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3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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Graphik 8.25: Brutto-Pro-Kopf-Ausgaben <strong>für</strong> Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit<br />

(§§ 11, 13 SGB VIII) <strong>für</strong> im Jugendamt angefallene Personalkosten und <strong>für</strong> Zuschüsse,<br />

Sachkosten und Sonderausgaben im interkommunalen Vergleich im Jahr 2008 9<br />

(Brutto-Ausgaben pro Kind / Jugendlichen unter 21 Jahren)<br />

<br />

9 In den Kommunen Pirmasens, Speyer, Vulkaneifel, Mainz-Bingen, Bad Dürkheim, Rhein-Hunsrück-Kreis, Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Südliche Weinstraße und der Stadt Neuwied fehlen<br />

diesbezügliche Angaben <strong>für</strong> Personalkosten; in den Jugendämtern Germersheim, Mayen und Cochem-Zell wurden keine Angaben zu Kosten <strong>für</strong> Zuschüsse, Sachkosten und Sonderausgaben<br />

gemacht.<br />

360<br />

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