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Gerechtigkeit Gerechtigkeit

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Wahlen: Was tun mit dieser Auflagefrist bei Europawahlen?<br />

Es war schon laufend darüber berichtet<br />

worden, dass die Auflagefristen<br />

während des Wochenendes kaum<br />

genützt werden. Der Österreichische<br />

Gemeindebund hatte sich daher zum<br />

Ziel gesetzt, ein repräsentatives Umfrageergebnis<br />

zu erzielen, das schließlich<br />

in einer entsprechende Initiative zur<br />

Verkürzung der Auflagefristen bei Bundeswahlen<br />

münden sollte.<br />

Durch die Teilnahme einer erklecklichen<br />

Anzahl von Gemeinden an dieser<br />

Rundfrage ergab sich eine Bestätigung<br />

der laufenden Beschwerden der<br />

Gemeinden. Allein in Niederösterreich<br />

nahmen 304<br />

Gemeinden bei der<br />

Erhebung teil, wobei<br />

davon 299 Kommu-<br />

nen angaben, dass<br />

keine einzige Einsichtnahme<br />

in de<br />

Wählerverzeichnisse<br />

am Wochenende<br />

erfolgte. Die<br />

kostenintensiven<br />

Einsichtszeiten werden<br />

kaum genützt.<br />

Vielmehr noch,<br />

durch die übertrieben<br />

lange Auflagefrist auch an Feiertagen<br />

und Wochenenden leidet sogar das<br />

Gemeinschaftsleben in der Gemeinde.<br />

Schikane für<br />

Gemeindebedienstete<br />

Aus der Steiermärkischen Gemeinde<br />

Weißkirchen erreichte uns ein Schreiben,<br />

das die Situation an dem besagten<br />

Wochenende sehr deutlich illustriert.<br />

Wie in vielen anderen Gemeinden auch<br />

hatte dort niemand ein Interesse, gerade<br />

das Wochenende zu nützen, um Einsicht<br />

zu nehmen. Die Wochenenden im ländlichen<br />

Raum haben Gott sei Dank noch<br />

immer einen geregelten Ablauf mit<br />

gesellschaftlichen Ereignissen. Dazu<br />

zählt jedenfalls nicht die Einsicht in ein<br />

Wählerverzeichnis, sondern vielmehr die<br />

Weckrufe der Blasmusik oder die Feiern<br />

der Freiwilligen Feuerwehr. Die Gemeindebediensteten,<br />

die oft auch ehrenamtlich<br />

in den diversen Vereinigungen aktiv<br />

sind, empfinden es fast schon als eine<br />

Schikane, wenn sie dann zum sinnlosen<br />

Zeitungslesen in der Gemeindestube<br />

verbannt werden,<br />

während die anderen<br />

Gemeindebürger die<br />

Wochenendöffnungszei-<br />

ten einfach nicht wahrnehmen,<br />

weil sie zum<br />

Beispiel dem heiligen<br />

Florian die Ehre geben<br />

oder beim interessanten<br />

Frühschoppen sitzen.<br />

Es ist leider schon lange<br />

bekannt, dass viele Landesgesetze<br />

bereits die<br />

Möglichkeiten der Informationstechnologieverstärkt<br />

nutzen und die Einsichtszeiten<br />

deshalb verkürzt worden sind, die Bundesebene<br />

hinkt aber in der Entwicklung<br />

noch etwas nach. So hat etwa der NÖ<br />

Landesgesetzgeber die Auflagefristen für<br />

die Wählerverzeichnisse sowohl für<br />

Gemeinderatswahlen als auch für Landtagswahlen<br />

auf fünf aufeinanderfolgende<br />

Werktage begrenzt. Der Österreichische<br />

Gemeindebund fordert die<br />

Verkürzung der Auflagefristen auf Bundesebene<br />

schon seit einigen Jahren. Die<br />

Einsichtnahme muss während der Amts-<br />

Wahl-Umfrage<br />

Kein Interesse an den<br />

Wochenenden<br />

Mit dem Beginn der Auflagefrist der Wählerverzeichnisse für die Europawahl Ende April<br />

wurde vom Österreichischen Gemeindebund eine Umfrage durch die Landesverbände<br />

bei den Mitgliedsgemeinden angeregt, inwieweit die in der Europawahlordnung festgelegte<br />

10-tägige Auflagefrist auch von den Bürgern zur Einsichtnahme genutzt wird.<br />

In Niederösterreich<br />

meldeten 299 von 304<br />

Gemeinden im Zuge der<br />

Erhebung, dass keine einzige<br />

Einsichtnahme in die<br />

Wählerverzeichnisse am<br />

Wochenende erfolgte.<br />

stunden der Gemeinde, mindestens vier<br />

Stunden täglich, davon an einem Tag bis<br />

20 Uhr gewährleistet sein. Zusätzlich<br />

können die Wählerverzeichnisse auch<br />

auf elektronischem<br />

Weg<br />

zugänglich<br />

gemacht<br />

werden.<br />

Zu einer<br />

Effizienzsteigerung<br />

bei der<br />

Abwicklung<br />

von<br />

Wahlen<br />

auf Bundes-<br />

oder Europaebene gehören aber<br />

Bei der kommenden<br />

Novellierung der Wahl- und<br />

Plebiszitärgesetze wird man<br />

sehen, ob die „Oberen“ die<br />

Sprache der Wähler, die sich<br />

auch in mangelnder Wahl-<br />

Beteiligung äußerte,<br />

verstanden haben.<br />

auch Problemfelder, die über die Frage<br />

der Auflagefristen hinausgehen. Auch<br />

die Eintragungszeiten für Volksbegehren<br />

gehen weit über die Erforderlichkeit hinaus,<br />

und die Verfahrensabläufe bei der<br />

Auszählung und Übermittlung der<br />

Ergebnisse könnten im Sinne einer sparsamen,<br />

wirtschaftlichen und zweckmäßigen<br />

Verwaltung um Einiges effizienter<br />

organisiert werden.<br />

Nicht nur in Weißkirchen schimpfen die<br />

Bürgermeister und Gemeindebedienstete<br />

über diese Sache, dieser kommunale<br />

„Unwille“ ist auch schon bis ins<br />

zuständige Innenressort gedrungen. Bei<br />

der kommenden Novellierung der Wahlund<br />

Plebiszitärgesetze wird man sehen,<br />

ob die „Oberen“ diese Sprache der<br />

Wähler, die sich auch in mangelnder<br />

Wahl-Beteiligung äußerte, auch verstanden<br />

haben.<br />

Mag. Nicolaus Drimmel<br />

KOMMUNAL 49

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