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Gerechtigkeit Gerechtigkeit

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gearbeitet werden und das dazu<br />

benötigte Zahlenmaterial erstellt werden<br />

sollten. Der Sinn einer solchen gemeinsamen<br />

Arbeitsgruppe wurde darin gesehen,<br />

ein einvernehmliches erarbeitetes<br />

Zahlenmaterial zu erstellen.<br />

Für die weiteren politischen Verhandlungsrunden<br />

hat man sich auf ausdrücklichen<br />

Wunsch von Minister Grasser auf<br />

ein kleines Verhandlungsteam geeinigt,<br />

in dem die Bundesländer mit vier Teilnehmern,<br />

Gemeinde- und Städtebund je<br />

mit zwei Teilnehmern und der Bund<br />

durch Grasser selbst und Staatssekretär<br />

Finz vertreten sein sollten.<br />

Die Juli-Runde und der<br />

Fahrplan<br />

Am 19. Juli 2004 folgte die zweite politische<br />

Verhandlungsrunde, bei der vor<br />

allem der weitere Terminplan und die<br />

zu behandelnden Themen besprochen<br />

wurden. Folgender Verhandlungsfahrplan<br />

wurde von den Finanzausgleichspartnern<br />

einvernehmlich festgelegt:<br />

9.8.2004: Verteilung der Finanzausgleichsmasse,<br />

Abgabenhoheit Länder -<br />

Gemeinden und der Stabilitätspakt, Konsultationsmechanismus,Wachstumsoffensive,<br />

ausgeglichene Haushalte über<br />

den Konjunkturzyklus, Einsparungspotentiale,<br />

Nulldefizit 2008<br />

23.8.2004: Wohnbauförderung und Landeslehrer<br />

13.9.2004: Aufgabenorientierter Finanzausgleich<br />

20.9.2004: Krankenanstalten, Gesundheits-,<br />

Sozial- und Pflegebereich<br />

27.9.2004: Themenbereiche noch offen<br />

Bei der Sitzung selbst überraschte Minister<br />

Grasser mit der Idee für eine „Offensive<br />

für finanzschwache Gemeinden“<br />

und ersuchte die Gebietskörperschaften<br />

um entsprechende Vorschläge.<br />

Expertenarbeitsgruppen<br />

Konkreter wurde der Bund dann in der<br />

ersten Expertenarbeitsgruppensitzung am<br />

28. Juli 2004, wo er seine Vorstellungen<br />

für eine „Offensive für finanzschwache<br />

gemeinden“den Experten präsentierte.<br />

Dieser Bundesvorschlag umfasste folgende<br />

drei Finanzausgleichsbereiche:<br />

◆ Änderung des Finanzkraft-Finanzbedarfsausgleiches<br />

Für die Berechnung der Finanzkraft<br />

sollten die gemeindeeigenen Einnahmen<br />

wie die Grundsteuer und die<br />

Kommunalsteuer zu 100% einbezogen<br />

werden, ebenso der volle Getränkesteuer-<br />

und Werbeabgabeersatz.<br />

Durch die Verbreiterung der Basis der<br />

Finanzkraft könnte der Unterschiedsbetrag<br />

von 30% auf 20% gesenkt werden.<br />

◆ Bedarfsgerechte Verteilung der Mittel<br />

nach § 21 FAG<br />

Neben den bisher aus<br />

Bundesmittel geleisteten<br />

Zahlungen<br />

von jährlich ca. 90<br />

Millionen für<br />

finanzschwache<br />

Gemeinden sollten<br />

die Mittel für den<br />

Gemeindekopfquotenausgleich<br />

durch<br />

die Länder um weitere<br />

90 Millionen<br />

aufgestockt werden.<br />

Die Größenklasse<br />

von 2500 Einwohner<br />

sowie die Verteilung<br />

nach der Volkszahl<br />

würde entfallen, die<br />

Mittel selbst sollten<br />

nur aufgrund des tatsächlichen<br />

Bedarfs der einzelnen Gemeinde verteilt<br />

werden.<br />

◆ Anhebung des Sockelbetrages um<br />

50,00 Euro je Einwohner<br />

Als erste Reaktion auf dieses Bundespapier<br />

bekannten sich die Gemeindeinteressenvertretungen<br />

und die Bundesländer<br />

grundsätzlich zu einer finanziellen<br />

Stärkung der finanzschwachen Gemeinden.<br />

Abgelehnt wurde aber der konkret<br />

präsentierte Vorschlag des BMF, da dieser<br />

im Wesentlichen eine Umverteilung<br />

von Geldmitteln von<br />

den „finanzstarken“<br />

zu den „finanzschwachen“<br />

Gemeinden<br />

beinhaltete bzw. auch<br />

auf Finanzmittel (Verdoppelung<br />

der § 21-<br />

Mittel) der Länder<br />

aufbaute. Vielmehr<br />

wurde vom Österreichischen<br />

Gemeinde- und Städtebund<br />

gefordert,<br />

dass bei einer Offensive<br />

für finanzschwache Gemeinden der<br />

Bund sicherlich zusätzliche Finanzmittel<br />

zur Verfügung stellen müsste.<br />

Die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen<br />

basieren im Wesentlichen auf<br />

der Finanzkraft bzw. auf der Finanzkraftkopfquote.<br />

Dazu hat der Österreichische<br />

Gemeindebund - im Hinblick<br />

auf die Ermittlung der Steuerkraftkopfquote<br />

(Feststellung der Finanzstärke<br />

bzw. Finanzschwäche einer Gemeinde)<br />

gefordert, hier eine saldierte Betrachtungsweise<br />

anzustellen. Konkret bedeutet<br />

dies, dass von der Finanzkraft (Ein-<br />

Als erste Reaktion<br />

auf das Bundespapier<br />

vom 28. Juli bekannten<br />

sich Gemeinden<br />

und Länder grundsätzlich<br />

zu einer finanziellen<br />

Stärkung der<br />

finanzschwachen<br />

Gemeinden.<br />

Bei der Sitzung am<br />

19. Juli überraschte<br />

Minister Grasser mit<br />

der Idee für eine<br />

„Offensive für finanzschwache<br />

Gemeinden“.<br />

Finanzausgleich<br />

nahmen der Gemeinde) die Ausgaben<br />

für Transfers (z.B. die Landesumlage,<br />

Sozialhilfeumlagen, Krankenhausbeiträge<br />

etc.) abzuziehen sind.<br />

Darüber hinaus beschäftigte sich die<br />

Expertenarbeitsgruppe<br />

auch mit weiteren steuerrechtlichenForderungen<br />

des Österreichischen<br />

Gemeinde- und Städtebundes.<br />

In diesem<br />

Zusammenhang wurden<br />

vor allem über<br />

◆ die Erweiterung des<br />

freien Beschlussrechtskatalogs<br />

der Gemeinden<br />

(Einführung einer<br />

Handymastensteuer<br />

und einer Verbrauchsabgabe<br />

auf Leitungssysteme),<br />

◆ die Einbeziehung der<br />

Prospektwerbung in<br />

die Werbeabgabe,<br />

◆ die Besteuerung der Parkraumbewirtschaftung,<br />

◆ die Konzipierung eines Tourismusbeitrages<br />

als ausschließliche Gemeindeabgabe<br />

◆ eine letztmalige Feststellung der Einheitswerte<br />

des Grundvermögens<br />

◆ eine gesetzliche Regelung für eine<br />

freiwillige Vereinbarung eines interkommunalen<br />

Finanzausgleiches<br />

◆ die Besteuerung von Wetteinsätzen<br />

◆ verschiedene steuerliche Maßnahmen<br />

im Bereich der Betriebe gewerblicher<br />

Art<br />

◆ diskutiert. Die Beratungen der Experten<br />

darüber sind noch nicht abgeschlossen<br />

und werden in weiteren<br />

Arbeitsgruppen fortgesetzt.<br />

Die erste August-Runde<br />

In der dritten politischen Runde am 9.<br />

August 2004 wurden die von einer<br />

Expertenarbeitsgruppe erarbeiteten Zahlen<br />

von dem WIFO - Experten Prof. Gerhard<br />

Lehner (als Teilnehmer dieser<br />

Arbeitsgruppe) vorgetragen. Als Ergebnis<br />

wurde dabei festgestellt, dass die<br />

KOMMUNAL 33

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