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3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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4.5 Kernbefunde<br />

Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII und Frühförderfälle<br />

Im Jahr 2008 wurden in Rheinland-Pfalz 5.478 Eingliederungshilfen und Frühförderfälle gewährt.<br />

Damit sind die Fallzahlen bei den Hilfen nach § 35a SGB VIII etwa so hoch wie die Fälle im Rahmen<br />

der Sozialpädagogischen <strong>Familie</strong>nhilfe, die im Spektrum der Hilfen zur Erziehung den größten Anteil<br />

ausmachen.<br />

Seit dem Jahr 2002 gibt es insgesamt kaum Veränderungen bei den Fallzahlen, allerdings wurde der<br />

Fallzahlrückgang, der bis 2007 anhielt, durch einen sprunghaften Anstieg von 10,8 % von 2007 bis<br />

2008 ausgeglichen.<br />

Unterschiede bei der Gewährung von Eingliederungshilfen (inklusive Frühförderfällen) zeigen sich<br />

im interkommunalen Vergleich. Im rheinland-pfälzischen Durchschnitt werden etwa 6,5 Hilfen pro<br />

1.000 junge Menschen unter 21 Jahren im Jahr 2008 erbracht. Städte und Landkreise weisen<br />

insgesamt keine großen Differenzen auf. Allerdings liegt der höchste Eckwert bei rund 20 Hilfen und<br />

der niedrigste bei weniger als einer Hilfe pro 1.000 unter 21-Jährige.<br />

Ähnlich große Unterschiede zeigen sich auch bei der Entwicklung des Eckwerts im Vergleich der<br />

Jahre 2007 und 2008 bei den Jugendämtern in Rheinland-Pfalz. Die Eckwertsteigerung betrug in<br />

Rheinland-Pfalz 14,2 %. Bei einem Großteil der Jugendämter gab es Fallzahlsteigerungen bis hin zu<br />

99 %, in einem Drittel der Ämter wurden auch Rückgänge bis zu einer Abnahme von 73,2 %<br />

verzeichnet.<br />

Rund ein Drittel der Fälle sind Frühförderfälle. Von den 5.478 Hilfen wurden 1.882 Hilfen im<br />

Rahmen der Frühförderung erbracht. Der Anstieg der Fallzahlen von 2007 auf 2008 lässt sich vor<br />

allem auf eine Steigerung der Frühförderfälle von rund einem Viertel zurückzuführen<br />

Der Anteil der Frühförderfälle an den Eingliederungshilfen variiert von 93,5 % bis hin zu keinen<br />

Fällen. Im rheinland-pfälzischen Durchschnitt sind es rund 34 %. Über diesem Durchschnitt<br />

befinden sich die Landkreise mit 40 %, die kreisangehörigen und die kreisfreien Städte verzeichnen<br />

Anteile von 26 % bzw. 20 %.<br />

Im Jahr 2008 wurden pro 1.000 <strong>Kinder</strong> unter sechs Jahren 9,5 Frühförderungen gewährt. Auch hier<br />

weisen die Landkreise überdurchschnittliche und die Städte unterdurchschnittliche Eckwerte auf. Im<br />

interkommunalen Vergleich gibt es eine Streuung von rund 30 bis hin zu keiner Hilfe pro 1.000<br />

unter 6-Jährige.<br />

Hilfen gem. § 35a SGB VIII sind in 83,2 % der Fälle ambulante Hilfen, in weiteren 10,4 % stationäre<br />

und nur in 4,1 % teilstationäre Hilfen. Der Anteil der ambulanten Hilfeformen variiert im<br />

interkommunalen Vergleich bis auf wenige Einzelfälle nur geringfügig. Der Großteil der<br />

Jugendämter gewährt über 60 % bis hin zu 100 % ambulante Hilfen.<br />

Eingliederungshilfen richten sich in 68,1 % an Jungen. Die Mädchen sind hier im Vergleich zu den<br />

erzieherischen Hilfen unterrepräsentiert. In etwa zwei Drittel aller Fälle bietet die<br />

Eingliederungshilfe Unterstützung <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> zwischen sechs und unter zwölf Jahren. Der Anteil der<br />

jungen Menschen mit Migrationshintergrund liegt bei 10,4 %.<br />

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