3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...
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Tab. 9.1: Korrelationen zwischen verschiedenen Eckwerten (2008)<br />
Jugendamt<br />
Landkreise Städte<br />
Beratungsstellen Beratungsstellen<br />
Beratungen nach<br />
§§ 17,18 SGB VIII<br />
Beratungen<br />
nach § 28 SGB VIII<br />
Beratungen nach<br />
§§ 17,18 SGB VIII<br />
Beratungen<br />
nach § 28 SGB VII<br />
Alle Hilfen 0,34 -0,27 0,41 -0,20<br />
Ambulante Hilfen 0,42 -0,33 0,36 -0,67<br />
„formlose Beratungen“ -0,51 0,20 0,39 0,05<br />
9.4 Kernbefunde<br />
Bei 41 % der landesweit 60 Beratungsstellen handelt es sich um Erziehungsberatungsstellen, bei<br />
einem Viertel um Ehe-, <strong>Familie</strong>n- und Lebensberatungsstellen. Ein Drittel der Beratungsstellen sind<br />
sogenannte Integrierte Beratungsstellen<br />
Im Jahr 2008 wurden insgesamt 27.418 Beratungen nach §§ 16, 17, 18, 28 und 41 SGB VIII bzw.<br />
sonstige Beratungen durchgeführt – dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem leichten<br />
Rückgang von 2,6 %. Rund 52 % der Beratungen (14.360 Beratungen) entfallen auf die Erziehungsberatung<br />
nach § 28 SGB VIII, 24 % auf Beratungen nach §§ 17, 18 SGB VIII (6.519 Beratungen) und<br />
weitere rund 19 % auf die sonstigen Beratungen (5.193 Beratungen). Beratungen nach § 16 bzw.<br />
(627 Beratungen) und § 41 SGB VIII (719 Beratungen) haben nur einen Anteil von jeweils weniger als<br />
3 %.<br />
Durchschnittlich werden von Beratungsstellen Personen aus 4,7 Jugendamtsbezirken aufgesucht und<br />
beraten.<br />
Mehr als die Hälfte der Beratungsstellen haben im Jahr 2008 keine Beratung nach § 16 SGB VIII<br />
durchgeführt. Die insgesamt 229 im Jahr 2008 beendeten Beratungen dauerten überwiegend (zu<br />
43 %) zwischen sechs bis unter zwölf Monaten.<br />
Entsprechend dem höheren Anteil von Beratungen nach §§ 17, 18 SGB VIII an allen Beratungen<br />
haben nur 5 % aller Beratungsstellen im Jahr 2008 keine solche Beratung durchgeführt. Annähernd<br />
60 % aller <strong>3.</strong>297 im Jahr 2008 beendeten Beratungen waren kürzer als sechs Monate.<br />
Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII wird stärker von <strong>Kinder</strong> und Jugendlichen im Alter zwischen<br />
sechs bis unter zwölf Jahren in Anspruch genommen; Mädchen sind im Vergleich mit den Jungen<br />
etwas jünger. Demgegenüber wird Erziehungsberatung eher Jungen genutzt. Etwa jede zweite der<br />
7.267 im Jahr 2008 beendeten Erziehungsberatungen war kürzer als drei Monate, nur 12 % dieser<br />
Beratungen dauerten ein Jahr oder länger.<br />
Im interkommunalen Vergleich zeigen sich im Hinblick auf die o.g. Beratungen zum Teil deutliche<br />
Unterschiede, die nur teilweise auf die unterschiedliche regionale Verfügbarkeit von Beratungsstellen<br />
zurückgeführt werden kann.<br />
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