3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...
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4.5 Kernbefunde<br />
Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII und Frühförderfälle<br />
Im Jahr 2008 wurden in Rheinland-Pfalz 5.478 Eingliederungshilfen und Frühförderfälle gewährt.<br />
Damit sind die Fallzahlen bei den Hilfen nach § 35a SGB VIII etwa so hoch wie die Fälle im Rahmen<br />
der Sozialpädagogischen <strong>Familie</strong>nhilfe, die im Spektrum der Hilfen zur Erziehung den größten Anteil<br />
ausmachen.<br />
Seit dem Jahr 2002 gibt es insgesamt kaum Veränderungen bei den Fallzahlen, allerdings wurde der<br />
Fallzahlrückgang, der bis 2007 anhielt, durch einen sprunghaften Anstieg von 10,8 % von 2007 bis<br />
2008 ausgeglichen.<br />
Unterschiede bei der Gewährung von Eingliederungshilfen (inklusive Frühförderfällen) zeigen sich<br />
im interkommunalen Vergleich. Im rheinland-pfälzischen Durchschnitt werden etwa 6,5 Hilfen pro<br />
1.000 junge Menschen unter 21 Jahren im Jahr 2008 erbracht. Städte und Landkreise weisen<br />
insgesamt keine großen Differenzen auf. Allerdings liegt der höchste Eckwert bei rund 20 Hilfen und<br />
der niedrigste bei weniger als einer Hilfe pro 1.000 unter 21-Jährige.<br />
Ähnlich große Unterschiede zeigen sich auch bei der Entwicklung des Eckwerts im Vergleich der<br />
Jahre 2007 und 2008 bei den Jugendämtern in Rheinland-Pfalz. Die Eckwertsteigerung betrug in<br />
Rheinland-Pfalz 14,2 %. Bei einem Großteil der Jugendämter gab es Fallzahlsteigerungen bis hin zu<br />
99 %, in einem Drittel der Ämter wurden auch Rückgänge bis zu einer Abnahme von 73,2 %<br />
verzeichnet.<br />
Rund ein Drittel der Fälle sind Frühförderfälle. Von den 5.478 Hilfen wurden 1.882 Hilfen im<br />
Rahmen der Frühförderung erbracht. Der Anstieg der Fallzahlen von 2007 auf 2008 lässt sich vor<br />
allem auf eine Steigerung der Frühförderfälle von rund einem Viertel zurückzuführen<br />
Der Anteil der Frühförderfälle an den Eingliederungshilfen variiert von 93,5 % bis hin zu keinen<br />
Fällen. Im rheinland-pfälzischen Durchschnitt sind es rund 34 %. Über diesem Durchschnitt<br />
befinden sich die Landkreise mit 40 %, die kreisangehörigen und die kreisfreien Städte verzeichnen<br />
Anteile von 26 % bzw. 20 %.<br />
Im Jahr 2008 wurden pro 1.000 <strong>Kinder</strong> unter sechs Jahren 9,5 Frühförderungen gewährt. Auch hier<br />
weisen die Landkreise überdurchschnittliche und die Städte unterdurchschnittliche Eckwerte auf. Im<br />
interkommunalen Vergleich gibt es eine Streuung von rund 30 bis hin zu keiner Hilfe pro 1.000<br />
unter 6-Jährige.<br />
Hilfen gem. § 35a SGB VIII sind in 83,2 % der Fälle ambulante Hilfen, in weiteren 10,4 % stationäre<br />
und nur in 4,1 % teilstationäre Hilfen. Der Anteil der ambulanten Hilfeformen variiert im<br />
interkommunalen Vergleich bis auf wenige Einzelfälle nur geringfügig. Der Großteil der<br />
Jugendämter gewährt über 60 % bis hin zu 100 % ambulante Hilfen.<br />
Eingliederungshilfen richten sich in 68,1 % an Jungen. Die Mädchen sind hier im Vergleich zu den<br />
erzieherischen Hilfen unterrepräsentiert. In etwa zwei Drittel aller Fälle bietet die<br />
Eingliederungshilfe Unterstützung <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong> zwischen sechs und unter zwölf Jahren. Der Anteil der<br />
jungen Menschen mit Migrationshintergrund liegt bei 10,4 %.<br />
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