3. Landesbericht - Ministerium für Integration, Familie, Kinder ...
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6 KINDERSCHUTZAUFGABEN<br />
DER JUGENDHILFE<br />
Neben den erzieherischen Hilfen, der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, <strong>Kinder</strong>tagesbetreuungs-<br />
und weiterer Regelstrukturangebote sowie der Mitwirkung im familiengerichtlichen und Jugendstrafverfahren<br />
gehören seit jeher auch Kriseninterventionen und die Sicherstellung eines zuverlässigen<br />
und qualifizierten Kindesschutzes zu den Kernaufgaben der Jugendhilfe.<br />
Nach einer Reihe von spektakulären Fällen von Kindestötungen hat die fachliche und politische Debatte<br />
eine andere Qualität erhalten. Die Suche nach Ansätzen <strong>für</strong> einen wirksameren Kindesschutz wird auf<br />
allen politischen Ebenen und über das begrenzte Handlungsfeld der <strong>Kinder</strong>- und Jugendhilfe hinaus<br />
betrieben. Hier verdeutlicht sich die Auffassung, dass ein wirksamer Kindesschutz nur in gesamtgesellschaftlicher<br />
Verantwortung und in einem abgestimmten Zusammenspiel aller Institutionen<br />
realisiert werden kann, die mit <strong>Kinder</strong>n und Jugendlichen arbeiten und in deren Lebensraum verortet<br />
sind. So begünstigt die Debatte eine Erweiterung des Blicks auf Potenziale anderer sozialstaatlicher<br />
Leistungsbereiche, wie das Gesundheitswesen oder das Bildungssystem, um durch eine qualifizierte<br />
Wahrnehmung von gewichtigen Ansatzpunkten <strong>für</strong> eine Kindeswohlgefährdung sowie über ein<br />
entsprechendes Informationsmanagement und vereinbarte Kooperationsstrukturen frühzeitig „frühe<br />
Hilfen“ oder Interventionen durch das Jugendamt einleiten zu können.<br />
Insbesondere präventive Hilfen sind notwendig und sinnvoll, um Krisen in <strong>Familie</strong>n durch frühzeitige<br />
Interventionsformen im Vorfeld zu unterbinden oder abzuschwächen und Gefährdungslagen rechtzeitig<br />
zu erkennen. Erfahrungen in der frühen Kindheit beeinflussen zentral die sozial-emotionale, psychische<br />
und physische Entwicklung und bedingen in der Konsequenz Lebenschancen von jungen Menschen.<br />
Durch gezielte frühe Förderung lassen sich elterliche Erziehungskompetenzen und das <strong>Familie</strong>nsystem<br />
als Ganzes stärken sowie <strong>Kinder</strong>n und Jugendlichen ein gerechtes Aufwachsen im eigenen Lebensumfeld<br />
ermöglichen. Im Kontext des Ausbaus früher Hilfen wird der Bedarf an gelingenden und verbindlichen<br />
Kooperations- und Netzwerkstrukturen an den Schnittstellen von Gesundheitswesen und <strong>Kinder</strong>- und<br />
Jugendhilfe besonders deutlich, da es in der Regel <strong>Kinder</strong>ärzte, Krankenhäuser oder Hebammen sind, die<br />
in den frühen Lebensjahren der <strong>Kinder</strong> Kontakt zu den <strong>Familie</strong>n haben (vgl. Meysen et al. 2009: 15). Im<br />
Rahmen des rheinland-pfälzischen Gesetzes zum Schutz von <strong>Kinder</strong>gesundheit und Kindeswohl ist ein<br />
Grundstein zu einer besseren Vernetzung der Hilfen mit dem Gesundheitswesen gelegt. Zudem wurden<br />
im Rahmen des Modellprojekts „Guter Start ins <strong>Kinder</strong>leben“ an den Standorten Ludwigshafen und Trier<br />
beispielhafte Ansätze an der Schnittstelle zum Gesundheitswesen entwickelt.<br />
Ein zentraler Baustein zur Weiterentwicklung des <strong>Kinder</strong>schutzes war die Neueinführung des § 8a in<br />
das Achte Sozialgesetzbuch, mittels dessen der Schutzauftrag des Jugendamtes präziser definiert und<br />
auch die Mitverantwortung der Träger von Einrichtungen und Diensten deutlicher herausgestellt wurde.<br />
Gemäß § 8a SGB VIII wird das Verfahren beim Umgang mit Mitteilungen bzw. Hinweisen auf<br />
Kindeswohlgefährdungen durch Vernachlässigung oder Misshandlung verbindlich geregelt, wodurch die<br />
<strong>Kinder</strong>- und Jugendhilfe einen Qualifizierungsschub erfahren hat, um ggf. deutlicher als zuvor<br />
Empfehlungen und Richtlinien <strong>für</strong> abgestimmtes, standardisiertes fachliches Handeln in Fällen von