06.08.2013 Aufrufe

Leitfaden_nach 1955_Stand 2011_pdf_neuesLayout

Leitfaden_nach 1955_Stand 2011_pdf_neuesLayout

Leitfaden_nach 1955_Stand 2011_pdf_neuesLayout

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gesetzliche Pension – Geburt <strong>nach</strong> 1.1.<strong>1955</strong><br />

Versicherungszeiten <strong>nach</strong> dem APG<br />

Nachkauf von Schulzeiten<br />

Antrag ist mittels Formular oder formlosen Schreiben jederzeit (bis zum<br />

Pensionsstichtag) und bei jedem Versicherungsträger möglich, sofern dort<br />

mindestens ein Versicherungsmonat erworben wurde.<br />

Zur Rückzahlung der Beiträge von <strong>nach</strong>gekauften Schulzeiten kommt es,<br />

wenn die eingekauften Zeiten weder Auswirkungen auf den Pensionsanspruch<br />

noch auf die Leistungshöhe haben. 21<br />

3. Kosten des Nachkaufes für <strong>nach</strong> dem 1.1.2005 liegende Schulzeiten<br />

Die Beitragshöhe ist abhängig vom Kalenderjahr, in dem die Schulzeit<br />

gelegen hat und vom Zeitpunkt, zu dem der Nachkauf stattfindet 22 .<br />

Die hierbei erworben Zeiten der freiwilligen Versicherung und deren<br />

Beitragsgrundlagen werden ins Pensionskonto eingetragen.<br />

Schulzeit im<br />

Kalenderjahr<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

<strong>2011</strong><br />

mtl.<br />

Beitragsgrdl<br />

3.630,-<br />

3.750,-<br />

3.840,-<br />

3.930,-<br />

4.020,-<br />

4.110,-<br />

4.200,-<br />

Seite 17<br />

mtl. Beitrag<br />

im Jahr <strong>2011</strong><br />

956,98<br />

959,82<br />

959,83<br />

960,23<br />

958,26<br />

956,76<br />

957,60<br />

Liegt neben der Schulzeit eine Pflichtversicherung/sonstige Beitragszeit vor,<br />

so ist die Beitragsgrundlage so festsetzen, dass insgesamt die<br />

Höchstbeitragsgrundlage nicht überschritten wird und sich idF auch der<br />

monatliche Beitrag verringert.<br />

Eine Ratenzahlung ist für Zeiten ab 1.1.2005 nicht möglich.<br />

21 Bei Pensionen mit einem Stichtag ab 1.1.2004 geschieht dies von Amts wegen, bei Pensionen vor 1.1.2004 nur<br />

<strong>nach</strong> gestelltem Antrag. Es sind dabei immer die kostenmäßig höheren Beiträge (zB Studienzeit) vorrangig zu<br />

erstatten.<br />

22 Die Beitragshöhe des Jahres in dem die Schulzeit gelegen hat wird bis zum Zeitpunkt des Nachkaufes<br />

entsprechend aufgewertet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!