Leitfaden_nach 1955_Stand 2011_pdf_neuesLayout
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Sehr geehrte Frau Kollegin,<br />
sehr geehrter Herr Kollege,<br />
Vorwort<br />
Seite 2<br />
Wien, im Jänner <strong>2011</strong><br />
in den vergangenen Jahren ist es durch diverse Pensionsreformen zu einschneidenden<br />
Veränderungen im Pensionsrecht gekommen.<br />
Eine schrittweise Anhebung des Antrittsalters, der Entfall diverser Pensionsarten, die<br />
zahlreichen Veränderungen bei der Berechnung der Pensionshöhe sind ebenso wie die<br />
Einführung zahlreicher Schutzmechanismen und Übergangszeiträume als markante<br />
Punkte zu nennen. Parallelrechnung und „Pensionskonto“ im Sinne des allgemeinen<br />
Pensionsgesetzes (APG) sind als neue Themenbereiche hinzugekommen.<br />
Einsparungen auf allen Linien waren dringend notwendig, da unser Pensionssystem auf<br />
Basis des Umlagenprinzips funktioniert. Es ist <strong>nach</strong>vollziehbar, dass bei einem<br />
wachsenden Anteil an älterer Bevölkerung und einer gleichbleibenden oder nur mäßig<br />
steigenden Zahl an Erwerbstätigen der Zufluss geringer als der Abgang im staatlichen<br />
„Pensionstopf“ ist.<br />
Generell kann daher gesagt werden, dass die Eigenvorsorge in Sachen Pension<br />
durch diese nicht bloß vorübergehende Entwicklung zusehends an Bedeutung<br />
gewinnt. Der Pensionszuschuss der Gehaltskasse kann als eine dieser<br />
Zusatzvorsorgen betrachtet werden.<br />
Die Details zum neuen Pensionsrecht, die einzelnen Pensionsarten sowie die<br />
gehaltskassenrechtlichen Bestimmungen finden Sie auf den Folgeseiten.<br />
Der <strong>Leitfaden</strong> wurde mit größter Sorgfalt ausgearbeitet, trotzdem können wir für<br />
die Richtigkeit der gemachten Angaben keine Gewähr übernehmen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Erster Obmann Zweiter Obmann<br />
SenR Mag. pharm. Mag. pharm. Gottfried Bahr e. h.<br />
Dr. Wolfgang Gerold, aHPh e. h.