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3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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Bundesländern auch durch die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen bei der Frühförderung zu<br />

erklären, die einen beachtlichen Anteil an den Fällen nach § 35a SGB VIII ausmachen.<br />

Quantitative Bedeutung und Entwicklungen der Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz<br />

In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2008 5.478 Eingliederungshilfen durchgeführt. Zum Vergleich: Es<br />

wurden beinahe ebenso viele Sozialpädagogische <strong>Familie</strong>nhilfen im gleichen Jahr erbracht. Die Anzahl<br />

der in 2008 gewährten Hilfen nach § 35a SGB VIII entspricht dem im Jahr 2002 erfassten Wert. Von<br />

2002 bis 2007 wurden Fallzahlrückgänge verzeichnet. Im Jahresvergleich 2007 und 2008 gab es jedoch<br />

einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen:<br />

Graphik 4.2: Anzahl der im jeweiligen Jahr beendeten und am 31.12. laufenden<br />

Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII (inklusive Frühförderfällen) in den Jahren 2002 bis 2008<br />

in Rheinland-Pfalz<br />

Prozentual betrachtet gab es von 2007 auf 2008 einen Fallzahlzuwachs von 10,8 %. Ein vergleichbarer<br />

Anstieg wird voraussichtlich auch im Jahresvergleich 2008 und 2009 zu verzeichnen sein. Worauf diese<br />

starken Veränderungen bei der Inanspruchnahme letztlich zurückzuführen sind, kann hier nicht<br />

abschließend festgestellt werden. Ein Erklärungsmoment <strong>für</strong> den Rückgang in den Jahren 2005 bis 2007<br />

könnte in den Auswirkungen der fachpolitischen Debatte und der KICK-Reform liegen. Gerade in diesem<br />

Zeitraum wurde bundesweit sehr kritisch über die Gewährungspraxis sowie Zuständigkeitsfragen<br />

diskutiert, so dass dieser Leistungsbereich in vielen Jugendämtern eine besondere Aufmerksamkeit<br />

erfahren hat.<br />

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