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3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen (weiter) zu entwickeln und ein tragfähiges<br />

Kindesschutzmanagement im Zusammenwirken mit anderen Trägern und Diensten aufzubauen.<br />

Die aktuell geführte Kindesschutzdebatte hat eine deutlich gesteigerte öffentliche Sensibilität <strong>für</strong> Not-<br />

und Problemlagen von jungen Menschen zur Folge, die auch zu einem erhöhten Meldeverhalten bei<br />

Jugendämtern führt. Dieser durchaus gewollte Effekt einer breiteren gesellschaftlichen Verantwortungsübernahme<br />

<strong>für</strong> das Wohlergehen der <strong>Kinder</strong> geht mit einer deutlichen Zunahme der Arbeitsbelastung in<br />

den Jugendämtern einher. Der „öffentliche Blick“ auf das Handeln der Jugendämter führt zudem zu<br />

Unsicherheiten in der Fachpraxis, da bei Fällen von Kindesmisshandlungen oder gar -tötungen immer<br />

auch die Frage gestellt wird, ob zum richtigen Zeitpunkt die richtige Interventions- oder<br />

Hilfeentscheidung getroffen und nach den „Regeln der Kunst“ gearbeitet wurde.<br />

Im Folgenden werden nun die quantitativen Entwicklungen der Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII und<br />

bei gerichtliche Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge nach § 1666 BGB in den Jahren 2002 bis<br />

2008 dargestellt. Es folgt ein Blick auf Geschlecht, Alter und Migrationshintergrund der jungen<br />

Menschen, die in Obhut genommen werden. Im Rahmen der Evaluation des Landeskinderschutzgesetzes<br />

in Rheinland-Pfalz wurden Daten zu den (neu geschaffenen) Netzwerkstrukturen in den<br />

Gebietskörperschaften erhoben, welche hier ebenfalls kurz beschrieben werden. Anschließend wird die<br />

Arbeit der <strong>Kinder</strong>schutzdienste im Jahr 2008 betrachtet.

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