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Gerechtigkeit Gerechtigkeit

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Wissenschaft<br />

Melderecht und Finanzausgleich<br />

Konnex fordert<br />

Reklamationen<br />

Das Melderecht ist nicht bloßer Selbstzweck, sondern im Zusammenhang mit all jenen<br />

Bereichen notwendig, wo der Wohnsitz beziehungsweise der Hauptwohnsitz zum<br />

rechtlichen Anknüpfungspunkt für Rechte und Pflichten der Bürger gemacht wird.<br />

KOMMUNAL bringt eine geraffte wissenschaftliche Abhandlung über den immer<br />

wiederkehrenden „Gordischen Knoten“ Melderecht und Hauptwohnsitz.<br />

u Mag. Roland Finster<br />

Es werden nicht nur Rechte und<br />

Pflichten natürlicher Personen an den<br />

Hauptwohnsitz geknüpft. So ist im<br />

Rahmen des Finanzausgleichs, die<br />

Anzahl der Personen,<br />

die in einer Gemeinde<br />

ihren Hauptwohnsitz<br />

haben, entscheidend<br />

für die finanziellen<br />

Mittel, die diese<br />

Gemeinde erhält. Dieser<br />

Konnex zwischen<br />

der Anzahl der Einwohner<br />

einer<br />

Gemeinde und der<br />

Höhe der finanziellen<br />

Mittel, führte zur Notwendigkeit<br />

eines Reklamationsverfahrens,<br />

durch das eine Klärung bezüglich<br />

des Vorliegens eines Hauptwohnsitzes<br />

erreicht werden soll. Dies wurde deshalb<br />

notwendig, da es berechtigte<br />

Zweifel am Vorliegen eines Hauptwohnsitzes<br />

in einer Gemeinde geben<br />

kann. Da dieses Verfahren jedoch auch<br />

mißbraucht werden kann, um die<br />

Anzahl der Bürger mit Hauptwohnsitz<br />

in der eigenen Gemeinde zu erhöhen –<br />

und damit in anderen Gemeinden zu<br />

schmälern – unterliegt die Entschei-<br />

64 KOMMUNAL<br />

Das Finanzverfassungsgesetz<br />

räumt<br />

dem einfachen<br />

Gesetzgeber eine<br />

sogenannte „Kompetenz-Kompetenz“<br />

ein.<br />

dung im Reklamationsverfahren einer<br />

etwaigen nachprüfenden Kontrolle des<br />

Verwaltungsgerichtshofes (VwGH).<br />

Eine Analyse der hierzu im umfangreichen<br />

Maße vorhandenen<br />

Judikatur des<br />

VwGH zeigt, daß dieser<br />

für verschiedene Personengruppen<br />

der Gesellschaft,<br />

wie zum Beispiel<br />

Studenten, Wochenpendler<br />

und Pensionisten,<br />

spezielle Kriterien<br />

zur Bestimmung des<br />

Hauptwohnsitzes entwickelt<br />

hat. Diese Kriterien<br />

entsprechen<br />

grundsätzlich bestimmten Lebenssachverhalten<br />

bzw Lebenssituationen in<br />

der sich diese Personengruppen befinden<br />

können und lassen sich bei<br />

genauer Analyse in eine Vielzahl von<br />

unterschiedlichen Typen, analog dieser<br />

Lebenssachverhalte, einteilen. Mit<br />

Hilfe solcher Typen lässt sich die Entscheidungspraxis<br />

des VwGH darstellen<br />

und die (vor allem auf Grund der Vielzahl<br />

und der hohen Zahl ihrer möglichen<br />

Kombinationen) schwierigen Kriterien<br />

für die Bestimmung des Haupt-<br />

wohnsitzes transparenter gestalten,<br />

um somit als Orientierungshilfe für<br />

staatliche Vollzugsbehörden bei deren<br />

Entscheidungspraxis im Reklamationsverfahren<br />

zu dienen.1<br />

Finanzausgleich und<br />

Hauptwohnsitz<br />

Die enorme Bedeutung des Finanzausgleichs<br />

resultiert daraus, daß<br />

durch diesen die Aufbringung und<br />

Verteilung eines Großteils der gesamten<br />

Abgabenerträge geregelt wird.<br />

Das Finanzverfassungsgesetz<br />

beschränkt sich auf die Festlegung<br />

bestimmter Abgabentypen (§ 6) und<br />

knüpft an diese Abgabentypen die<br />

Zuständigkeit zur Gesetzgebung und<br />

Vollziehung (§§ 7, 8), überläßt aber<br />

die finanzpolitisch entscheidende<br />

Zuordnung einer konkreten Abgabe<br />

zu den einzelnen Abgabentypen dem<br />

einfachen Bundesgesetzgeber (§ 3).<br />

Diesem ist es vorbehalten, im einfachgesetzlichenFinanzausgleichsgesetz<br />

(FAG) die Verteilung der<br />

Besteuerungsrechte zu regeln und<br />

dabei Abgaben zu ausschließlichen

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