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3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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Tab. 9.1: Korrelationen zwischen verschiedenen Eckwerten (2008)<br />

Jugendamt<br />

Landkreise Städte<br />

Beratungsstellen Beratungsstellen<br />

Beratungen nach<br />

§§ 17,18 SGB VIII<br />

Beratungen<br />

nach § 28 SGB VIII<br />

Beratungen nach<br />

§§ 17,18 SGB VIII<br />

Beratungen<br />

nach § 28 SGB VII<br />

Alle Hilfen 0,34 -0,27 0,41 -0,20<br />

Ambulante Hilfen 0,42 -0,33 0,36 -0,67<br />

„formlose Beratungen“ -0,51 0,20 0,39 0,05<br />

9.4 Kernbefunde<br />

Bei 41 % der landesweit 60 Beratungsstellen handelt es sich um Erziehungsberatungsstellen, bei<br />

einem Viertel um Ehe-, <strong>Familie</strong>n- und Lebensberatungsstellen. Ein Drittel der Beratungsstellen sind<br />

sogenannte Integrierte Beratungsstellen<br />

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 27.418 Beratungen nach §§ 16, 17, 18, 28 und 41 SGB VIII bzw.<br />

sonstige Beratungen durchgeführt – dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem leichten<br />

Rückgang von 2,6 %. Rund 52 % der Beratungen (14.360 Beratungen) entfallen auf die Erziehungsberatung<br />

nach § 28 SGB VIII, 24 % auf Beratungen nach §§ 17, 18 SGB VIII (6.519 Beratungen) und<br />

weitere rund 19 % auf die sonstigen Beratungen (5.193 Beratungen). Beratungen nach § 16 bzw.<br />

(627 Beratungen) und § 41 SGB VIII (719 Beratungen) haben nur einen Anteil von jeweils weniger als<br />

3 %.<br />

Durchschnittlich werden von Beratungsstellen Personen aus 4,7 Jugendamtsbezirken aufgesucht und<br />

beraten.<br />

Mehr als die Hälfte der Beratungsstellen haben im Jahr 2008 keine Beratung nach § 16 SGB VIII<br />

durchgeführt. Die insgesamt 229 im Jahr 2008 beendeten Beratungen dauerten überwiegend (zu<br />

43 %) zwischen sechs bis unter zwölf Monaten.<br />

Entsprechend dem höheren Anteil von Beratungen nach §§ 17, 18 SGB VIII an allen Beratungen<br />

haben nur 5 % aller Beratungsstellen im Jahr 2008 keine solche Beratung durchgeführt. Annähernd<br />

60 % aller <strong>3.</strong>297 im Jahr 2008 beendeten Beratungen waren kürzer als sechs Monate.<br />

Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII wird stärker von <strong>Kinder</strong> und Jugendlichen im Alter zwischen<br />

sechs bis unter zwölf Jahren in Anspruch genommen; Mädchen sind im Vergleich mit den Jungen<br />

etwas jünger. Demgegenüber wird Erziehungsberatung eher Jungen genutzt. Etwa jede zweite der<br />

7.267 im Jahr 2008 beendeten Erziehungsberatungen war kürzer als drei Monate, nur 12 % dieser<br />

Beratungen dauerten ein Jahr oder länger.<br />

Im interkommunalen Vergleich zeigen sich im Hinblick auf die o.g. Beratungen zum Teil deutliche<br />

Unterschiede, die nur teilweise auf die unterschiedliche regionale Verfügbarkeit von Beratungsstellen<br />

zurückgeführt werden kann.<br />

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