Gerechtigkeit Gerechtigkeit
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Wissenschaft<br />
Melderecht und Finanzausgleich<br />
Konnex fordert<br />
Reklamationen<br />
Das Melderecht ist nicht bloßer Selbstzweck, sondern im Zusammenhang mit all jenen<br />
Bereichen notwendig, wo der Wohnsitz beziehungsweise der Hauptwohnsitz zum<br />
rechtlichen Anknüpfungspunkt für Rechte und Pflichten der Bürger gemacht wird.<br />
KOMMUNAL bringt eine geraffte wissenschaftliche Abhandlung über den immer<br />
wiederkehrenden „Gordischen Knoten“ Melderecht und Hauptwohnsitz.<br />
u Mag. Roland Finster<br />
Es werden nicht nur Rechte und<br />
Pflichten natürlicher Personen an den<br />
Hauptwohnsitz geknüpft. So ist im<br />
Rahmen des Finanzausgleichs, die<br />
Anzahl der Personen,<br />
die in einer Gemeinde<br />
ihren Hauptwohnsitz<br />
haben, entscheidend<br />
für die finanziellen<br />
Mittel, die diese<br />
Gemeinde erhält. Dieser<br />
Konnex zwischen<br />
der Anzahl der Einwohner<br />
einer<br />
Gemeinde und der<br />
Höhe der finanziellen<br />
Mittel, führte zur Notwendigkeit<br />
eines Reklamationsverfahrens,<br />
durch das eine Klärung bezüglich<br />
des Vorliegens eines Hauptwohnsitzes<br />
erreicht werden soll. Dies wurde deshalb<br />
notwendig, da es berechtigte<br />
Zweifel am Vorliegen eines Hauptwohnsitzes<br />
in einer Gemeinde geben<br />
kann. Da dieses Verfahren jedoch auch<br />
mißbraucht werden kann, um die<br />
Anzahl der Bürger mit Hauptwohnsitz<br />
in der eigenen Gemeinde zu erhöhen –<br />
und damit in anderen Gemeinden zu<br />
schmälern – unterliegt die Entschei-<br />
64 KOMMUNAL<br />
Das Finanzverfassungsgesetz<br />
räumt<br />
dem einfachen<br />
Gesetzgeber eine<br />
sogenannte „Kompetenz-Kompetenz“<br />
ein.<br />
dung im Reklamationsverfahren einer<br />
etwaigen nachprüfenden Kontrolle des<br />
Verwaltungsgerichtshofes (VwGH).<br />
Eine Analyse der hierzu im umfangreichen<br />
Maße vorhandenen<br />
Judikatur des<br />
VwGH zeigt, daß dieser<br />
für verschiedene Personengruppen<br />
der Gesellschaft,<br />
wie zum Beispiel<br />
Studenten, Wochenpendler<br />
und Pensionisten,<br />
spezielle Kriterien<br />
zur Bestimmung des<br />
Hauptwohnsitzes entwickelt<br />
hat. Diese Kriterien<br />
entsprechen<br />
grundsätzlich bestimmten Lebenssachverhalten<br />
bzw Lebenssituationen in<br />
der sich diese Personengruppen befinden<br />
können und lassen sich bei<br />
genauer Analyse in eine Vielzahl von<br />
unterschiedlichen Typen, analog dieser<br />
Lebenssachverhalte, einteilen. Mit<br />
Hilfe solcher Typen lässt sich die Entscheidungspraxis<br />
des VwGH darstellen<br />
und die (vor allem auf Grund der Vielzahl<br />
und der hohen Zahl ihrer möglichen<br />
Kombinationen) schwierigen Kriterien<br />
für die Bestimmung des Haupt-<br />
wohnsitzes transparenter gestalten,<br />
um somit als Orientierungshilfe für<br />
staatliche Vollzugsbehörden bei deren<br />
Entscheidungspraxis im Reklamationsverfahren<br />
zu dienen.1<br />
Finanzausgleich und<br />
Hauptwohnsitz<br />
Die enorme Bedeutung des Finanzausgleichs<br />
resultiert daraus, daß<br />
durch diesen die Aufbringung und<br />
Verteilung eines Großteils der gesamten<br />
Abgabenerträge geregelt wird.<br />
Das Finanzverfassungsgesetz<br />
beschränkt sich auf die Festlegung<br />
bestimmter Abgabentypen (§ 6) und<br />
knüpft an diese Abgabentypen die<br />
Zuständigkeit zur Gesetzgebung und<br />
Vollziehung (§§ 7, 8), überläßt aber<br />
die finanzpolitisch entscheidende<br />
Zuordnung einer konkreten Abgabe<br />
zu den einzelnen Abgabentypen dem<br />
einfachen Bundesgesetzgeber (§ 3).<br />
Diesem ist es vorbehalten, im einfachgesetzlichenFinanzausgleichsgesetz<br />
(FAG) die Verteilung der<br />
Besteuerungsrechte zu regeln und<br />
dabei Abgaben zu ausschließlichen