3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...
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Befördert wurde der Stellenausbau in erheblicher Weise durch das Landeskinderschutzgesetz<br />
(LKindschuG). Mit den vom Land zur Verfügung gestellten Geldern von 7 € pro Kind unter sechs<br />
Jahren wurden mehr als 27 neue Stellen <strong>für</strong> Fachkräfte in den Sozialen Diensten der Jugendämter<br />
geschaffen.<br />
Dieser Stellenausbau in den Sozialen Diensten verbunden mit der fachlichen Stärkung der<br />
Kernaufgabenfelder des öffentlichen Jugendhilfeträgers ist positiv zu bewerten. Eine Analyse des<br />
Arbeitsvolumens der Sozialen Dienste zeigt, dass durch Fallzahlzuwächse und „neue“<br />
Aufgabenschwerpunkte der Zuwachs an Personalressourcen mehr als kompensiert wurde. Im<br />
Bereich der Hilfen zur Erziehung ist trotz einer Verbesserung der Personalausstattung die Fallzahl-<br />
Stellen-Relation weiter angestiegen. Waren es 2002 im Landesdurchschnitt noch knapp 36<br />
erzieherische Hilfen, die von einer Vollzeitstelle zu betreuen waren, so stieg die Fallzahl in 2008 auf<br />
42.<br />
Die Hilfen zur Erziehung stellten nur einen Teilbereich der Arbeit der Sozialen Dienste dar. Fasst<br />
man weitere einzelfallbezogene Tätigkeiten wie Trennungs- und Scheidungsberatung, Hilfen nach<br />
§ 35a SGB VIII und „formlose“ Beratungen zusammen, so hat eine Fachkraft etwa 117 Fälle im Jahr<br />
zu bearbeiten. Hinter dem abstrakten Begriff „Fälle“ verbergen sich <strong>Familie</strong>nsysteme sowie<br />
Kooperationserfordernisse mit Kitas, Schulen, Gerichten und anderen Diensten.<br />
Nach wie vor zeigen sich bei der Personalausstattung der Sozialen Dienste erhebliche interkommunale<br />
Disparitäten. Strukturelle Unterschiede zeigen sich zunächst zwischen Städten und<br />
Landkreisen. Die Personalausstattung der Jugendämter in den Städten ist deutlich besser als in den<br />
Landkreisen. Auch wenn die Landkreisjugendämter ihre Personalausstattung stärker als die Städte<br />
ausbauen, bleibt die Arbeitsverdichtung in den Landkreisen deutlich höher. Die Spannbreite der<br />
Fallzahlbelastung pro Vollzeitstelle in den Sozialen Diensten reicht von 63 Fällen bis hin zu 182<br />
Fällen pro Fachkraft.<br />
Noch größer werden die Unterschiede, wenn man die Pflegekinderdienste separat auswertet. Hier<br />
ist in den kreisfreien Städten eine Fachkraft <strong>für</strong> etwa 47 Pflegekinder zuständig und in den<br />
Landkreisen <strong>für</strong> knapp 7<strong>3.</strong> Die niedrigsten Werte liegen bei einer Relation von 1:32 bzw. 39. In der<br />
Mehrzahl der Ämter beträgt die Relation 1:70. Auch in diesem Leistungsbereich zeigt sich<br />
Handlungsbedarf bei der Klärung einer aufgabenangemessenen Personalausstattung.<br />
Erhebliche Unterschiede zeigen sich auch bei der Personalausstattung der wirtschaftlichen<br />
Jugendhilfe. Hier reicht die Fallbelastung pro Vollzeitstelle von 45 bis etwa 410 Fälle.<br />
Im Bereich der Jugendhilfeplanung zeigen sich nur wenige Veränderungen seit dem letzten<br />
<strong>Landesbericht</strong> 2005. Die Planungsressourcen wurden nur geringfügig ausgeweitet. In etwa der<br />
Hälfte aller Jugendämter stehen Planungsressourcen von 0,5 bis etwa eine Stelle zur Verfügung.<br />
Obwohl Jugendhilfeplanung das originäre Kerngeschäft des öffentlichen Jugendhilfeträgers<br />
beschreibt, spielt sie nach wie vor in den meisten Ämtern nur eine untergeordnete Rolle. Auch hier<br />
zeigt sich fachpolitisch Handlungsbedarf zur Profilierung der zentralen Kernaufgaben des<br />
Jugendamtes.<br />
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