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3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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7.5 Personalausstattung der wirtschaftlichen Jugendhilfe<br />

Seit 2006 wird im Berichtswesen ebenfalls die Personalsituation im Bereich der wirtschaftlichen<br />

Jugendhilfe erhoben. Der Erhebungsgegenstand wurde dabei eingegrenzt auf alle Tätigkeiten, die die<br />

wirtschaftliche Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII), der Hilfen <strong>für</strong> seelisch<br />

behinderte junge Menschen (§ 35a SGB VIII) und die Hilfen <strong>für</strong> junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)<br />

umfasst, damit Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Wie die nachfolgende Abbildung veranschaulicht,<br />

streut auch in der wirtschaftlichen Jugendhilfe das Arbeitsvolumen beachtlich. Während im<br />

Landesdurchschnitt etwa 160 Fälle pro Fachkraft zu bearbeiten waren, liegen der höchste Wert bei 400<br />

und der niedrigste bei 45. Der Wert der Stadt Mainz (560) verweist auf eine Sondersituation in der<br />

Arbeitsteilung zwischen den Sozialen Diensten und der wirtschaftlichen Jugendhilfe und muss deshalb<br />

anders interpretiert werden. Die Sozialen Dienste bearbeiten einen Teil der Aufgaben der<br />

wirtschaftlichen Jugendhilfe mit, sodass hier ein Vergleich mit anderen Jugendämtern nicht zulässig ist.<br />

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