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3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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auch, dass solche Beratungen sich vor allem an junge Menschen mit Wohnsitz in den Städten Mainz,<br />

Kaiserslautern und Trier gewendet haben – auch dies ist ein Hinweis auf die unterschiedliche regionale<br />

Verfügbarkeit von Beratungsstellen, die die allgemeine Förderung der Erziehung nach § 16 SGB VIII im<br />

Blick haben. Auf der anderen Seite finden sich insgesamt elf Jugendamtsbezirke, darunter alle<br />

kreisangehörigen Städte, in denen keine einzige Beratung nach § 16 SGB VIII im Jahr 2008 in Anspruch<br />

genommen wurde.<br />

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