3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...
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Nicht immer ist die Bereitstellung von Planungsressourcen gleichzusetzen mit dem Vorhandensein einer<br />
eigens da<strong>für</strong> vorgesehenen Planungsfachkraft. In etwa der Hälfte der Jugendämter gehört Jugendhilfeplanung<br />
explizit zum Aufgabenbereich der Jugendamtsleitung oder ist im Stellenprofil der jeweiligen<br />
Referats-/Abteilungsleitung verankert.<br />
Die Daten zeigen, dass sich zwar die Planungsressourcen der rheinland-pfälzischen Jugendämter in den<br />
letzten Jahren minimal verbessert haben. Dennoch spielt Jugendhilfeplanung nur eine geringe Rolle im<br />
Ressourcenprofil der meisten Ämter. Angesichts der Tatsache, dass die Planung, Koordination,<br />
Evaluation und Qualitätsentwicklung der sozialen Infrastruktur <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>, Jugendliche und <strong>Familie</strong>n<br />
zum originären Auftrag des öffentlichen Jugendhilfeträgers gehört, zeigen die Personaldaten hier keine<br />
Schwerpunktlegung der kommunalen <strong>Kinder</strong>- und Jugendhilfepolitik. Wie soll eine bedarfsorientierte<br />
Infrastrukturentwicklung im <strong>Kinder</strong>tagesstättenbereich, der Jugend- und Schulsozialarbeit, den Hilfen<br />
zur Erziehung und im Bereich des kommunalen <strong>Kinder</strong>schutzmanagements betrieben werden, wenn<br />
hier<strong>für</strong> kaum oder keine Personalressourcen mit entsprechenden fachlichen Kompetenzen vorhanden<br />
sind? Hier zeigt sich weiterhin Entwicklungsbedarf.<br />
7.7 Kernbefunde<br />
In der fachpolitischen Diskussion spielt die Frage nach einer aufgabenangemessenen Personalausstattung<br />
eine zentrale Rolle. Nach wie vor gibt es aufgrund der heterogenen Organisationsstrukturen<br />
der Jugendämter keine Richtwerte <strong>für</strong> die Aufgabenbereiche der Sozialen Dienste. Auch<br />
ausgelöst durch die <strong>Kinder</strong>schutzdebatte lagen in 60 % aller Jugendämter in Deutschland Überlastungsanzeigen<br />
vor, die auf die Dringlichkeit der Klärung der Personalausstattung der Sozialen<br />
Dienste hinweisen.<br />
Im Organisationsaufbau der Soziale Dienste der rheinland-pfälzischen Jugendämter gab es in den<br />
vergangenen Jahren nur wenig Veränderungen. Alle 41 Jugendämter verfügen über einen<br />
Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) ebenso wie etwa 90 % der Jugendämter Spezialdienste in den<br />
Bereichen Jugendgerichtshilfe und Pflegekinder vorhalten. Dieser Organisationsaufbau trifft <strong>für</strong> die<br />
Mehrzahl aller Jugendämter zu. Eine weitere Spezialisierung von Diensten findet derzeit nicht statt.<br />
Nur eine Minderheit von Ämtern halten Spezialdienste in den Bereichen § 35a SGB VIII, Trennungs-<br />
und Scheidungsberatung oder Heimplatzvermittlung vor.<br />
Vor allem in den Landkreisjugendämtern setzt sich der Trend zur Auslagerung leistungserbringender<br />
Aufgaben an freie Träger fort. Nur noch 10 % der Fachkräfte in den Sozialen Diensten sind in<br />
Bereichen wie der Sozialpädagogischen <strong>Familie</strong>nhilfe, der Erziehungsbeistandschaft oder der<br />
Erziehungsberatung tätig. Dieser Entwicklungstrend deutet darauf hin, dass diese Jugendämter die<br />
hoheitlichen Kernaufgaben stärken und sich aus dem Bereich der Leistungserbringung zurückziehen.<br />
Eine Reduzierung der leistungserbringenden Personalressourcen bei den öffentlichen Jugendhilfeträgern<br />
ist nicht gleichzusetzen mit einem Leistungsabbau, da diese Aufgaben in der Regel von<br />
freien Trägern übernommen werden.<br />
Im Jahr 2008 waren etwa 570 Vollzeitstellenäquivalente in den Sozialen Diensten der Jugendämter<br />
vorhanden. Das sind 13 Personalstellen mehr als sechs Jahre zuvor (2002). Am stärksten profitieren<br />
vom Umbau und der Neueinstellung von Fachkräften der Allgemeine Soziale Dienst sowie die<br />
Jugendgerichtshilfe und der Pflegekinderdienst. In diesen Diensten kamen insgesamt 67 Vollzeitstellenäquivalente<br />
hin.<br />
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