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3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...

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6 KINDERSCHUTZAUFGABEN<br />

DER JUGENDHILFE<br />

Neben den erzieherischen Hilfen, der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, <strong>Kinder</strong>tagesbetreuungs-<br />

und weiterer Regelstrukturangebote sowie der Mitwirkung im familiengerichtlichen und Jugendstrafverfahren<br />

gehören seit jeher auch Kriseninterventionen und die Sicherstellung eines zuverlässigen<br />

und qualifizierten Kindesschutzes zu den Kernaufgaben der Jugendhilfe.<br />

Nach einer Reihe von spektakulären Fällen von Kindestötungen hat die fachliche und politische Debatte<br />

eine andere Qualität erhalten. Die Suche nach Ansätzen <strong>für</strong> einen wirksameren Kindesschutz wird auf<br />

allen politischen Ebenen und über das begrenzte Handlungsfeld der <strong>Kinder</strong>- und Jugendhilfe hinaus<br />

betrieben. Hier verdeutlicht sich die Auffassung, dass ein wirksamer Kindesschutz nur in gesamtgesellschaftlicher<br />

Verantwortung und in einem abgestimmten Zusammenspiel aller Institutionen<br />

realisiert werden kann, die mit <strong>Kinder</strong>n und Jugendlichen arbeiten und in deren Lebensraum verortet<br />

sind. So begünstigt die Debatte eine Erweiterung des Blicks auf Potenziale anderer sozialstaatlicher<br />

Leistungsbereiche, wie das Gesundheitswesen oder das Bildungssystem, um durch eine qualifizierte<br />

Wahrnehmung von gewichtigen Ansatzpunkten <strong>für</strong> eine Kindeswohlgefährdung sowie über ein<br />

entsprechendes Informationsmanagement und vereinbarte Kooperationsstrukturen frühzeitig „frühe<br />

Hilfen“ oder Interventionen durch das Jugendamt einleiten zu können.<br />

Insbesondere präventive Hilfen sind notwendig und sinnvoll, um Krisen in <strong>Familie</strong>n durch frühzeitige<br />

Interventionsformen im Vorfeld zu unterbinden oder abzuschwächen und Gefährdungslagen rechtzeitig<br />

zu erkennen. Erfahrungen in der frühen Kindheit beeinflussen zentral die sozial-emotionale, psychische<br />

und physische Entwicklung und bedingen in der Konsequenz Lebenschancen von jungen Menschen.<br />

Durch gezielte frühe Förderung lassen sich elterliche Erziehungskompetenzen und das <strong>Familie</strong>nsystem<br />

als Ganzes stärken sowie <strong>Kinder</strong>n und Jugendlichen ein gerechtes Aufwachsen im eigenen Lebensumfeld<br />

ermöglichen. Im Kontext des Ausbaus früher Hilfen wird der Bedarf an gelingenden und verbindlichen<br />

Kooperations- und Netzwerkstrukturen an den Schnittstellen von Gesundheitswesen und <strong>Kinder</strong>- und<br />

Jugendhilfe besonders deutlich, da es in der Regel <strong>Kinder</strong>ärzte, Krankenhäuser oder Hebammen sind, die<br />

in den frühen Lebensjahren der <strong>Kinder</strong> Kontakt zu den <strong>Familie</strong>n haben (vgl. Meysen et al. 2009: 15). Im<br />

Rahmen des rheinland-pfälzischen Gesetzes zum Schutz von <strong>Kinder</strong>gesundheit und Kindeswohl ist ein<br />

Grundstein zu einer besseren Vernetzung der Hilfen mit dem Gesundheitswesen gelegt. Zudem wurden<br />

im Rahmen des Modellprojekts „Guter Start ins <strong>Kinder</strong>leben“ an den Standorten Ludwigshafen und Trier<br />

beispielhafte Ansätze an der Schnittstelle zum Gesundheitswesen entwickelt.<br />

Ein zentraler Baustein zur Weiterentwicklung des <strong>Kinder</strong>schutzes war die Neueinführung des § 8a in<br />

das Achte Sozialgesetzbuch, mittels dessen der Schutzauftrag des Jugendamtes präziser definiert und<br />

auch die Mitverantwortung der Träger von Einrichtungen und Diensten deutlicher herausgestellt wurde.<br />

Gemäß § 8a SGB VIII wird das Verfahren beim Umgang mit Mitteilungen bzw. Hinweisen auf<br />

Kindeswohlgefährdungen durch Vernachlässigung oder Misshandlung verbindlich geregelt, wodurch die<br />

<strong>Kinder</strong>- und Jugendhilfe einen Qualifizierungsschub erfahren hat, um ggf. deutlicher als zuvor<br />

Empfehlungen und Richtlinien <strong>für</strong> abgestimmtes, standardisiertes fachliches Handeln in Fällen von

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