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3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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Graphik 5.7: Entwicklung der Eckwerte und der Bruttoausgaben der Hilfen zur Erziehung<br />

und Hilfen <strong>für</strong> junge Volljährige (§§29-35, 41 SGB VIII) in den Jahren 2005 bis 2008 in<br />

Rheinland-Pfalz (pro 1.000 junge Menschen unter 21 Jahren)<br />

Im interkommunalen Vergleich zeigen sich allerdings ein weiteres Mal deutliche Unterschiede: Über die<br />

erwarteten Differenzen zwischen Landkreisen und kreisfreien Städte hinaus, weisen die rheinlandpfälzischen<br />

Kommunen deutlich unterschiedliche Pro-Kopf-Ausgaben <strong>für</strong> Hilfen zur Erziehung auf. So<br />

weisen die kreisfreien Städte eine Spannbreite von 359 € bis hin zu 778 € auf, die Landkreise zwischen<br />

75,60 € und 422,50 € und die kreisangehörigen Städte zwischen 271,60 € und 553,50 €. Diese enormen<br />

Unterschiede lassen sich zum einen durch ebenfalls sehr unterschiedliche relative Inanspruchnahmen<br />

von Hilfen zur Erziehung erklären (Eckwerte) und zum anderen durch den unterschiedlichen Stellenwert<br />

der einzelnen Hilfesegmente (ambulant, teilstationär, stationär).<br />

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