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3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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Graphik 4.15: Durchschnittliche Dauer der im Jahr 2008 beendeten Eingliederungshilfen nach<br />

§ 35a SGB VIII in Rheinland-Pfalz (in Monaten)<br />

In Rheinland-Pfalz dauert eine Hilfe nach § 35a SGB VIII rund 18 Monate. In den kreisangehörigen<br />

Städten und den Landkreisen liegt die durchschnittliche Dauer bei 17 Monaten, in den kreisfreien<br />

Städten hingegen deutlich über dem Vergleichswert: Hier sind es annähernd 22 Monate, in denen eine<br />

Hilfe erbracht wird.<br />

4.2 Gemeinsame Wohnformen <strong>für</strong> Mütter / Väter und <strong>Kinder</strong> nach § 19 SGB VIII<br />

Bei den Hilfen nach § 19 SGB VIII handelt es sich um Unterstützungsleistungen zur Förderung der<br />

Erziehung in der <strong>Familie</strong>, die sich an Schwangere bzw. an Mütter oder Väter richten, die alleine <strong>für</strong> ein<br />

Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben. Relevant ist hier die tatsächliche Sorge und nicht die<br />

Personensorge. Anders als bei den Hilfen zur Erziehung handelt es sich hierbei nicht um einen<br />

Rechtsanspruch, sondern um eine „Soll“-Leistung des öffentlichen Jugendhilfeträgers. Im Zentrum der<br />

Hilfe steht die Erziehungsfähigkeit der Mütter oder Väter, wenn diese aufgrund ihrer<br />

Persönlichkeitsentwicklung den Anforderungen, die sich aus der Erziehung und Pflege des Kindes / der<br />

<strong>Kinder</strong> ergeben, nicht gerecht werden können. Dies impliziert persönliche, familiäre, soziale, emotionale<br />

und auch finanzielle Problemlagen, die eine professionelle Unterstützung notwendig erscheinen lassen.<br />

Ziel der Hilfeerbringung ist die Befähigung der Erziehenden zu einer selbstständigen Lebensführung mit<br />

dem Kind und eine adäquate Übernahme der Elternrolle und entsprechender Aufgaben. Darüber hinaus<br />

soll eine gesunde geistige und körperliche Entwicklung des Kindes gefördert und sichergestellt werden.<br />

Dies macht deutlich, dass es eine starke inhaltliche Nähe zu den Hilfen zur Erziehung gibt: So kann die<br />

Unterbringung in einer gemeinsamen Wohnform <strong>für</strong> Mütter / Väter und <strong>Kinder</strong> dazu beitragen,<br />

eingriffsintensivere Hilfen zu vermeiden, da der Hilfebedarf der <strong>Familie</strong> bereits gedeckt wird und<br />

insbesondere der Schutz des Kindes gewährleistet werden kann.<br />

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