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3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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innerhalb der Ausbildung und des Berufs selbst. In Rheinland-Pfalz finanzieren Land und Kommunen<br />

zahlreiche Projekte wie Kompetenzagenturen, Jobfüxe, Jugendscouts oder Berufsmentorinnen und -<br />

mentoren, die ähnliche Aufträge und Ziele haben, sich allerdings in der inhaltlichen Ausgestaltung sowie<br />

der Träger- und Finanzierungsstrukturen unterscheiden. So wird beispielsweise das Projekt „Jobfux –<br />

Jugendberufshelfer an Schulen" aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Arbeitsministeriums<br />

sowie der Stadt Mainz finanziert und zielt darauf, „die Grenzen zwischen Schulsystem, Jugendhilfesystem<br />

und Berufssystem durch Kooperationen zu überwinden“ (vgl. jugend.rlp.de).<br />

Im Rahmen des erzieherischen <strong>Kinder</strong>- und Jugendschutzes werden „die Kompetenzen der <strong>Kinder</strong> und<br />

Jugendlichen, mit <strong>für</strong> sie gefährdenden Bedingungen umzugehen“ (Pluto et al. 2007: 155) gefördert.<br />

Daneben werden Eltern bzw. Erziehungsberechtigte darin beraten, wie sie ihre <strong>Kinder</strong> vor gefährdenden<br />

Einflüssen schützen können. Der erzieherische <strong>Kinder</strong>- und Jugendschutz hat die Identifizierung von<br />

Gefährdungen, die Aufklärung und Information sowie die Beratung von jungen Menschen und ihren<br />

<strong>Familie</strong>n zum Ziel. Vom erzieherischen <strong>Kinder</strong>- und Jugendschutz sind der gesetzliche (gemäß Jugendschutzgesetz)<br />

sowie der strukturelle Jugendschutz (gemäß § 1 SGB VIII) zu unterscheiden (vgl. ebd.), die<br />

jedoch in diesem Bericht nicht behandelt werden.<br />

Im Folgenden werden nun die Angebote von Seiten des öffentlichen Jugendhilfeleistungsträgers in den<br />

jeweiligen Kommunen dargestellt. Das Gesamt-Leistungsangebot geht jedoch weit darüber hinaus, da<br />

diese Leistungen auch in Form von Vereinen und Jugendorganisationen angeboten werden, an dieser<br />

Stelle jedoch nicht beschrieben werden können. Die Ausgestaltung von Angeboten der Jugendarbeit, der<br />

Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen <strong>Kinder</strong>- und Jugendschutzes variiert in den rheinlandpfälzischen<br />

Kommunen stark. Da über öffentliche Mittel sowohl das Personal beim kommunalen Träger<br />

als auch zahlreiche Personalstellen bei freien Trägern (mit)finanziert werden, kann die Anzahl der<br />

verfügbaren Personalressourcen die kommunale Ausgestaltung näher beschreiben. Für den vorliegenden<br />

Bericht wurden die Stellen <strong>für</strong> pädagogische Fachkräfte in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit<br />

(hier auch schulbezogene Sozialarbeit/Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe) sowie<br />

erzieherischer <strong>Kinder</strong>- und Jugendschutz (§§ 11, 13, 14 SGB VIII) erhoben. In den einzelnen Bereichen<br />

werden die Stellenanzahlen jeweils pro 10.000 junge Menschen unter 18 Jahren dargestellt. Absolute<br />

Zahlen werden lediglich in zwei Grafiken verwendet und dort auch gekennzeichnet.<br />

Betrachtet man die Anzahl der Stellen <strong>für</strong> pädagogische Fachkräfte <strong>für</strong> Jugendarbeit und erzieherischen<br />

<strong>Kinder</strong>- und Jugendschutz (beim Jugendamt sowie bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden)<br />

im interkommunalen Vergleich der Jugendamtsbezirke, so lassen sich erhebliche Unterschiede<br />

feststellen.<br />

Die Streuung reicht von insgesamt weniger als einer Stelle bis zu 27 Stellen pro 10.000 junge Menschen<br />

unter 18 Jahren. Differenzen zeigen sich hier auch bei der der Ansiedelung der Personalstellen bei freien<br />

Trägern einerseits und beim Jugendamt selbst oder bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden<br />

andererseits.<br />

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