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Gerechtigkeit Gerechtigkeit

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Es werden nicht nur Rechte und Pflichten<br />

natürlicher Personen an den Hauptwohnsitz<br />

geknüpft. Im Rahmen des<br />

Finanzausgleichs entscheidet die Anzahl<br />

der „Hauptwohnsitzer“ einer Gemeinde<br />

deren finanzielle Mittel.<br />

oder gemeinschaftlichen Bundesabgaben<br />

zu erklären, oder sie den Ländern<br />

oder Gemeinden zu überlassen,<br />

wobei deren Ausgestaltungsmöglichkeiten<br />

durch eine Reihe von Einschränkungen<br />

zugunsten des Bundes<br />

begrenzt sind. Weiters wird das Ausmaß<br />

der Beteiligung an den gemeinschaftlichen<br />

Bundesabgaben festgelegt<br />

und Regelungen über die Weiterverteilung<br />

der den Ländern und<br />

Gemeinden insgesamt zustehenden<br />

Ertragsanteile getroffen.<br />

Dem einfachen Gesetzgeber wird damit<br />

manches<br />

möglich<br />

machen ...<br />

... wie die entscheidenden<br />

Hundertstel. Optimales Training<br />

und beste Betreuung kosten viel<br />

Geld. 2003 erhielt die Sportförderung<br />

von den Österreichischen<br />

Lotterien rund EUR 37,8 Millionen.<br />

eine sogenannte „Kompetenz-Kompetenz“<br />

eingeräumt, das heißt, daß dieser<br />

letztlich über Ausmaß und Inhalt der<br />

Zuständigkeiten auf dem Gebiet des<br />

Abgabenwesens befindet, welche im<br />

wesentlichem mit der Erlassung des FAG<br />

wahrgenommen wird. Der Finanzausgleich<br />

bildet somit die entscheidende<br />

Grundlage für die Tätigkeit der öffentlichen<br />

Hand, da durch die Regelung der<br />

Finanzen der Gebietskörperschaften – in<br />

Form der Verteilung der Steuer- und<br />

Ertragshoheit 2 sowie der Grundlagen der<br />

Übertragung finanzieller Mittel –<br />

Umfang und Qualität deren Tätigwerdens<br />

bestimmt werden.<br />

Der Hauptwohnsitz ist für den Finanzausgleich<br />

von besonderer Bedeutung, da<br />

er im Rahmen der Verteilung des Ertrages<br />

der gemeinschaftlichen Bundesabgaben<br />

auf die Gebietskörperschaften eine<br />

wesentliche Rolle spielt. Diese werden<br />

vom Bundesgesetzgeber geregelt, die<br />

2 Unter Steuer- bzw Abgabenhoheit versteht<br />

man die Zuständigkeit einer Gebietskörperschaft<br />

zur Aufstellung abgabenrechtlicher Tatbestände,<br />

also zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des<br />

materiellen Steuerrechts. Ertragshoheit bedeutet<br />

die Berechtigung einer Gebietskörperschaft,<br />

über den Ertrag von Abgaben im eigenen Haushalt<br />

zu verfügen.<br />

Wissenschaft<br />

Ertragshoheit ist jedoch zw dem Bund,<br />

den Ländern und Gemeinden geteilt.<br />

Die Verteilung erfolgt nach dem FAG in<br />

einem<br />

dreistufigenVer-<br />

fahren:<br />

In einem<br />

ersten<br />

Schritt<br />

wird der<br />

Ertrag der<br />

jeweiligen<br />

Abgabe<br />

gem § 10<br />

Abs 1 FAG<br />

auf Bund,<br />

Länder<br />

und<br />

Gemeinden in einem bestimmten Hundersatzverhältnis<br />

verteilt. Dies geschieht<br />

für die Länder und Gemeinden jeweils<br />

als Gesamtheit. In einem zweiten Schritt<br />

werden nach § 10 Abs 7 FAG die auf den<br />

Länderblock und den Gemeindeblock<br />

entfallenden Ertragsanteile auf die neun<br />

Bundesländer bzw auf die Gemeinden<br />

eines Landes (wieder als Gesamtheit)<br />

verteilt. Dies geschieht nach bestimmten<br />

Aufteilungsschlüsseln. Die wichtigsten<br />

hierbei sind die Volkszahl, der abgestufte<br />

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Der abgestufte<br />

Bevölkerungsschlüssel<br />

geht davon aus, daß bei<br />

Gemeinden der Finanzbedarf<br />

mit steigender<br />

Bevölkerungszahl nicht<br />

proportional, sondern<br />

überproportional wächst.<br />

KOMMUNAL 65

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