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Sehr geehrte Frau Kollegin,<br />

sehr geehrter Herr Kollege,<br />

Vorwort<br />

Seite 2<br />

Wien, im Jänner <strong>2011</strong><br />

in den vergangenen Jahren ist es durch diverse Pensionsreformen zu einschneidenden<br />

Veränderungen im Pensionsrecht gekommen.<br />

Eine schrittweise Anhebung des Antrittsalters, der Entfall diverser Pensionsarten, die<br />

zahlreichen Veränderungen bei der Berechnung der Pensionshöhe sind ebenso wie die<br />

Einführung zahlreicher Schutzmechanismen und Übergangszeiträume als markante<br />

Punkte zu nennen. Parallelrechnung und „Pensionskonto“ im Sinne des allgemeinen<br />

Pensionsgesetzes (APG) sind als neue Themenbereiche hinzugekommen.<br />

Einsparungen auf allen Linien waren dringend notwendig, da unser Pensionssystem auf<br />

Basis des Umlagenprinzips funktioniert. Es ist <strong>nach</strong>vollziehbar, dass bei einem<br />

wachsenden Anteil an älterer Bevölkerung und einer gleichbleibenden oder nur mäßig<br />

steigenden Zahl an Erwerbstätigen der Zufluss geringer als der Abgang im staatlichen<br />

„Pensionstopf“ ist.<br />

Generell kann daher gesagt werden, dass die Eigenvorsorge in Sachen Pension<br />

durch diese nicht bloß vorübergehende Entwicklung zusehends an Bedeutung<br />

gewinnt. Der Pensionszuschuss der Gehaltskasse kann als eine dieser<br />

Zusatzvorsorgen betrachtet werden.<br />

Die Details zum neuen Pensionsrecht, die einzelnen Pensionsarten sowie die<br />

gehaltskassenrechtlichen Bestimmungen finden Sie auf den Folgeseiten.<br />

Der <strong>Leitfaden</strong> wurde mit größter Sorgfalt ausgearbeitet, trotzdem können wir für<br />

die Richtigkeit der gemachten Angaben keine Gewähr übernehmen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Erster Obmann Zweiter Obmann<br />

SenR Mag. pharm. Mag. pharm. Gottfried Bahr e. h.<br />

Dr. Wolfgang Gerold, aHPh e. h.

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