Gerechtigkeit Gerechtigkeit
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Wahlen: Was tun mit dieser Auflagefrist bei Europawahlen?<br />
Es war schon laufend darüber berichtet<br />
worden, dass die Auflagefristen<br />
während des Wochenendes kaum<br />
genützt werden. Der Österreichische<br />
Gemeindebund hatte sich daher zum<br />
Ziel gesetzt, ein repräsentatives Umfrageergebnis<br />
zu erzielen, das schließlich<br />
in einer entsprechende Initiative zur<br />
Verkürzung der Auflagefristen bei Bundeswahlen<br />
münden sollte.<br />
Durch die Teilnahme einer erklecklichen<br />
Anzahl von Gemeinden an dieser<br />
Rundfrage ergab sich eine Bestätigung<br />
der laufenden Beschwerden der<br />
Gemeinden. Allein in Niederösterreich<br />
nahmen 304<br />
Gemeinden bei der<br />
Erhebung teil, wobei<br />
davon 299 Kommu-<br />
nen angaben, dass<br />
keine einzige Einsichtnahme<br />
in de<br />
Wählerverzeichnisse<br />
am Wochenende<br />
erfolgte. Die<br />
kostenintensiven<br />
Einsichtszeiten werden<br />
kaum genützt.<br />
Vielmehr noch,<br />
durch die übertrieben<br />
lange Auflagefrist auch an Feiertagen<br />
und Wochenenden leidet sogar das<br />
Gemeinschaftsleben in der Gemeinde.<br />
Schikane für<br />
Gemeindebedienstete<br />
Aus der Steiermärkischen Gemeinde<br />
Weißkirchen erreichte uns ein Schreiben,<br />
das die Situation an dem besagten<br />
Wochenende sehr deutlich illustriert.<br />
Wie in vielen anderen Gemeinden auch<br />
hatte dort niemand ein Interesse, gerade<br />
das Wochenende zu nützen, um Einsicht<br />
zu nehmen. Die Wochenenden im ländlichen<br />
Raum haben Gott sei Dank noch<br />
immer einen geregelten Ablauf mit<br />
gesellschaftlichen Ereignissen. Dazu<br />
zählt jedenfalls nicht die Einsicht in ein<br />
Wählerverzeichnis, sondern vielmehr die<br />
Weckrufe der Blasmusik oder die Feiern<br />
der Freiwilligen Feuerwehr. Die Gemeindebediensteten,<br />
die oft auch ehrenamtlich<br />
in den diversen Vereinigungen aktiv<br />
sind, empfinden es fast schon als eine<br />
Schikane, wenn sie dann zum sinnlosen<br />
Zeitungslesen in der Gemeindestube<br />
verbannt werden,<br />
während die anderen<br />
Gemeindebürger die<br />
Wochenendöffnungszei-<br />
ten einfach nicht wahrnehmen,<br />
weil sie zum<br />
Beispiel dem heiligen<br />
Florian die Ehre geben<br />
oder beim interessanten<br />
Frühschoppen sitzen.<br />
Es ist leider schon lange<br />
bekannt, dass viele Landesgesetze<br />
bereits die<br />
Möglichkeiten der Informationstechnologieverstärkt<br />
nutzen und die Einsichtszeiten<br />
deshalb verkürzt worden sind, die Bundesebene<br />
hinkt aber in der Entwicklung<br />
noch etwas nach. So hat etwa der NÖ<br />
Landesgesetzgeber die Auflagefristen für<br />
die Wählerverzeichnisse sowohl für<br />
Gemeinderatswahlen als auch für Landtagswahlen<br />
auf fünf aufeinanderfolgende<br />
Werktage begrenzt. Der Österreichische<br />
Gemeindebund fordert die<br />
Verkürzung der Auflagefristen auf Bundesebene<br />
schon seit einigen Jahren. Die<br />
Einsichtnahme muss während der Amts-<br />
Wahl-Umfrage<br />
Kein Interesse an den<br />
Wochenenden<br />
Mit dem Beginn der Auflagefrist der Wählerverzeichnisse für die Europawahl Ende April<br />
wurde vom Österreichischen Gemeindebund eine Umfrage durch die Landesverbände<br />
bei den Mitgliedsgemeinden angeregt, inwieweit die in der Europawahlordnung festgelegte<br />
10-tägige Auflagefrist auch von den Bürgern zur Einsichtnahme genutzt wird.<br />
In Niederösterreich<br />
meldeten 299 von 304<br />
Gemeinden im Zuge der<br />
Erhebung, dass keine einzige<br />
Einsichtnahme in die<br />
Wählerverzeichnisse am<br />
Wochenende erfolgte.<br />
stunden der Gemeinde, mindestens vier<br />
Stunden täglich, davon an einem Tag bis<br />
20 Uhr gewährleistet sein. Zusätzlich<br />
können die Wählerverzeichnisse auch<br />
auf elektronischem<br />
Weg<br />
zugänglich<br />
gemacht<br />
werden.<br />
Zu einer<br />
Effizienzsteigerung<br />
bei der<br />
Abwicklung<br />
von<br />
Wahlen<br />
auf Bundes-<br />
oder Europaebene gehören aber<br />
Bei der kommenden<br />
Novellierung der Wahl- und<br />
Plebiszitärgesetze wird man<br />
sehen, ob die „Oberen“ die<br />
Sprache der Wähler, die sich<br />
auch in mangelnder Wahl-<br />
Beteiligung äußerte,<br />
verstanden haben.<br />
auch Problemfelder, die über die Frage<br />
der Auflagefristen hinausgehen. Auch<br />
die Eintragungszeiten für Volksbegehren<br />
gehen weit über die Erforderlichkeit hinaus,<br />
und die Verfahrensabläufe bei der<br />
Auszählung und Übermittlung der<br />
Ergebnisse könnten im Sinne einer sparsamen,<br />
wirtschaftlichen und zweckmäßigen<br />
Verwaltung um Einiges effizienter<br />
organisiert werden.<br />
Nicht nur in Weißkirchen schimpfen die<br />
Bürgermeister und Gemeindebedienstete<br />
über diese Sache, dieser kommunale<br />
„Unwille“ ist auch schon bis ins<br />
zuständige Innenressort gedrungen. Bei<br />
der kommenden Novellierung der Wahlund<br />
Plebiszitärgesetze wird man sehen,<br />
ob die „Oberen“ diese Sprache der<br />
Wähler, die sich auch in mangelnder<br />
Wahl-Beteiligung äußerte, auch verstanden<br />
haben.<br />
Mag. Nicolaus Drimmel<br />
KOMMUNAL 49