gesehen,<br />
ein einvernehmliches erarbeitetes<br />
Zahlenmaterial zu erstellen.<br />
Für die weiteren politischen Verhandlungsrunden<br />
hat man sich auf ausdrücklichen<br />
Wunsch von Minister Grasser auf<br />
ein kleines Verhandlungsteam geeinigt,<br />
in dem die Bundesländer mit vier Teilnehmern,<br />
Gemeinde- und Städtebund je<br />
mit zwei Teilnehmern und der Bund<br />
durch Grasser selbst und Staatssekretär<br />
Finz vertreten sein sollten.<br />
Die Juli-Runde und der<br />
Fahrplan<br />
Am 19. Juli 2004 folgte die zweite politische<br />
Verhandlungsrunde, bei der vor<br />
allem der weitere Terminplan und die<br />
zu behandelnden Themen besprochen<br />
wurden. Folgender Verhandlungsfahrplan<br />
wurde von den Finanzausgleichspartnern<br />
einvernehmlich festgelegt:<br />
9.8.2004: Verteilung der Finanzausgleichsmasse,<br />
Abgabenhoheit Länder -<br />
Gemeinden und der Stabilitätspakt, Konsultationsmechanismus,Wachstumsoffensive,<br />
ausgeglichene Haushalte über<br />
den Konjunkturzyklus, Einsparungspotentiale,<br />
Nulldefizit 2008<br />
23.8.2004: Wohnbauförderung und Landeslehrer<br />
13.9.2004: Aufgabenorientierter Finanzausgleich<br />
20.9.2004: Krankenanstalten, Gesundheits-,<br />
Sozial- und Pflegebereich<br />
27.9.2004: Themenbereiche noch offen<br />
Bei der Sitzung selbst überraschte Minister<br />
Grasser mit der Idee für eine „Offensive<br />
für finanzschwache Gemeinden“<br />
und ersuchte die Gebietskörperschaften<br />
um entsprechende Vorschläge.<br />
Expertenarbeitsgruppen<br />
Konkreter wurde der Bund dann in der<br />
ersten Expertenarbeitsgruppensitzung am<br />
28. Juli 2004, wo er seine Vorstellungen<br />
für eine „Offensive für finanzschwache<br />
gemeinden“den Experten präsentierte.<br />
Dieser Bundesvorschlag umfasste folgende<br />
drei Finanzausgleichsbereiche:<br />
◆ Änderung des Finanzkraft-Finanzbedarfsausgleiches<br />
Für die Berechnung der Finanzkraft<br />
sollten die gemeindeeigenen Einnahmen<br />
wie die Grundsteuer und die<br />
Kommunalsteuer zu 100% einbezogen<br />
werden, ebenso der volle Getränkesteuer-<br />
und Werbeabgabeersatz.<br />
Durch die Verbreiterung der Basis der<br />
Finanzkraft könnte der Unterschiedsbetrag<br />
von 30% auf 20% gesenkt werden.<br />
◆ Bedarfsgerechte Verteilung der Mittel<br />
nach § 21 FAG<br />
Neben den bisher aus<br />
Bundesmittel geleisteten<br />
Zahlungen<br />
von jährlich ca. 90<br />
Millionen für<br />
finanzschwache<br />
Gemeinden sollten<br />
die Mittel für den<br />
Gemeindekopfquotenausgleich<br />
durch<br />
die Länder um weitere<br />
90 Millionen<br />
aufgestockt werden.<br />
Die Größenklasse<br />
von 2500 Einwohner<br />
sowie die Verteilung<br />
nach der Volkszahl<br />
würde entfallen, die<br />
Mittel selbst sollten<br />
nur aufgrund des tatsächlichen<br />
Bedarfs der einzelnen Gemeinde verteilt<br />
werden.<br />
◆ Anhebung des Sockelbetrages um<br />
50,00 Euro je Einwohner<br />
Als erste Reaktion auf dieses Bundespapier<br />
bekannten sich die Gemeindeinteressenvertretungen<br />
und die Bundesländer<br />
grundsätzlich zu einer finanziellen<br />
Stärkung der finanzschwachen Gemeinden.<br />
Abgelehnt wurde aber der konkret<br />
präsentierte Vorschlag des BMF, da dieser<br />
im Wesentlichen eine Umverteilung<br />
von Geldmitteln von<br />
den „finanzstarken“<br />
zu den „finanzschwachen“<br />
Gemeinden<br />
beinhaltete bzw. auch<br />
auf Finanzmittel (Verdoppelung<br />
der § 21-<br />
Mittel) der Länder<br />
aufbaute. Vielmehr<br />
wurde vom Österreichischen<br />
Gemeinde- und Städtebund<br />
gefordert,<br />
dass bei einer Offensive<br />
für finanzschwache Gemeinden der<br />
Bund sicherlich zusätzliche Finanzmittel<br />
zur Verfügung stellen müsste.<br />
Die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen<br />
basieren im Wesentlichen auf<br />
der Finanzkraft bzw. auf der Finanzkraftkopfquote.<br />
Dazu hat der Österreichische<br />
Gemeindebund - im Hinblick<br />
auf die Ermittlung der Steuerkraftkopfquote<br />
(Feststellung der Finanzstärke<br />
bzw. Finanzschwäche einer Gemeinde)<br />
gefordert, hier eine saldierte Betrachtungsweise<br />
anzustellen. Konkret bedeutet<br />
dies, dass von der Finanzkraft (Ein-<br />
Als erste Reaktion<br />
auf das Bundespapier<br />
vom 28. Juli bekannten<br />
sich Gemeinden<br />
und Länder grundsätzlich<br />
zu einer finanziellen<br />
Stärkung der<br />
finanzschwachen<br />
Gemeinden.<br />
Bei der Sitzung am<br />
19. Juli überraschte<br />
Minister Grasser mit<br />
der Idee für eine<br />
„Offensive für finanzschwache<br />
Gemeinden“.<br />
Finanzausgleich<br />
nahmen der Gemeinde) die Ausgaben<br />
für Transfers (z.B. die Landesumlage,<br />
Sozialhilfeumlagen, Krankenhausbeiträge<br />
etc.) abzuziehen sind.<br />
Darüber hinaus beschäftigte sich die<br />
Expertenarbeitsgruppe<br />
auch mit weiteren steuerrechtlichenForderungen<br />
des Österreichischen<br />
Gemeinde- und Städtebundes.<br />
In diesem<br />
Zusammenhang wurden<br />
vor allem über<br />
◆ die Erweiterung des<br />
freien Beschlussrechtskatalogs<br />
der Gemeinden<br />
(Einführung einer<br />
Handymastensteuer<br />
und einer Verbrauchsabgabe<br />
auf Leitungssysteme),<br />
◆ die Einbeziehung der<br />
Prospektwerbung in<br />
die Werbeabgabe,<br />
◆ die Besteuerung der Parkraumbewirtschaftung,<br />
◆ die Konzipierung eines Tourismusbeitrages<br />
als ausschließliche Gemeindeabgabe<br />
◆ eine letztmalige Feststellung der Einheitswerte<br />
des Grundvermögens<br />
◆ eine gesetzliche Regelung für eine<br />
freiwillige Vereinbarung eines interkommunalen<br />
Finanzausgleiches<br />
◆ die Besteuerung von Wetteinsätzen<br />
◆ verschiedene steuerliche Maßnahmen<br />
im Bereich der Betriebe gewerblicher<br />
Art<br />
◆ diskutiert. Die Beratungen der Experten<br />
darüber sind noch nicht abgeschlossen<br />
und werden in weiteren<br />
Arbeitsgruppen fortgesetzt.<br />
Die erste August-Runde<br />
In der dritten politischen Runde am 9.<br />
August 2004 wurden die von einer<br />
Expertenarbeitsgruppe erarbeiteten Zahlen<br />
von dem WIFO - Experten Prof. Gerhard<br />
Lehner (als Teilnehmer dieser<br />
Arbeitsgruppe) vorgetragen. Als Ergebnis<br />
wurde dabei festgestellt, dass die<br />
KOMMUNAL 33